INDIVIDUELLES STUDIUM Text Karl-Franzens-Universität logo uni graz
    
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Fächer aus verschiedenen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudien können über Antrag zu einem individuellen Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium verbunden werden. Das beantragte Studium muss aus Prüfungsfächern verschiedener Studienrichtungen bestehen und einem facheinschlägigen Studium an der Universität gleichwertig sein. Der Schwerpunkt des geplanten Studiums muss an der Universität liegen, an der der Antrag gestellt wird, und die Fächer des individuellen Studiums sollen im überwiegenden Umfang nicht aus schon absolvierten Vorstudien entnommen werden.

Der Antrag auf Zulassung zu einem individuellen Studium ist in der Rechts- und Organisationsabteilung, Bereich studienrechtliche Angelegenheiten, einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

1. die Bezeichnung des Studiums;

2. ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil:

Das Curriculum soll in der Form eines Studienplanes für das individuelle Studium vorgelegt werden und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über die Studiendauer und (bei einem individuellen Diplomstudium) eine allfällige Gliederung in Studienabschnitte und deren Dauer

  • eine Darstellung der Prüfungsfächer/Module,

  • Titel, Art und Ausmaß der Lehrveranstaltungen in Kontaktstunden und ECTS-Anrechnungspunkten;

  • eine Prüfungsordnung, die die Art der Ablegung und die Festlegung der Prüfungsmethode der Prüfungen, die Abfassung allfälliger schriftlicher oder wissenschaftlicher Arbeiten sowie die Voraussetzungen für den Studienabschluss (Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungen) beschreiben soll.

Aus dem Qualifikationsprofil sollen sich die berufsspezifischen Bedürfnisse, Verwendungssituationen und Anforderungen ergeben, die mit dem vorgeschlagenen Studium, zum Unterschied von der Absolvierung eines gleichwertigen Regelstudiums, voraussichtlich verbunden sind;

3. die Zuordnung der Fächer zu den beteiligten Universitäten;

4. die Nennung des akademischen Grades; dieser lautet

  • "Bachelor“, abgekürzt „BA“, beim Abschluss eines individuellen Bachelorstudiums,

  • „Master“, abgekürzt „MA“ beim Abschluss eines individuellen Masterstudiums und

  • „Magistra" bzw. „Magister", abgekürzt jeweils „Mag." beim Abschluss eines individuellen Diplomstudiums.

Eine vorherige Absprache mit der oder dem Vorsitzenden der für den Schwerpunkt des Studiums zuständigen Curricula-Kommission wird empfohlen.

Für die Antragstellung kann das von der Rechts- und Organisationsabteilung entwickelte Antragsformular verwendet werden.


>> Antragsformular

>> Individuelles Studium (Quelle: www.help.gv.at)

>> Informationen für Studierende der Karl-Franzens-Universität Graz

>> Studienpläne

 
 
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