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BetreuerIn 21.06.2002
MITTEILUNGSBLATT 2001/02

58. Sondernummer

18.c Stück - ausgegeben am 21.06.2002

Die Internet-Verlautbarung dient Ihrer Information. Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die durch Aushang an der Amtstafel kundgemachten Texte!

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Studienplan
für das
Diplomstudium der Sportwissenschaften
Karl-Franzens-Universität Graz

Par. 1. Studienvoraussetzungen
Par. 2. Dauer und Gliederung des Diplomstudiums
Par. 3. Unterrichtsgrundsätze
Par. 4. Aufgabe des ersten Studienabschnitts
Par. 5. Pflichtfächer und deren Bildungsziele im 1. Studienabschnitt
Par. 6. Studieneingangsphase
Par. 7. Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im 1. Studienabschnitt
Par. 8. Lehrveranstaltungsprüfungen im 1. Studienabschnitt
Par. 9. Diplomprüfung des 1. Studienabschnitts
Par. 10. Anmeldungsvoraussetzungen und Prüfungsabfolge im 1. Studienabschnitt
Par. 11. Aufgabe des zweiten Studienabschnitts
Par. 12. Pflicht- und Wahlfächer und deren Bildungsziele im 2. Studienabschnitt
Par. 13. Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern im 2. Studienabschnitt
Par. 14. Lehrveranstaltungsprüfungen im 2. Studienabschnitt
Par. 15. Freie Wahlfächer
Par. 16. Außeruniversitäre Praktika
Par. 17. Diplomprüfung im 2. Studienabschnitt
Par. 18. Anmeldungsvoraussetzungen und Prüfungsabfolge im 2. Studienabschnitt

Auf der Grundlage des Universitätsstudiengesetzes BGBl. I Nr. 48/1997 hat die Studienkommission für Sportwissenschaften am 28.4.1999 folgenden Studienplan beschlossen:

I. Studienvoraussetzungen

Par. 1.(1) Als Zulassungsvoraussetzung zum Studium der Sportwissenschaften gilt die allgemeine Universitätsreife oder eine vergleichbare Studienberechtigung.

(2) Als studienrichtungsspezifische Zulassungsvoraussetzung (besondere Universitätsreife) ist der Nachweis der körperlich-motorischen Eignung durch eine Ergänzungsprüfung zu erbringen. Diese umfasst ein sportmedizinisches Screening über die Sporttauglichkeit, sowie eine Testbatterie, in der die Fähigkeiten (sportmotorische Grundlagen) und technomotorischen Fertigkeiten (z.B. Schwimmen, Gymnastik, Spiele etc.) bewertet werden.

II. Dauer und Gliederung des Diplomstudiums

Par. 2. (1) Die Regelstudienzeit des Diplomstudiums Sportwissenschaften an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl- Franzens- Universität Graz beträgt 8 Semester (Anlage 1, Z. 5.15 zum UniStG).

(2) Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte.
Der 1. und der 2. Studienabschnitt umfasst je 4 Semester.

(3) Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen (Par. 4 Z. 6 UniStG).

(4) Die Gesamtstundenanzahl des Diplomstudiums beträgt 140 Sem.St. (Anlage 1, Z. 5.15 zum Uni-StG).

(5) Davon beträgt das Stundenausmaß für freie Wahlfächer 14 Sem.St. (Par.13 Abs. 4 Z. 6 UniStG).

(6) Nach Abzug der freien Wahlfächer beträgt die Anzahl der Sem.St. für Lehrveranstaltungen aus Pflicht- und Wahlfächern insgesamt 126 Sem.St.
Diese sind wie folgt auf die 2 Studienabschnitte verteilt:
1. Studienabschnitt: 70 Sem.St.
2. Studienabschnitt: 56 Sem.St.

III. Unterrichtsgrundsätze

Par. 3. (1)Das Studium der Sportwissenschaften dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, d.h. die Lehre hat die grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für die beruflichen Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen erforderlich sind. Insbesonders auch zu berücksichtigen ist hierbei der Grundsatz der Gleichwertigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse der Geschlechterforschung mit anderen Forschungsbereichen. Überdies dient die Lehre dem Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Arbeitswelt (Par. 2 Abs. 1, Par. 3 UniStG).

(2) Das Studium für Sportwissenschaften geht von folgenden allgemeinen und fächerübergreifenden Bildungszielen aus:
· Fähigkeit zur problembewussten, offenen und kritischen Auseinandersetzung mit Sport und Bewegung als Kulturphänomen.
· Kenntnisse über diesbezügliche Entwicklungstrends, über ihre Auswirkungen auf die Lebensgestaltung des Menschen sowie über deren professionelle Organisation und Vermittlung
· Einsicht in naturwissenschaftliche Begründungen von Sport und Bewegung
· Verstehen von sportlichen Bewegungen als Beziehungsgeflecht von geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen
· Einsicht in Körperfunktionen und Erfahrung von Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden.
· Praktische und theoretische Kompetenzen zur Aufbereitung von spezifischen Handlungsstrukturen in Sport und Bewegung
· spezifische Kompetenzen zur Förderung von Gesundheit bzw. Erleben durch Sport und Bewegung
· Anwendung von vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten in berufsspezifischen Situationen

(3) An Arten von Lehrveranstaltungen (Par. 7 Abs. 1 UniStG) liegen im Studium für Sportwissenschaften Vorlesungen, Übungen, Exkursionen, Proseminare, Seminare, Praktika und Projekte vor.

(4) Vorlesungen (VO) vermitteln den Stoff im wesentlichen in Vortragsform, wobei den Studierenden die Möglichkeit einer aktiven Beteiligung zu geben ist.

(5) Übungen (UE) sind Lehrveranstaltungen, die vordringlich erfahrungs- und praxisorientiert sind unter Einschluss theoretischer Reflexion.

(6) Übungen verbunden mit Exkursionen (UE als EX) sind erfahrungs- und praxisorientierte Lehrveranstaltungen unter Einschluss theoretischer Reflexion, die nur außerhalb der Universitätsstandorte und ihrer Einrichtungen abhaltbar sind.

(7) Proseminare (PS) sind Vorstufen der Seminare, wobei in die entsprechende Fachliteratur eingeführt wird, Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt und exemplarisch Probleme des Fachs durch Referate, Diskussionen und Fallbeispiele erörtert und dokumentiert werden.

(8) Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion, der Vermittlung von Methoden, dem Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und der Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse, wobei die Studierenden eigene mündliche und schriftliche Beiträge zu leisten haben.

(9) Praktika (PK)
ergänzen die wissenschaftliche Berufsvorbildung in der Praxis.

(10) Projekte (PJ) behandeln fachübergreifende Fragestellungen und deren anwendungsorientierte Lösung unter Verwendung verschiedener Methoden und Techniken, wobei die Studierenden selbständige Beiträge unter Anleitung des(r) LehrveranstaltungsleiterIn zu leisten haben.

(11) Neben den Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis können nach Maßgabe der räumlichen, finanziellen und personellen Gegebenheiten vertiefende, betreuende und begleitende Lehrveranstaltungen (z.B. vertiefende Übungen, Konversatorien, Arbeitsgemeinschaften) abgehalten werden.

IV. Erster Studienabschnitt

Par. 4. Der 1. Studienabschnitt hat die Aufgabe, in das Studium einzuführen und seine Grundlagen zu erarbeiten (Par. 13 Abs. 2 UniStG).

Pflichtfächer und deren Bildungsziele im 1. Studienabschnitt
Par. 5. Pflichtfächer der Diplomprüfung im ersten Studienabschnitt sind die folgenden Fächer im angegebenen Stundenausmaß und mit angegebenen Bildungszielen.

a.) Sport und Bewegung als geistes- und kulturwissenschaftliches Fach: 8 Sem.St.

Sport und Bewegungstechniken sind kulturabhängige Phänomene. In diesem Fach sollen Studierende mit der historischen Entwicklung sowie Mannigfaltigkeit von Sport und Bewegungsformen bei ausgewählten Völkern und Kulturen konfrontiert werden, um in einer Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Sport- und Bewegungsformen kultur-, gesellschafts- und geschlechtsabhängige Komponenten erfassen zu können. Insbesondere zu berücksichtigen sind hierbei gegenwärtige europäische Entwicklungstrends, sowie amerikanische und asiatische Sport- bzw. Bewegungsaktivitäten. Organisationsformen, Hintergründe, Auswüchse und Ideologien des Sports sollen dargestellt, die Rolle des Individuums geschlechtspezifisch, mit seinen Motiven und Sinndimensionen in Sport und Bewegung, in einem umfassenden Kontext, nämlich dem der menschlichen Gattungsgeschichte sowie dem eines kulturellen Gestaltungsprozesses erfasst und kritisch reflektiert werden.

b.) Naturwissenschaftliche Grundlagen von Sport und Bewegung: 23 Sem.St.

In diesem Fach soll ein Verständnis für grundlegende Begriffe und Funktionen naturwissenschaftlicher Disziplinen wie Mechanik, Physik, Anatomie, Physiologie und Biomechanik es ermöglichen, sportliche Aktivitäten unter naturwissenschaftlichen Fragestellungen zu erfassen und zu steuern. Medizinisches Grundlagenwissen über Organe, Organsysteme und Prozesse des menschlichen Körpers (unter besonderer Berücksichtigung sport- und geschlechtsrelevanter Erkenntnisse), sowie mathematische, mechanische und physikalische Grundlagen werden hierbei mit ausgewählten Erkenntnissen der Trainingswissenschaft, der Biomechanik, sowie der Bewegungswissenschaft verknüpft, um Bewegungsmerkmale erfassen, Bewegungen sowie Belastungen analysieren, abschätzen und optimieren zu können. Kenntnisse der motorischen Entwicklung und wesentlicher Modelle zur Prävention bzw. Trainingssteuerung/ Trainingsoptimierung sollen dazu beitragen, einen Transfer des gewonnenen Grundlagenwissens auf exemplarisch dargestellte Problembereiche vornehmen zu können.

c.) Allg. Methodenlehre: 3 Sem.St.

In diesem Fach soll eine Einsicht in den Gesamtbereich sportrelevanter Forschungs- und Erkenntnismethoden, einschließlich deren Anwendungskriterien und Bewertung, gewonnen werden. Wegen der sowohl natur- als auch geisteswissenschaftl Orientierung der Sportwissenschaften sollen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl quantitativer als auch qualitativer Methoden einen strukturadäquaten Zugang zum Objektbereich Sport und Bewegung gewährleisten.

d.) Sportpädagogik: 6 Sem.St.

In diesem Fach soll eine Auseinandersetzung mit pädagogischen, didaktischen und methodischen Fragestellungen der Sportwissenschaft die Studierenden befähigen, Vermittlungskompetenzen für motorische Lernprozesse und Bewegungsaktivitäten zu erlangen. Kenntnisse über sportrelevante Erziehungs- und Bildungsziele, didaktische Modelle und Theorien des Unterrichtens im jeweiligen kulturell- gesellschaftlichen und geschlechtsspezifischen Kontext, sollen die Studierenden befähigen, verschiedene sportpädagogische Positionen kritisch überprüfen und bearbeiten zu können. Insbesonders zu berücksichtigen ist die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen im Bereich Erlebnispädagogik, um im Bereich Freizeit- und Gesundheitssport, bzw. für diesbezügliche Zielgruppen, spezifische kognitive, affektive und verhaltensbezogene Handlungsregulationen mittels motorischer Aktivitäten auslösen zu können.

e.) Praxis, Problemanalyse u. Methodik v. Sport u. Bewegung: 30 Sem.St.

In diesem Fach sollen Studierende praktische und theoretische Kompetenzen hinsichtlich der Aufbereitung spezifischer Handlungsstrukturen in Sport und Bewegungsaktivitäten erlangen. Aus jeder der folgenden Gruppen sollen, anhand exemplarisch ausgewählter sportlicher Problemstellungen, Kenntnisse, Fertigkeiten und Vermittlungskompetenzen in der jeweiligen Grundstruktur des vorliegenden Sportarttypus erarbeitet werden.

·       Motorische Grundlagen: Übungen zur Kraft, Schnelligkeit, Koordination, Beweglichkeit und Ausdauer

·       Eigenkörperbeschleunigung: sportl. Aktivitäten, in denen der Hauptschwerpunkt der Bewegung auf eine Beschleunigung des eigenen Körpers zielt (z.B.: Sprint, sportl. Sprungformen, Hürdenlauf, Schwimmen)

·       Fremdkörperbeschleunigung: sportl. Aktivitäten, in denen der Hauptschwerpunkt der Bewegung auf die Beschleunigung eines Objekts oder anderen Subjekts zielt (z.B.: sportl. Wurfformen, Zweikampf- Ringen, Judo)

·       Koordination von Raum, Zeit und Objekt: sportl. Aktivitäten, in denen das zentrale Wesensmerkmal der Bewegung in einer Koordination mehrfacher bzw. komplexer Merkmale in Zeit und Raum, mit Objekten und/ oder anderen Subjekten liegt (z.B. Gymnastik mit Geräten, Gerätturnen, Spiele - Handball, Basketball, Volleyball)

·       Gleiten und Rollen: sportl. Aktivitäten, in denen Rollen oder Gleiten das entscheidende Bewegungsmerkmal darstellen (z.B.: Schifahren, Snowboarden, Eislaufen, Radfahren, Skateboard, Inline- Skaten, Windsurfen)

·       Kombinationen und Variationen elementarer Bewegungsformen: motor. Aktivitäten in ihrer elementaren Ausprägungsform, Erlebnisdimension und organisatorischen Inszenierung, (z.B.: Freizeit- und Bewegungsspiele, Tänze, Bewegungsbaustelle, Abenteuerspiele)

 

Studieneingangsphase
Par. 6. (1) Im ersten Studienjahr sind im Rahmen der Studieneingangsphase (Par. 38 Abs. 1 UniStG) Lehrveranstaltungen aus einführenden und das Studium besonders kennzeichnenden Fächern vorgesehen, die der Information und der Orientierung der StudienanfängerInnen dienen (Par. 4 Z. 4 UniStG).

(2) Die Studieneingangsphase umfasst folgende Lehrveranstaltungen im angegebenen Stundenausmaß.

 

Sem.St.

Motorische Grundlagen

2 UE

Einführung in die Bewegungswissenschaften

1 VO

Europäische Bewegungskulturen

1 VO

Außereuropäische Bewegungskulturen

1 VO

Trainingslehre

2 VO

Allg. Bewegungslehre

2 VO

Allg. Methodik

2 VO

Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern im 1. Studienabschnitt

Par. 7. Zu den in Par. 5 genannten Pflichtfächern im 1. Studienabschnitt sind von den Studierenden folgende Lehrveranstaltungen im gesamten Stundenausmaß zu absolvieren.

 

 

WS/Lehrveranstaltungstypus

a.)

zu Sport und Bewegung als geistes- und kulturwiss.Fach:

 

 

Einführung in die Bewegungswissenschaften

1 VO

 

Europäische Bewegungskulturen

1 VO

 

Außereuropäische Bewegungskulturen

1 VO

 

Philosophie und Soziologie des Sports

1 VO

 

Organisation des Sports

1 VO

 

Sportpsychologie

1 VO

 

Proseminar aus geistes- u. kulturwiss. Fächern

2 PS

b.)

zu Naturwiss. Grundlagen von Sport und Bewegung:

 

 

Anatomie

3 VO

 

Physiologie

3 VO

 

Erste Hilfe

1 VU

 

Mathematische Hilfsmittel für sportwiss. Anwendungen

2 VU

 

Allg. Bewegungslehre I, II

3 VO

 

Biomechanik

1 VO

 

Trainingslehre I, II

4 VO

 

Proseminar aus Trainingswissenschaften

2 PS

 

Proseminar aus Bewegungslehre/Biomechanik

2 PS

 

Proseminar aus Sportphysiologie und Biometrie

2 PS

c.)

zu Allgemeine Methodenlehre

 

 

Wissenschaftstheorie

1 VO

 

Statistik

1 VO

 

Sportmotorische Tests

1 VU

d.)

zu Sportpädagogik:

 

 

Sportpädagogik I, II

4 VO

 

Allg. Methodik

2 VO

e.)

zu Praxis, Problemanalyse u. Methodik v. Sport und Bewegung

 

 

Motorische Grundlagen

2 UE

 

 

 

 

Eigenkörperbeschleunigung I

2 UE

 

Eigenkörperbeschleunigung II

2 UE

 

 

 

 

Fremdkörperbeschleunigung I

2 UE

 

Fremdkörperbeschleunigung II

2 UE

 

 

 

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt I

2 UE

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt II

2 UE

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt III

2 UE

 

 

 

 

Rollen und Gleiten I

2 UE als EX

 

Rollen und Gleiten II

2 UE als EX

 

Rollen und Gleiten III

2 UE als EX

 

Rollen und Gleiten IV

2 UE

 

 

 

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen I

2 UE

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen II

2 UE

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen III

2 UE

Art der Ablegung von Prüfungen im 1. Studienabschnitt (Prüfungsordnung)

Lehrveranstaltungsprüfungen im 1. Studienabschnitt:

Par. 8.Für die vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer sind Leistungsnachweise in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (Einzelprüfungen) mit folgend genannter Prüfungsmethode zu erbringen.
· Prüfungsmethode unterliegt der Disposition der Leitung der Lehrveranstaltung (DP) Gemäß Par. 4 Z. 22 UniStG ist die Prüfungsmethode jedoch von der Leitung der Lehrveranstaltung festzulegen.
· Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter und schriftlicher Prüfungsarbeit (IPA)
· Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter u. praktisch-motorischer Prüfung (IPM)

 

 

WS/LV-Typus

Prüfungsmethode

a.)

zu Sport und Bewegung als geistes- und kulturwiss. Fach:

 

 

 

Einführung in die Bewegungswissenschaften

1 VO

DP

 

Europäische Bewegungskulturen

1 VO

DP

 

Außereuropäische Bewegungskulturen

1 VO

DP

 

Philosophie und Soziologie des Sports

1 VO

DP

 

Organisation des Sports

1 VO

DP

 

Sportpsychologie

2 PS

IPA

 

Proseminar I

 

 

b.)

zu Naturwiss. Grundlagen von Sport und Bewegung:

 

 

 

Anatomie

3 VO

DP

 

Physiologie

3 VO

DP

 

Erste Hilfe

1 VU

IPM

 

Mathematische Hilfsmittel für sportwiss. Anwendungen

2 VU

IPA

 

Allg. Bewegungslehre I, II

3 VO

DP

 

Biomechanik

1 VO

DP

 

Trainingslehre I, II

4 VO

DP

 

Proseminar II, III, IV

6 PS

IPA

c.)

zu Allgemeine Methodenlehre:

 

 

 

Wissenschaftstheorie

1 VO

DP

 

Statistik

1 VO

DP

 

Sportmotorische Tests

1 VU

IPA

d.)

zu Sportpädagogik:

 

 

 

Sportpädagogik I, II

4 VO

DP

 

Allg. Methodik

2 VO

DP

e.)

zu Praxis, Problemanalyse u. Methodik v. Sport u. Bewegung

 

 

 

Motorische Grundlagen

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Eigenkörperbeschleunigung I

2 UE

IPM

 

Eigenkörperbeschleunigung II

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Fremdkörperbeschleunigung I

2 UE

IPM

 

Fremdkörperbeschleunigung II

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt I

2 UE

IPM

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt II

2 UE

IPM

 

Koord. von Raum, Zeit und Objekt III

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Rollen und Gleiten I

2 UE als EX

IPM

 

Rollen und Gleiten II

2 UE als EX

IPM

 

Rollen und Gleiten III

2 UE als EX

IPM

 

Rollen und Gleiten IV

2 UE

IPM

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen I

2 UE

IPM

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen II

2 UE

IPM

 

Kombinationen u. Variationen elementarer Bewegungsformen III

2 UE

IPM

Diplomprüfung des 1. Studienabschnitts

Par. 9. (1) Der 1. Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

(2) Die Diplomprüfung des ersten Studienabschnitts ist in Teilprüfungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (Einzelprüfungen) abzulegen. Als Teilprüfungen gelten die positiv beurteilten Leistungsnachweise der in Par. 8 lit. a.) bis lit. e.) angeführten Lehrveranstaltungen. Zusätzlich zu der einzelnen Leistungsbeurteilung hat der Studiendekan/die Studiendekanin eine Gesamtbeurteilung aus dem Notendurchschnitt der Teilprüfungen zu vergeben (Par. 45 Abs. 3 UniStG).

Anmeldungsvoraussetzungen und Prüfungsabfolge im 1. Studienabschnitt

Par.10.(1) Es wird empfohlen, die jährlich im Stundenplan vorgeschlagene Reihenfolge der Lehrveranstaltungen einzuhalten.

(2) Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungsprüfungen im 1. Studienabschnitt:Für alle Lehrveranstaltungsprüfungen gilt die Meldung der Fortsetzung des Studiums als Voraussetzung, für Proseminare, Übungen oder Exkursionen ausgewiesene Lehrveranstaltungen zusätzlich der Nachweis der positiv beurteilten körperlich-motorischen Eignungsprüfung.

(3) Anmeldungsvoraussetzung für die erste Diplomprüfung ist ein positiver Leistungsnachweis aus allen Pflichtfächern des 1. Studienabschnitts in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (vgl. Par. 8, Par. 9).

Zweiter Studienabschnitt

Par. 11.Der zweite Studienabschnitt hat die Aufgabe, den Studierenden eine Vertiefung und spezielle Ausbildung zu ermöglichen (Par. 13 Abs. 2 UniStG).

Pflicht- und Wahlfächer und deren Bildungsziele im 2. Studienabschnitt

Par. 12. Pflicht- und Wahlfächer der Diplomprüfung im zweiten Studienabschnitt sind die folgenden Fächer im angegebenen Stundenausmaß und mit angegebenen Bildungszielen.

a.) Wahlfach: 2 Sem.St.
Im Wahlfach soll in einem Spezialgebiet eine exemplarische Ergänzung und Vertiefung von im Fach Praxis, Problemanalyse und Methodik von Sport und Bewegung erarbeiteten Fertigkeiten und Kenntnissen gewonnen werden.

b.) Spezielle Methodenlehre: 15 Sem.St.

In diesem Fach soll eine Vertiefung und Spezialisierung in verschiedene methodische Verfahren unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher bzw. geisteswissenschaftlich- soziologischer Perspektiven es ermöglichen, Sport /Bewegungsformen hinsichtlich spezieller Anwendungsprobleme zu analysieren, zu planen und durchzuführen. Hierbei soll eine Auseinandersetzung mit neuesten Forschungsergebnissen stattfinden. Bei Verfahren unter naturwissenschaftlicher Perspektive liegt der Schwerpunkt der Kennt-nisgewinnung stärker auf einer sachgerechten Auswahl und Anwendung angemessener diagnostischer Instrumentarien sowie der Entwicklung von Fähigkeiten im Antizipieren und Reflektieren von Belastungsgestaltung (z.B. bei speziellen Sportarten oder speziellen Disregulationen), bei Methoden unter kultur- und sozialwissenschaftlicher Perspektive hingegen mehr darin, ein Verständnis für sport-/ bewegungsorientierte Fragen in sozialpädagogischen Handlungsfeldern (wie z.B. das von Kindern und Ju-gendlichen) zu gewährleisten.

c.) Theorie zur Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung: 12 Sem.St.
In diesem Fach sollen die Studierenden befähigt werden, Bewegung bzw. Sport gesundheits- bzw. erlebnisfördernd zu planen und zu verwirklichen. Abgestimmt auf spezifische, in der Praxis aufscheinende Problemfelder, wie Haltung und Bewegung, Herz- Kreislaufsystem und Stoffwechsel, bzw. psychosozialer Bereich, soll eine Stabilisierung oder Steigerung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens im präventiven Sinn initiiert werden können. Hierbei gilt es, alle relevanten Vorkenntnisse aus Biomechanik, Trainingslehre, Physiologie, Psychomotorik, Soziologie und Pädagogik interdisziplinär heranzuziehen, um sie im Sinne vorliegender Fragestellung miteinander zu verzahnen und auf eine ganzheitliche Gesundheitsförderung mit Erlebnischarakter abzustimmen.
Im Bereich Haltung und Bewegung werden hierbei in erster Linie jene Prozesse thematisiert, für die ein Bezug zur Muskelkoordination bzw. Wirbelsäule besteht, im Bereich Herz- Kreislaufsystem und Stoff-wechsel dagegen jene, die Ausdauereffekte und regulative Mechanismen des Stoffwechselgleichgewichts beschreiben und im Psychosozialen Bereich jene, die den Aufbau von Wahrnehmungs- und Bewusstseinsprozessen, Identitätsmerkmalen und spezifischen Verhaltenskompetenzen betreffen. Diese Kenntnisse sind in der Folge speziell auf ausgewählte Zielgruppen zuzuschneiden, wobei die Bedürfnissituation und der Lebensstil der Bedarfsträger, sowie die jeweilige Sport- bzw. Bewegungsauswahl und Bedingungen der Umsetzung zu erarbeiten sind.
Studierenden soll hierdurch ermöglicht werden, Kenntnisse und Kompetenzen über gesundheitsrelevante Bewegungsaktivitäten zu erwerben, spezielle diagnostische Verfahren durchzuführen, Interventionen gesundheitlicher Art unter erlebnisorientierter Perspektive zu konzipieren und zu strukturieren, diese auf spezifische Zielgruppen zuzuschneiden, sowie fähig zu sein, mit Fachleuten aus medizinischen, psychologischen und soziologischen Fachrichtungen zusammenzuarbeiten.

d.) Erfahrungsorientierte Gesundheits- u. Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung: 14 Sem.St.
In diesem Fach werden theoretische Kenntnisse und Kompetenzen aus der Theorie zur Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung zusätzlich durch konkrete Erfahrungen bei der Anwendung und Durchführung von in der Praxis gebräuchlichen Verfahren ergänzt und fundiert, sodass die Studierenden Fertigkeiten in spezifischen gesundheits- und erlebnisorientierten Übungsreihen, Methoden und Bewegungsprogrammen entwickeln können.

Während im Bereich Haltung und Bewegung Bewegungsaktivitäten unter dem Blickwinkel einer Opti-mierung und Ökonomisierung der Muskelkoordination analysiert werden (z.B. Wirbelsäulenschule, Verbesserung von Rhythmus, Timing, Reaktion und Gleichgewicht), wird im Bereich Herz-Kreislaufsystem und Stoffwechsel das Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung und Verbesserung regulativer Faktoren (z.B. hormonelle und enzymatische Regulation, Ausdauer, Fettstoffwechsel) gelegt und im Psychosozialen Bereich werden als zentrale Problemstellungen Persönlichkeitsbildung, Förderung sozialer Kompetenzen, Entspannungsförderung, Stressverarbeitung und Bildung eines ganzheitlichen physisch- psychosozialen Wohlbefindens mittels Bewegung erarbeitet. Zentral hierbei stehen Selbsterfahrung der Studierenden, Diagnostik von Bewegungsqualitäten, Konzeption von motorischen Problemlösungsaufgaben und Erstellung von Bewegungsprogrammen.

e.) Anwendungsorientierte Gesundheits- u. Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung: 13 Sem.St.
Dieses Fach soll die Anwendung von zuvor erarbeiteten Kenntnissen und Fähigkeiten in berufsspezifischen Situationen ermöglichen, wobei nicht nur inhaltlichen Dimensionen Rechnung zu tragen ist, son-dern auch insbesonders jene organisatorischen, pädagogischen und sozialen Anforderungen zu berücksichtigen sind, denen der Absolvent im Berufsleben bei der Umsetzung von Bewegungs- /Sportprogrammen bzw. -Projekten ausgesetzt ist.
Um über grundlegende Voraussetzungen zur Entwicklung konkreter Projekte verfügen zu können, sol-len die Studierenden demnach einen Einblick in Management-, d.h. Konzeptions-, Planungs-, Steue-rungs,- Koordinations- und Kontrollaufgaben in sach- und personalorganisatorischer Hinsicht erwerben, sowie außerdem Grundkenntnisse über Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsmodelle, über Gruppendynamik, Teamentwicklung, Moderation sowie Präsentationsformen von Projekten in Theorie und Praxis. Analog zur Lehramtsausbildung sollen konkrete, praxisorientierte Erfahrungen über die persönliche Vermittlungskompetenz (z.B. bei Kindern und Jugendlichen) gesammelt werden, wobei auf eine kritische Reflexion der eigenen Rolle als Projekt-, oder Übungsleiter besonderes Gewicht zu legen ist. Anhand einer zwar betreuten, jedoch weitgehend eigenständig erarbeiteten Entwicklung von Projekten soll die systemische Vernetzung mehrerer Fachgebiete, sowie die Anwendung verschiedener Kenntnisse und Methoden in der konkreten Praxis erfolgen.

Lehrveranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlfächern im 2. Studienabschnitt

Par. 13. Zu den in Par. 12 genannten Pflicht- und Wahlfächern im 2. Studienabschnitt sind von den Studierenden folgende Lehrveranstaltungen im gesamten Stundenausmaß zu absolvieren.

 

 

WS/Lehrveranstaltungstypus

a.)

zu Wahlfach:

 

 

Wahlfach

2 UE/UE als EX

b.)

zu Spezielle Methodenlehre:

 

 

Biomechanische Methoden

2 VU

 

Seminar aus Bewegungslehre/Biomechanik

2 SE

 

Trainingswissenschaftliche Methoden

2 VU

 

Seminar aus Trainingslehre

2 SE

 

Sportphysiologische und biometrische Meßmethoden

1 VU

 

Seminar aus Sportphysiologie und Biometrie

2 SE

 

Spez. Methodik d. Kinder- u. Jugendsports

2 VO

 

Seminar aus Sportpädagogik

2 SE

c.)

zu Theorie zur Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung:

 

 

Haltung und Bewegung

 

 

Grundlagen-Diagnosen-Maßnahmen

2 VO

 

Bereichsspezif. Gesundheitsförderung

2 VU

 

 

 

 

Herz-Kreislaufsystem und Stoffwechsel

 

 

Grundlagen-Diagnosen-Maßnahmen

2 VO

 

Zielgruppenspezif. Gesundheitsförderung

2 VO

 

 

 

 

Psychosozialer Bereich

 

 

Grundlagen-Diagnosen-Maßnahmen

2 VO

 

Zielgruppenspezif. Gesundheits- und Erlebnisförderung

2 VO

d.)

zu Erfahrungsorientierte Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung:

 

 

Haltung und Bewegung

 

 

Funktionelle Bewegungsschulung

2 UE

 

Koordinationsschulung

2 UE

 

 

 

 

Herz-Kreislaufsystem und Stoffwechsel

 

 

Stoffwechselregulation

2 UE

 

Herz-Kreislaufschulung

2 UE

 

 

 

 

Psychosozialer Bereich

 

 

Entspannungstechniken

2 UE

 

Ganzheitl. Gesundheitstechniken

2 UE

 

Erlebnispädagogik

2 UE

e.)

zu Anwendungsorientierte Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung:

 

 

Organisations- u. Projektentwicklung

2 SE

 

Kommunikation und Präsentation

2 UE

 

Praktisch-methodische Übungen

3 PK

 

Projektentwicklung

6 PK

Art der Ablegung von Prüfungen im 2. Studienabschnitt (Prüfungsordnung) Lehrveranstaltungsprüfungen im 2. Studienabschnitt.

§ 14. Für die vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer sind Leistungsnachweise in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (Einzelprüfungen) mit folgend genannter Prüfungsmethode zu erbringen.
· Prüfungsmethode unterliegt der Disposition der Leitung der Lehrveranstaltung (DP). Gemäß § 4 Z. 22 UniStG ist die Prüfungsmethode jedoch von der Leitung der Lehrveranstaltung festzulegen.
· Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter und schriftlicher Prüfungsarbeit (IPA)·
Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter u. praktisch-motorischer Prüfung (IPM)
· Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter und fachspezifischem Lehrauftritt (IPL)

 

 

WS/LV-Typus

Prüfungsmethode

a.)

zu Wahlfach:

 

 

 

Wahlfach

2 UE

IPM

b.)

zu Spezielle Methodenlehre:

 

 

 

Biomechanische Methoden

2 VU

IPA

 

Seminar aus Bewegungslehre/Biomechanik

2 SE

IPA

 

Trainingswissenschaftliche Methoden

2 VU

IPA

 

Seminar aus Trainingslehre

2 SE

IPA

 

Sportphysiologische und biometrische Meßmethoden

1 VU

 

IPA

 

 

Seminar aus Sportphysiologie und Biometrie

2 SE

IPA

 

Spez. Methodik d. Kinder- u. Jugendsports

2 VO

DP

 

 

 

 

 

Seminar aus Sportpädagogik

2 SE

IPA

c.)

zu Theorie zur Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

Haltung und Bewegung

 

 

 

Grundlagen-Diagnosen-Maßnahmen

2 VO

DP

 

Bereichsspezif. Gesundheitsförderung

2 VU

IPA

 

 

 

 

 

Herz-Kreislaufsystem und Stoffwechsel

 

 

 

Grundlagen-Diagnosen Maßnahmen

Zielgruppenspezif. Gesundheitsförderung

2 VO

2 VO

DP

DP

 

 

 

 

 

Psychosozialer Bereich

 

 

 

Grundlagen-Diagnosen-Maßnahmen

2 VO

DP

 

Zielgruppenspezif. Gesundheits- und Erlebnisförderung

2 VO

DP

d.)

zu Erfahrungsorientierte Gesundheits- und Erlebnisförderung durch/in Sport und Bewegung:

Haltung und Bewegung

 

 

 

Funktionelle Bewegungsschulung

2 UE

IPM

 

Koordinationsschulung

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Herz-Kreislaufsystem und Stoffwechsel

 

 

 

Stoffwechselregulation

2 UE

IPM

 

Herz-Kreislaufschulung

2 UE

IPM

 

 

 

 

 

Psychosozialer Bereich

 

 

 

Entspannungstechniken

2 UE

IPM

 

Ganzheitl. Gesundheitstechniken

2 UE

IPM

 

Erlebnispädagogik

2 UE/UE als EX

IPM

e.)

zu Anwendungsorientierte Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung :

 

 

 

Organisations- u. Projektentwicklung

2 SE

IPA

 

Kommunikation und Präsentation

2 UE

IPA

 

Praktisch-methodische Übungen

3 PK

IPL

 

Projektentwicklung

6 PJ

IPA

Freie Wahlfächer

Par. 15. Freie Wahlfächer sind Fächer, die die Studierenden frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen auszuwählen haben (Par. 4 Z. 25 UniStG). Über die freien Wahlfächer sind bis zur Anmeldung zur 2. Diplomprüfung Leistungsnachweise im Ausmaß von 14 Sem.St. nach Maßgabe der für diese Fächer/Lehrveranstaltungs-module/Lehrveranstaltungen jeweils bestehenden Anforderungen und Prüfungsmethoden zu erbringen.

Nachweis außeruniversitärer Praxis

Par. 16. Die außeruniversitären Praktika dienen der Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden (vgl. Par. 9 UniStG). Bis zur Anmeldung zur 2. Diplomprüfung ist der Nachweis der positiven Absolvierung einer theoriegeleiteten Praxis (staatlicher Lehrwart) zu erbringen. Als Ersatzformen für die Absolvierung einer staatlichen Lehrwarteausbildung können auch außeruniversitäre Praktika herangezogen werden, die an staatlich autorisierten und anerkannten Institutionen absolviert werden.
Weiters wird empfohlen, ein Praktikum in einem der zukünftigen Berufsfelder im Gesamtausmaß von einem Monat zu absolvieren Es wird angeregt, die ordnungsgemäße Absolvierung eines derartigen Praktikums von der betreffenden Institution bestätigen zu lassen, da diese im Diplomprüfungszeugnis vermerkt wird.

Diplomprüfung im 2. Studienabschnitt

Par. 17. (1) Der 2. Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

(2) Die Diplomprüfung des 2. Studienabschnitts besteht aus
a.) Teilprüfungen, die in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (Einzelprüfungen) abzulegen sind. Als Teilprüfungen gelten die positiv beurteilten Leistungsnachweise der in Par. 14 lit. a.) bis lit. e.) angeführten Lehrveranstaltungen. Zusätzlich zu der einzelnen Leistungsbeurteilung hat der Studiendekan/die Studiendekanin eine Gesamtbeurteilung aus dem Notendurchschnitt der Teilprüfungen zu vergeben (Par. 45 Abs. 3 UniStG).

b.) der Abfassung und positiven Beurteilung einer wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit), in der der Kandidat/die Kandidatin durch selbständiges Bearbeiten eines Themas aus einem der Studienrichtung Sportwissenschaften zugehörigen Fach (Par. 61, Abs. 2 UniStG) den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung darlegt.

c.) einer Gesamtprüfung, die in Form einer 1-stündigen mündlichen kommissionellen Prüfung vor dem gesamten Prüfungssenat abzuhalten ist (Par. 50 Abs. 2 UniStG) und die sich auf das gewählte Fach der Diplomarbeit und eines der folgend angeführten Fächer, welches sich von dem der Diplomarbeit zu unterscheiden hat, bezieht. Kenntnisse und Kompetenzen werden aus der Perspektive der Anwendungsorientierung geprüft.

· Fachbereich Geistes- und Sozialwissenschaften: Par. 5 lit. a.), lit. c.), lit. d.); Par. 12 lit. b.)
· Fachbereich Naturwissenschaften: Par. 5 lit. b.), c.); Par. 12 lit. b.)
· Fachbereich Integrativwissenschaften: Par. 12 lit. c.), lit. e.)

(2) Die 2. Diplomprüfung wird mit der positiven Beurteilung aller drei Anforderungspunkte abgeschlossen.

(3) Mit der positiven Beurteilung aller Diplomprüfungen, der freien Wahlfächer und des außeruniversitären Praktikums wird das Studium abgeschlossen.

Anmeldungsvoraussetzungen und Prüfungsabfolge im 2. Studienabschnitt
Par. 18.(1) Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungsprüfungen im zweiten Studienabschnitt:
Für alle Lehrveranstaltungsprüfungen mit immanentem Prüfungscharakter gilt der Abschluss des ersten Studienabschnitts, d.h. die positive Beurteilung der 1. Diplomprüfung als Voraussetzung.
Ausnahmeregelungen können im Verletzungsfall, Krankheitsfall, bei Schwangerschaft, Berufstätigkeit und schwerwiegenden persönlichen Gründen vom Studiendekan getroffen werden.

(2) Anmeldungsvoraussetzungen für die zweite Diplomprüfung:
Studierende haben mit der Anmeldung zur (Gesamtprüfung im Rahmen der) 2. Diplomprüfung folgende Voraussetzungen zu erbringen: den positiven Abschluss der 1. Diplomprüfung, die positiven Leistungsnachweise in allen Pflichtfächern des 2. Studienabschnitts in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen (vgl. Par. 14), die positiven Leistungsnachweise in den freien Wahlfächern im gesamten Stundenausmaß (vgl. Par. 15), sowie den Nachweis einer theoriegeleiteten Praxis (vgl. Par. 16).

ANHANG
I. QUALIFIKATIONSPROFIL
für das
Diplomstudium der Sportwissenschaften
an der Karl- Franzens- Universität Graz:

(1) Das Diplomstudium der Sportwissenschaften dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, d.h. die Lehre innerhalb des Fachs hat die grundlegenden wissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für die beruflichen Tätigkeiten der Absolventen und Absolventinnen erforderlich sind. Insbesonders auch zu berücksichtigen ist hierbei der Grundsatz der Gleichwertigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse der Geschlechterforschung. Überdies dient die Lehre dem Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Arbeitswelt.

(2) Das Diplomstudium der Sportwissenschaften soll einen umfassenden Überblick über sportwissenschaftliche Problemstellungen und ihre Lösungsmöglichkeiten gewährleisten, sowie weiters Akzente in Form einer Vertiefung und Spezialisierung setzen .

(3) Der Aufbau des Studiums sieht daher eine breitgefächerte Grundausbildung in den wesentlichsten sporttheoretischen und sportpraktischen Themenfeldern im ersten Studienabschnitt, sowie eine Vertiefung und Spezialisierung im zweiten Studienabschnitt im Bereich "Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung" vor.

(4) Der erste Studienabschnitt hat universellen Charakter, um
· ein solides Grundlagenwissen in allen relevanten Wissenschaftsdisziplinen der Sportwissenschaft zu vermitteln und
· sicherzustellen, dass die nationale Mobilität der Studierenden nicht beeinträchtigt wird.
Der zweite Studienabschnitt entspricht der im Rahmen der Universitätsreform als wünschenswert erachteten Bildung eines eigenständigen Profils, um
· eine praxisnahe Berufsvorbereitung zu ermöglichen
· spezifische gesellschaftliche Bedürfnisse und Interessen an sportlichen Aktivitäten und deren Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebensqualität zu berücksichtigen.

(5) Das Diplomstudium der Sportwissenschaften hat die Aufgabe, den AbsoventInnen theoretisch und praktisch fundierte Kompetenzen zur Konzeption und Betreuung sportmotorischer Aktivitäten zu vermitteln, insbesondere im Bereich "Gesundheits- und Erlebnisförderung".

(6) Das Diplomstudium der Sportwissenschaften ist interdisziplinär konzipiert, um sportmotorische Aktivitäten in den Kontext ihrer Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge zu stellen.

(7) Um einem interdisziplinären Ansatz gerecht zu werden, sind daher im Studium der Sportwissenschaften folgende
allgemeine und fächerübergreifende Bildungsziele zu entwickeln:
· Fähigkeit zur problembewussten, offenen und kritischen Auseinandersetzung mit Sport- und Bewegung als Kulturphänomen.
· Kenntnisse über diesbezügliche Entwicklungstrends, über ihre Auswirkungen auf die Lebensgestaltung des Menschen sowie über deren professionelle Organisation und Vermittlung
· Einsicht in naturwissenschaftliche Begründungen von Sport und Bewegung
· Verstehen von sportlichen Bewegungen als Beziehungsgeflecht von geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen
· Einsicht in Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden unter geschlechtspezifischen Aspekten]
· Praktische und theoretische Kompetenzen zur Aufbereitung von spezifischen Handlungsstrukturen in Sport und Bewegung
· spezifische Kompetenzen zur Förderung von Gesundheit bzw. Erleben durch Sport und Bewegung
Anwendung von vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten in berufsspezifischen Situationen

II. Verwendungssituationen

Das Diplomstudium hat die Aufgabe, eine allgemeine Grundausbildung bzw. Vertiefung und Spezialisierung im Schwerpunkt Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung zu gewährleisten, sodass eine Berufsvorbildung für folgende Verwendungssituationen ermöglicht wird.

FREIZEITEINRICHTUNGEN
· Arbeit z.B. in Vereinen, Arbeit z.B. in Snowboardschulen, Konzeption von Fun-Parks, Kurse zu div. Sport- und Bewegungsarten, wie Gymnastik, Walkung, Tat Chic, Fitnessstudios, Primärsportmodell- Kindersport, Jugendsport, Freizeitsport mit Senioren

TOURISTISCHE ANGEBOTE
z.B. Bedarfserhebungen von Bewegungsangeboten, Konzeption von Sport- u. Bewegungspaketen für Kinder, Jugendliche, Frauen, Familien, Senioren, Singles, Konzeption von Mountainbikestrecken oder Orientierungsläufen f. Wellkess

REKREATIONSEINRICHTUNGEN
z.B. Bedarfsanalysen f. Kinder, Jugendliche, Senioren, Frauen, Behinderte, Projekte zu Bewegungsprogrammen für Gemeinden allgemein u. zielgruppenspezifisch, zu sportlicher Infrastruktur f. Gemeinden gesundheits-/erlebnisorientiert
Projekte/Kurse/Seminare zur Stressbewältigung durch Bewegung, gegen Haltungsschwächen, zur Entspannung, Fitnessschecks, Betriebssport.

KURANSTALTEN
Konzeption von Sport-, Bewegungs-. Fitnessprogrammen, Fitnessscheck, Entspannung, Haltung, Vitalgramme, Videoscreending, Wirbelsäule, Wassergymnastik, Entspannung (nur in Zusammenarbeit mit Ärzten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen)

SOZIALISIERUNGSREKREATION
z.B. f. verhaltensauffällige Jugendliche, Ausländer, Streetwork

ARBEIT IM BEREICH SONDERPÄDAGOGIK- BEHINDERTEN- UND VERSEHRTENSPORT
z.B. Freizeitprogramme für Behinderte und Versehrte

ARBEIT ALS TRAINER IM ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN BEREICH
z.B. Vereinstrainer, Fitnesstrainer, Personal Trainer

ARBEIT IM BEREICH LEISTUNGSDIAGNOSTIK
Ist- Sollwert- Vergleiche, Fitnesscheck ARBEIT IM BEREICH ERLEBNISPÄDAGOGIK
z.B. f. Manager, Jugendliche, Freizeiteinrichtungen, Thermen, Streetwork, Kinderpsychiatrie (nur in Zusammenarbeit mit Ärzten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen)

ARBEIT IN ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN BILDUNGSEINRICHTUNGEN
z.B. Universität, BAfL, Urania, Volkshochschule

BEWEGUNGSBERATER IM ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN BEREICH
z.B. Sport und Bewegung nach individuellem und gesellschaftlichem Bedarf

ARBEIT IM BEREICH MEDIEN
z.B. Printmedien, moderne Kommunikationsmedien, Lehrfilme

ORGANISATION UND VERMARKTUNG DES PRODUKTS SPORTS UND BEWEGUNG IM ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN BEREICH
z.B. Wettkämpfe, Sports-Events, Aktionstage

III. Vorgangsweise bei der Erstellung und Begründung des Studienplanes

Der Studienplan wurde durch die Studienkommission, sowie in der Anfangsphase durch einen informellen Arbeitskreis erstellt, dem alle Institutsmitglieder und Studenten der Studienrichtungsvertretung angehörten, sowie z.T. Absolventen des Instituts und ein beauftragtes Unternehmen zur Wirtschaftsberatung bzw. Profilsetzung von Unternehmen. Die Studienkommission bzw. der Arbeitskreis hat seine Tätigkeit im Juni 1997 aufgenommen und in insgesamt (38) Sitzungen zu (Ende November) abgeschlossen.

Der Arbeitskreis folgte dem Grundsatz eines freien Diskurses - Vorschläge für die Gestaltung des Studienplans wurden gesammelt und diskutiert. Das Ergebnis wurde im Arbeitskreis informell, in den Sitzungen der Studienkommission protokollarisch dokumentiert. Die aus dem Anhörungsverfahren eingegangenen Vorschläge wurden weitgehendst eingearbeitet. November 1998 erfolgte, auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse, in der Studienkommission eine Beschlussfassung über den vorliegenden Studienplan.

Der vorliegende Studienplanentwurf sieht eine breitgefächerte Grundausbildung in allen relevanten sporttheoretischen und sportpraktischen Themenfeldern im ersten Studienabschnitt, sowie eine Vertiefung und Spezialisierung im zweiten Studienabschnitt im Bereich "Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport und Bewegung" vor.

Der erste Studienabschnitt hat universellen Charakter, um
· ein solides Grundlagenwissen in allen relevanten Wissenschaftsdisziplinen der Sportwissenschaft zu vermitteln und
· sicherzustellen, dass die nationale Mobilität der Studierenden nicht beeinträchtigt wird.
Der zweite Studienabschnitt entspricht der im Rahmen der Universitätsreform als wünschenswert erachteten Bildung eines eigenständigen Profils, um
· eine praxisnahe Berufsvorbereitung zu ermöglichen
· spezifische gesellschaftliche Bedürfnisse und Interessen an sportlichen Aktivitäten und deren Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebensqualität zu berücksichtigen.

Vordringliche Entscheidungskriterien für eine Schwerpunktsetzung Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport/ Bewegung waren:

Nachfrage nach dem betreffenden Studium
· Eine Nachfrage der Studierenden nach einer Schwerpunktsetzung Gesundheitsförderung im Vergleich mit Trainingswissenschaft/Leistungsdiagnostik (Auszählung der vorliegenden Ansuchen bzw. Bewilligungen für Fächerkombinationen im Nov. 1997) hat ergeben, dass eine eindeutige Nachfrage der Studierenden (männlich und weiblich) nach einer Schwerpunktsetzung Gesundheit im Verhältnis 10:1, bei weiblichen Studierenden gar 30:1 besteht. Arbeitsmarktrelevanz (Berücksichtigung von Berufsfeldern zukünftiger Absolventen)
Die Richtung Gesundheits- und Erlebnisförderung stellt einerseits eine Schwerpunktsetzung und somit eine Vertiefung und Spezialisierung dar, andererseits steckt der Bereich Gesundheit und Erleben ein Berufsfeld ab, das eine breite Differenzierung zulässt. Dies ist für den Beruf des Sportwissenschafters insofern von großer Bedeutung, als die Bandbreite, die den Arbeitsmarkt für Sportwissenschafter charakterisiert, zu berücksichtigen ist. Während bei anderen Schwerpunktbereichen (z.B. Sportjournalismus, Leistungssport) eher kleinere Zielgruppen als zukünftige Abnehmer zu erwarten sind, besteht für die Richtung Gesundheits- und Erlebnisförderung eine große Zielgruppe und somit ein breit gestreuter Arbeitsmarkt.

Erhebungen über gegenwärtige Tätigkeitsfelder von Absolvent/inn/en der Sportwissenschaften in Österreich und der BRD (GERHARTL 1997, THIELE/ TIMMERMANN 1997) verweisen auf vordringliche Arbeitsmöglichkeiten von Sportwissenschaftern im Bereich Gesundheits- und Freizeitsport. So zeigt THIELE/ TIMMERMANN (1997, 68), dass im Sportjournalismus nur 14,5%, in der Sportverwaltung und -Wirtschaft nur 13,9% und im Leistungssport nur 5,4% aller hauptberuflich angestellten Sportwissenschaftler Arbeit finden, bzw. 21,7% (Sportjournalismus), 8,7% (Sportverwaltung und- wirtschaft) und 8,7% (Leistungssport) aller selbständig tätigen. Dagegen sind 50,2% aller hauptberuflich angestellten und 52,2% aller selbständig tätigen Sportwissenschaftler im Gesundheits- und Freizeit/ Breitensport beschäftigt. Eine von einem Unternehmensberater geleitete Diskussion mit einem Kreis von Absolventen dieses Instituts ist insofern ein Hinweis auf diesen Trend, als sogar 90% der anwesenden Absolvent/inn/en angaben, z.Zt. im Bereich Gesundheits- und Erlebnisförderung tätig zu sein. Ebenso befürworteten im Zuge des Anhörungsverfahrens der Österreichische Gewerkschaftsbund, als auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte, als auch facheinschlägige Institutionen bzw. Unternehmen eine inhaltliche Orientierung des Studienplans im Bereich Gesundheitsförderung. In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt die regionale Infrastruktur der Steiermark mit ihrer großen Anzahl an Gesundheits- und Freizeit- Thermen zu berücksichtigen.

· Erhebungen im Raum Österreich und BRD (vgl. BÄSSLER 1997, OPASCHOWSKI 1996) prognostizieren als Trends "ein in der Gesellschaft konstatierbares steigendes Gesundheits- und Körperbewusstsein- verbunden mit zunehmender Bewegungsorientierung" sowie "das Verlangen nach Abenteuer und Erlebnis", wobei bei Intensiv- Sportlern "Erlebnis- und Abenteuersport" zu einem verstärkten Sportengagement führen wird, bei regelmäßigen Sportlern "ein steigendes Gesundheits- und Körperbewusstsein, eine Fitness- Orientierung", bei Gelegenheitssportlern erlebnisorientierte Freizeitaktivitäten (BÄSSLER 1997, 92). Ebenso kommt das vom Institut beauftragte Unternehmen zur Wirtschaftsberatung bzw. Profilsetzung von Unternehmen in seinem Bericht zum Schluss, dass mit Bezug auf die künftige Marktlage eine Positionierung im Bereich Gesundheits- und Erlebnisförderung anzustreben sei.
· Innovationseffekt
· Mit dem Schwerpunkt "Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport/ Bewegung" ist ein interdisziplinär strukturierter und innovativer Zuschnitt des Lehrangebots verbunden, der wesentlichen, bislang nur exemplarisch berücksichtigten Zielgruppen, wie Kinder- und Jugendlichen, Frauen, Senioren, Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, in spezifischer Weise Rechnung zu tragen vermag.

alternative nichtuniversitäre Studiengänge:
· Als alternative nichtuniversitäre Studiengänge sind die Bundesanstalt f. Leibeserziehung mit Ausbildungen zum Übungsleiter bzw. Trainer aller relevanten Sportdisziplinen zu nennen. Das offizielle Protokoll der Trainerenquete (Oktober 1997, Wien) führt an, dass zukünftig die BAfL in Zusammenarbeit mit der BSO Trainer zu Führungskräften im Sport ausbildet. Da die Universität nicht das gleich umfangreiche Lehrauftragskontingent zur Verfügung hat, somit eine adäquat spezifische Ausbildung in allen Sportdisziplinen nicht leisten kann, scheint die Trainerausbildung durch andere Institutionen besser abgedeckt werden zu können. An alternativen Ausbildungen zu "Gesundheits- und Erlebnisförderung durch Sport/Bewegung" wird v.a. die Physikotherapie- Ausbildung genannt. Hier handelt es sich jedoch um ein Berufsfeld, das schwerpunktmäßig nicht in der Gesundheits- und Erlebnisförderung anzusiedeln ist, sondern in der Prävention, Rehabilitation und Therapie. Weiters weist es keine vergleichbare pädagogische Ausbildung auf, sodass sich die Qualifikationen auf verschiedene Arbeitsmarktnischen erstrecken."


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