96. Ausschreibung der Wahl von 30 Mitgliedern und 30 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß UOG 1993
97. Ausschreibung der Wahl von 40 Mitgliedern und 40 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß UOG 1993
98. Ausschreibung der Wahl von 48 Mitgliedern und 48 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gemäß UOG 1993
99. Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde gemäß UOG 1993
100. Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik gemäß UOG 1993
101. Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Deutsche Philologie gemäß UOG 1993
102. Ausschreibung der Wahl von einem Mitglied und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Klassische Archäologie gemäß UOG 1993
103. Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Kunstgeschichte gemäß UOG 1993
104. Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Lehramtsstudium der geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer gemäß UOG 1993
105. Ausschreibung der Wahl eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der Philosophie gemäß UOG 1993
106. Ausschreibung der Wahl eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Pädagogik gemäß UOG 1993
107. Ausschreibung der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät in die Klinikkonferenz der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie gemäß UOG 1993
108. Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät in die Klinikkonferenz der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin gemäß UOG 1993
96.
Ausschreibung der Wahl von 30 Mitgliedern und 30 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß UOG 1993
Die Wahl von 30 Mitgliedern und 30 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in die Universitätsversammlung (Par. 55 Abs. 2 und 3 Z. 1 UOG 1993 in Verbindung mit Par. 1 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2, Gliederung der Universitätsversammlung, verlautbart im Mitteilungsblatt Nr. 13.c vom 9. April 1998) findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
sowie darüber hinaus auch am
Mittwoch, 13. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Direktion des Landeskrankenhauses Graz, 2. Stock
8036 Graz, Auenbruggerplatz 1
statt.
Die Wahl gilt für eine Funktionsperiode von 4 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Universitätsversammlung besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in den jeweiligen Dekanaten und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Posteinlaufstelle der Zentralen Verwaltung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, schriftlich eingebracht werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Stiegler
97.
Ausschreibung der Wahl von 40 Mitgliedern und 40 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß UOG 1993
Die Wahl von 40 Mitgliedern und 40 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung (Par. 55 Abs. 2 und 3 Z. 2 UOG 1993 in Verbindung mit Par. 1 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 Gliederung der Universitätsversammlung, verlautbart im Mitteilungsblatt Nr. 13.c vom 9. April 1998) findet am
Dienstag, 12. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3
sowie darüber hinaus auch am
Mittwoch, 13. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Direktion des Landeskrankenhauses Graz, 2. Stock
8036 Graz, Auenbruggerplatz 1
statt.
Die Wahl gilt für eine Funktionsperiode von 4 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaus, die am 12. März 2002 in einem der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaus aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Universitätsversammlung besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in den jeweiligen Dekanaten und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1.Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.-Ärztin Dr. B. Santner, Institut für Hygiene, Universitätsplatz 4, schriftlich eingebracht werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten
und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Santner
98.
Ausschreibung der Wahl von 48 Mitgliedern und 48 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gemäß UOG 1993
Die Wahl von 48 Mitgliedern und 48 Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung (Par. 55 Abs. 2 und 3 Z. 4 UOG 1993 in Verbindung mit Par. 1 Abs. 1 Z. 4 und Abs. 2 Gliederung der Universitätsversammlung, verlautbart im Mitteilungsblatt Nr. 13.c vom 9. April 1998) findet am
Dienstag, 12. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
im Sitzungszimmer 01.18 (ehemals HS 14)
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock,
sowie darüber hinaus auch am
Mittwoch, 13. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Direktion des Landeskrankenhauses Graz, 2. Stock
8036 Graz, Auenbruggerplatz 1
statt.
Die Wahl gilt für eine Funktionsperiode von 4 Jahren.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten gemäß Par. 35 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Allgemeinen Universitätsbediensteten aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Universitätsversammlung besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in den jeweiligen Dekanaten und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ADir. Siegfried Kager, Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät, Universitätsplatz 3, Tel.Nst: 3150, schriftlich eingebracht werden.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Kager
99.
Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Alte Geschichte und Altertumskunde vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in den jeweiligen Dekanaten und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
100.
Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik gemäß UOG 1993
Die Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit
Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
101.
Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Deutsche Philologie gemäß UOG 1993
Die Wahl von zwei Mitgliedern und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Deutsche Philologie vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
102.
Ausschreibung der Wahl von einem Mitglied und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Klassische Archäologie gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Klassische Archäologie vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in den jeweiligen Dekanaten und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
103.
Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Kunstgeschichte gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Kunstgeschichte vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
104.
Ausschreibung der Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Lehramtsstudium der geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Lehramtsstudium der geistes- und kulturwissenschaftlichen Unterrichtsfächer vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
105.
Ausschreibung der Wahl eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Doktoratsstudium der Philosophie gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Doktoratsstudium der Philosophie vertretenen Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Geisteswissenschaftlichen Fakultät gemäß Par. 14 in Verbindung mit Par. 41 Abs. 5 UOG 1993 findet am
Dienstag, 12. März 2002, 11.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 1. Stock
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß Par. 21 UOG 1993, die am 12. März 2002 in einem der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, beim stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. A. Ableitinger, im Wege des Dekanates der Geisteswissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3/Part., /z.Hd. Frau Hörzer) schriftlich eingebracht werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren:
Ableitinger
106.
Ausschreibung der Wahl eines Ersatzmitgliedes aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in die Studienkommission für das Diplomstudium Pädagogik gemäß UOG 1993
Die Wahl eines Ersatzmitgliedes der in der Studienkommission für das Diplomstudium Pädagogik vertretenden Personengruppe der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Geisteswissenschaftlichen Fakultät findet am
Dienstag, 12. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Aula der Karl-Franzens-Universität Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaus, die am 12. März 2002 in einem der Geisterwissenschaftlichen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaues aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Studienkommission besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten im Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät und in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1.Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Ao.Univ.-Prof.Dr E. Pochmarski, Institut für Archäologie, Universitätsplatz 3, schriftlich eingebracht werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen
und der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Santner
107.
Ausschreibung der Wahl von zwei Ersatzmitgliedern aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät in die Klinikkonferenz der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie gemäß UOG 1993
Die Wahl von zwei Ersatzmitgliedern der in der Klinikkonferenz für Dermatologie und Venerologie vertretenden Personengruppe der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät findet am
Mittwoch, 13. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Direktion des Landeskrankenhauses Graz, 2. Stock
8036 Graz, Auenbruggerplatz 1
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaus, die am 12. März 2002 in einem der Medizinischen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaues aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Klinikkonferenz besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1.Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleiterin, Frau Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner, Institut für Hygiene, Universitätsplatz 4, schriftlich eingebracht werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen
und der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Santner
108.
Ausschreibung der Wahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied aus dem Kreis der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät in die Klinikkonferenz der Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin gemäß UOG 1993
Die Wahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied der in der Klinikkonferenz für Strahlentherapie und Radioonkologie vertretenden Personengruppe der Universitätsassistentinnen und Universitätsassistenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Medizinischen Fakultät findet am
Mittwoch, 13. März 2002, 9.00 bis 13.00 Uhr
in der Direktion des Landeskrankenhauses Graz, 2. Stock
8036 Graz, Auenbruggerplatz 1
statt.
Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Funktionsperiode.
Diese Kundmachung gilt als Ladung bzw. Einladung zur Wahlversammlung.
Wahlrecht
Aktiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaus, die am 12. März 2002 in einem der Medizinischen Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Bemerkt wird, dass zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein vorläufiges Wahlberechtigtenverzeichnis erstellt wird, in das alle Angehörigen des Akademischen Mittelbaues aufgenommen sind, die am 12. Februar 2002 das aktive Wahlrecht in die Klinikkonferenz besitzen.
Auflegen des Wahlberechtigtenverzeichnisses
1) Das Wahlberechtigtenverzeichnis liegt ab 14. Februar 2002 zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten in der Zentralen Verwaltung, Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 1.Stock, auf.
2) Die Einsichtnahme und allfällige Einsprüche haben bis spätestens 26. Februar 2002 zu erfolgen.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von jeder (jedem) aktiv Wahlberechtigten bis 5. März 2002, 14.00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleiterin, Frau Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner, Institut für Hygiene, Universitätsplatz 4, schriftlich eingebracht werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission
für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen
und der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb
an der Karl-Franzens-Universität Graz:
Santner
Die Internet-Verlautbarung dient Ihrer Information. Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die durch Aushang an der Amtstafel kundgemachten Texte!
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