FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE
Univ.-Prof.
Mag.
Dr. BENEDEK - Grundlagen- und
angewandte Forschung im Bereich des Wirtschaftsvölkerrechts
- WTO,
Nichtregierungsorganisationen, WTO und EU,
Entwicklungszusammenarbeit der EU, österreichische Praxis; EU
im
Streitbeilegungsverfahren der WTO Menschenrechtsschutz im universellen
und regionalen Kontext
- Bildungskooperation mit
und Menschenrechtsschutz in Südosteuropa
- Völkerrechtsfragen
der Auflösung Jugoslawiens und die Befriedung
dieses Raumes unter internationaler
Beteiligung
- Asyl- und Flüchtlingsrecht
- Governance des
Internet und menschenrechtliche Implikationen der
Informationsgesellschaft (s. auch "Wir, die Informationsgesellschaft? und Recht in der Informationsgesellschaft )
- Die Zukunft der Sicherheit.
Ass.-Prof.
DDr.
KICKER - Völkerrecht
- innerstaatliches öffentliches Recht
- Internationaler
u. regionaler Menschenrechtsschutz am Beispiel der Folterbekämpfung
- Standardsetzung
und Durchsetzung im Europäischen Menschenrechtsschutz
- Rechtsfragen
und Praxis der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Standardsetzung durch
Monitoring
Ass.-Prof.
Mag. Dr.
SCHMIDT - Völkerrechtliche
Fragen des Nahen und Mittleren Ostens
- Völkerrechtsfragen
im Kontext von Terrorismusbekämpfung
- Menschenrechtsschutz (Religionsfreiheit, Bewaffneter Konflikt)
- Umweltvölkerrecht (Gentechnik) und WTO
V.-Ass. Mag. Dr.
OBERLEITNER - Menschenrechtsschutz im universellen und regionalen Kontext
- Recht internationaler Organisationen
- Humanitäres Völkerrecht
- Human Security
V.-Ass. Mag. Dr.
PIPPAN - Demokratie und Völkerrecht
- Internationalisierung nationalen Verfassungsrechts
- Selbstbestimmung, Sezession und Anerkennung im Völkerrecht
- Internationale und
europäische Sicherheitsarchitektur
- Menschenrechte in den EU-Außenbeziehungen
- Entwicklungszusammenarbeit Europa – Afrika
Univ.-Ass. MMag. GRAGL - Internationale Gerichtsbarkeit
- Grundrechts- und Menschenrechtsschutz in Europa
- Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
- Rechtliche Fragen zur Kohärenz der EU-Menschenrechtspolitik
Univ.-Ass. Mag. KETTEMANN, LL.M.
Wiss.-Ass. Mag. REISINGER CORACINI - Völkerstrafrecht
- Humanitäres
Völkerrecht
- Gewaltverbot
- Völkervertragsrecht
Forschungsassistent: Mag. Markus MÖSTL 
LAUFENDE FORSCHUNGSPROJEKTE
SPBUILD : Sustainable Peace Building Research and Training Network
Das SPBUILD: Sustainable Peace Building Research and Training Network wurde unter den Marie Curie-Maßnahmen des Seventh Framework Programme/People von einem nachhaltigen
und dynamischen Netzwerk geschaffen und entwickelt. Das Netzwerk setzt sich aus
neun Universitäten und einem Forschungszentrum zusammen, die bereits
gemeinschaftlich seit 12 Jahren Erfahrung unter der Federführung von EDEN – HumanitarianNet gesammelt haben. Die Forschungspartner betreiben
gemeinsame Forschung, publizieren und entwickelten Master- und/oder europäische
Doktoratsprogramme sowie ein European Doctoral Enhancement Programme on Peace and Conflict Studies
(EDEN), das jährlich internationale Doktorandenseminare bzw.
Workshops zur Heranführung an die gemeinsame Doktorwürde in Friedens- und
Konfliktforschung ausrichtete.
Die Vision des
Netzwerkes war die Schaffung eines europäischen Netzwerkes mit Sachkompetenz in
der Friedens- und Konfliktforschung. Innerhalb dieser Rahmenstruktur stellen
die Partnerinstitutionen junge Forscher an und unterstützen sie mit
hochqualifizierter und strukturierter sowie internationalisierter
Forschungsausbildung im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung mit dem
Ziel, Brücken zwischen der europäischen Forschung, Politik und Praxis im
Forschungsfeld der Friedens- und Konfliktstudien zu schlagen.
www.humanitariannet.deusto.es/SPBuild
European Universities on Professionalization of Humanitarian
Action (EUPRHA). Projektleiter: Prof. Wolfgang Benedek, Dr. Gerd
Oberleitner
EUPHRA ist ein dreijähriges
Forschungsprojekt (2011-2014), finanziert von der Education, Audiovisual and
Culture Executive Agency (EACEA) der EU. Das Projekt wird von der Universität
Deusto (Bilbao) koordiniert und bringt 27 EU Universitäten und im Bereich der
humanitären Hilfe tätige Nichtregierungsorganisationen zusammen. Im Rahmen des
Projekt sollen neue Trends und Herausforderungen im Bereich der humanitären
Hilfe (Humanitarian Action) der EU aufgegriffen werden, insbesondere die
Notwendigkeit einer Professionalisierung des gesamten Sektors bzw. der
Ausbildung und des Trainings in diesem Bereich, in dem die EU ein wesentlicher
Akteur auf globaler Ebene ist. Das Projekt wird dazu die Bedürfnisse und
Erfahrungen der humanitären Organisationen in allen EU-Staaten erheben und auf
dieser Basis konkrete Strategien für die Weiterentwicklung und
Professionalisierung der in diesem Bereich Tätigen formulieren. Dies geschieht
im Rahmen eines zu schaffenden Europäischen Qualifizierungsrahmens (European
Qualifications Framework on Humanitarian Action), in dem bestehende und
benötigte Fähigkeiten, Kompetenzen und Ausbildungs- und Trainingsebenen in
transparenter Form dargestellt werden. Damit werden auch neue globale Trends
und Herausforderungen im Bereich der humanitären Hilfe identifiziert und im
diesem Qualifizierungsrahmen dargestellt und zugleich auf die Anforderung des
Vertrags von Lissabon bezüglich der Professionalisierung und des Trainings von humanitärem
Personal und Freiwilligen reagiert.
The Student Exchange Programme in Human Security (SEPHS). Projektleiter: Prof. Wolfgang Benedek, Mag. Matthias Kettemann
Das Student Exchange Programme in Human Security (2007-2010) ermöglichte
es 48 Studierenden aus Kanada und Europa ihre Kenntnisse im Bereich der
menschlichen Sicherheit (human security) durch einen Studienaufenthalt in
Europa bzw. Kanada zu vertiefen. Die teilnehmenden Institutionen waren die
Universität Duisburg-Essen, die Universität Ljubljana und die Karl-Franzens University
of Graz sowie die University of Winnipeg und die Université du Québec à
Montréal. Das Programm zielte darauf ab, Studierenden eine multi-disziplinäre
Perspektive von menschlicher Sicherheit aufzuzeigen und die Interaktionen mit
Bereichen wie Entwicklung, Konfliktlösung, Menschenrechte, Friedens- und
Konfliktstudien und humanitärer Hilfe darzustellen. Die Studierenden sollten
insbesondere auch die Praxis von menschlicher Sicherheit in der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und in der
Realität der Außen- und Sicherheitspolitik der Staaten erfahren, u.a. durch die
Absolvierung von Praktika bei NGOs und staatlichen Behörden. Das Programm
verfolgte weiters das Ziel der Schaffung eines inter-disziplinären Curriculums
zu menschlicher Sicherheit, die Adaptierung bestehender Kurse und die
Zurverfügungstellung und Erarbeitung entsprechender innovativer
Lehrmaterialien. Im Rahmen des Programmes wurden auch gegenseitige
Forschungsaufenthalte von Lehrende und ForscherInnen im Bereich der
menschlichen Sicherheit durchgeführt um die Kooperation der in diesem Bereich
tätigen Institutionen zu stärken.
Academic Partnership on Legal and Human Rights Education
(APLHRE). Ein Projekt im Rahmen des Austrian Partnership Programme
in Higher Education & Research for Development (APPEAR). Projektleiter: Univ.-Prof. Wolfgang Benedek, Dr.
Christian Pippan
Das Ziel dieses Projekts liegt in der Stärkung und
Förderung der rechtlichen – insbesondere der menschenrechtlichen –
Bildungskapazitäten an zwei Partnerinstitutionen der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien, dem Ethiopian Civil Service College (ECSC-IFLS) und
der Addis Ababa University (AAU-IHR). Unter der koordinierenden Leitung der
Karl-Franzens-Universität Graz, vertreten durch das Institut für Völkerrecht
und Internationale Beziehungen sowie (ergänzend) das Europäische Trainings- und
Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (KFUG-IILIR/ETC), umfasst
das Projekt fünf Aktivitäten, die in Summe zu einer Hebung der Fähigkeiten in
den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung auf Seiten der äthiopischen
Projektpartner führen sollen. Hierzu zählen kurzfristige wechselseitige Lehr-
und Forschungsaufenthalte, Maßnahmen auf dem Gebiet der Curriculum-Entwicklung,
die Identifizierung gemeinsamer Forschungsinteressen und der Aufbau
entsprechender Kooperationen, die Durchführung von Sommerakademien mit Schwerpunkt
Menschenrechte und Menschenrechtsbildung sowie (bei entsprechender Nachfrage)
die Betreuung von äthiopischen PhD Kandidaten durch den österreichischen
Projektpartner an der KFU Graz. Das im Rahmen des "Austrian Partnership
Programme in Higher Education & Research for Development (APPEAR)" des
OeAD geförderte Projekt ist auf die Dauer von zwei Jahren angelegt (mit der
Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr). Projektzeitraum: Oktober
2011 - September 2013 (ev. 2014).
Standardsetzung durch
Monitoring: Der Beitrag ausgewählter Expertenorgane des Europarates zur
Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in den Mitgliedstaaten mit besonderem
Bezug auf Österreich“ (2009-2011). ProjektleiterInnen: Ass.-Prof.in DDr.in
Kicker, Mag. Möstl
Das Projekt „Standardsetzung
durch Monitoring“ soll einen Beitrag zum Diskurs über die Bedeutung unabhängiger
Expertenorgane für die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Standards leisten.
Das vorliegende Projekt untersucht mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung
von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
(CPT), dem Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR), dem Beratende
Ausschuss zum Schutz Nationaler Minderheiten (ACNM), und der Europäische
Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), vier Expertenorgane des Europarates,
die entsprechend ihren Mandaten die Einhaltung menschenrechtlicher Gebote und
Verbote in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats überprüfen. Im Rahmen ihrer
jeweiligen Prüfverfahren konkretisieren diese Gremien die bestehenden
völkerrechtlichen Verpflichtungen durch Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen
in Form von Empfehlungen, Schlussfolgerungen, Meinungen und allgemeinen
Politikempfehlungen an die Mitgliedstaaten und entwickeln dabei
allgemeingültige (Umsetzungs-) Standards. In einem ersten Teil des Projekts
wird der Frage nachgegangen, ob sich die Unterschiede in den Prüfverfahren
zwingend aus dem jeweiligen menschenrechtlichen Schutzbereich ergeben, oder ob
sich materieübergreifend Stärken und Schwächen in den einzelnen Prüfverfahren
erkennen lassen. Dementsprechend sollen auch Empfehlungen für mögliche
Verbesserungen der Prüfverfahren der vier Expertenorgane abgegeben werden.
Aufbauend auf Teil eins soll Teil zwei des vorliegenden Projekts klären,
inwiefern sich die Prüfverfahren der Expertenorgane zur Entwicklung von
praxisrelevanten Umsetzungsstandards eignen und andererseits der Frage
nachgehen, inwiefern die Entwicklung und Überprüfung von Standards durch
Expertenorgane für den Menschenrechtsschutz insgesamt einen effektiveren
Ansatz als die Schaffung neuer verbindlicher Rechtsvorschriften darstellen
kann.
| Im Rahmen des ersten Projektteils wurde am 18. und 19. 6. 2010 eine Konferenz zum Thema
„Creating Synergies and Learning from Each Other:
Strengths and Weaknesses of Council of Europe Expert Bodies Monitoring Human
Rights” mit Vertreten von vier Monitoringorganen des Europarats abgehalten. Ein
detaillierter Bericht ist hier verfügbar.“ |

GESAMTFAKULTÄRER ARBEITSSCHWERPUNKT - Recht in der Informationsgesellschaft
Die
Informationsgesellschaft stellt
das Recht vor neue rechtliche Herausforderungen. Nur ein
interdisziplinärer
Ansatz kann ihnen gerecht werden. An der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität
Graz besteht
schon seit einiger Zeit ein Schwerpunkt zu Recht und
Informationstechnologie.
Dieser soll nun auf Grundlage der bereits bislang erfolgten
vielfältigen
Aktivitäten einzelner Institute auf das Niveau eines gesamtfakultären
Arbeitsschwerpunktes zu Recht in der Informationsgesellschaft gehoben
werden,
der die einschlägigen Bemühungen bündeln und zu Synergien zwischen den
verschiedenen Kompetenzen führen soll. Diese Zusammenführung sollte
schließlich
in gemeinsame Lehrveranstaltungen, Publikationsprojekte und
Projektanträge
münden.
Am Institut für Völkerrecht und Internationale
Beziehungen forschen Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek und Univ.-Ass. Mag.
Mattthias C.Kettemann, LL.M. (Harvard), zur Bedeutung des
Völkerrechts und der Menschenrechte in der informationsgesellschhaft. Mehr
Informationen: siehe hier.

ABGESCHLOSSENE FORSCHUNGSPROJEKTE
Die Zukunft der Sicherheit. Der
Einfluss des Konzeptes der menschlichen Sicherheit auf das Völkerrecht und die
europäische Sicherheitspolitik unter Berücksichtigung des Verhältnisses von
menschlicher Sicherheit und Menschenrechten (2007-2010) - (Projektleiter: Univ.-Prof.
Dr. Benedek, Mag. Kettemann, Mag. Möstl)
Das
Forschungsprojekt zielte darauf ab, die Grundlagen für ein besseres Verständnis
aktueller Sicherheitskonzeptionen, insbesondere des Konzeptes menschlicher
Sicherheit, zu schaffen. Zentraler Aspekt des Projektes war die Erforschung der
Bedeutung eines menschenorientierten Sicherheitskonzeptes für die Europäische
Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Aktuelle EU-Missionen, wie jene in
Bosnien und im Kosovo, wurden kritisch unter die Lupe genommen. In einem
zweiten Teil untersuchte das Projekt das Verhältnis von menschlicher Sicherheit
und Menschenrechten. Ein wichtiges Anliegen des bis 2010 laufenden
Forschungsprojektes war es, die Auswirkungen des Konzeptes menschlicher Sicherheit
auf die europäische und internationale Sicherheitsarchitektur aufzuzeigen und
konkrete Vorschläge zur Integration einer individuumszentrierter Perspektive
in die Sicherheitsordnung Europas und der Welt herauszuarbeiten. Im November
2008 und Mai 2009 fanden zwei Workshops zu diesem Projekt statt. Der erste Workshop widmete sich dem Thema „Applying
the Human Security Approach to Peace Operations and
Crisis Management: Concepts and Practice of the UN and the EU”. Der
zweite war der Thematik „Human Security and Human Rights in Peace
Operations and Crisis Management: Institutionalizing Human Rights
Protection” gewidmet. 2010 ist bei Routledge ein von Wolfgang
Benedek, Matthias C. Kettemann und Markus Möstl herausgegebener Sammelband
erschienen, der ausgewählte Beiträge der beiden Workshops vereint und die
zentralen Erkenntnisse des Projektes zusammenfasst.

„Wir,
die Informationsgesellschaft? Die Rolle der
Multi-Stakeholderbeteiligung für die Implementierung
menschenrechtlicher Ansätze in einer vernetzten Welt“ (Prof. Benedek,
Mag. Bauer, Mag. Kettemann) - zur Homepage
- Basierend
auf dem
Forschungsprojekt “Menschenrechte in der Informationsgesellschaft”
vertiefte das Projekt die gewonnen Erkenntnisse. Der Schwerpunkt des
Projektes lag auf Fragen der Implementierung der Menschenrechte in
der Informationsgesellschaft auf internationaler sowie regional
europäischer Ebene. Das Projekt postulierte dabei die Hypothese, dass
der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und die Beteiligung
eines weiten Kreises von Stakeholdern sich gegenseitig verstärken und
dass deshalb durch die Sicherstellung offener und transparenter
Implementierungsmechanismen gleichzeitig auch die Menschenrechtsagenda
weiterentwickelt werden kann. Durch die Erforschung und kritische
Hinterfragung des weiteren Werdegangs der Menschenrechtsagenda, des
Einsatzes verschiedener Implementierungsmechanismen zu ihrer
Realisierung und der dabei den Stakeholdern auf internationaler und
regional europäischer Ebene zukommenden Rolle zielte das Projekt auf die
Evaluierung dieser Hypothese vor dem Hintergrund der wichtigsten
Entwicklungen der entstehenden rechtlichen Ordnung der
Informationsgesellschaft ab. Drei zentrale Themengebiete des
Völkerrechts werden berührt: Erstens
trug das Projekt zur Debatte über Good Governance einerseits und die
Rolle nichtstaatlicher Akteure im Völkerrecht andererseits bei, indem
es sie mit dem spezifischen Kontext der Informationsgesellschaft
verknüpft. Zweitens wurde durch den Vergleich und die Bewertung der
rechtlichen Instrumente auf internationaler und europäischer Ebene die
Frage nach den Rechtsquellen des Völkerrechts im Hinblick auf die
Relevanz von Soft Law aufgeworfen. Drittens wurden potentielle
Normenkonflikte – beispielsweise zwischen verschieden Bereichen
informationsgesellschaftlicher Regulierungen, wie Markt- oder
Menschenrechtspolitik – und deren Auflösung durch Interpretation oder
Streitbeilegung behandelt.

"Die
Realisierung eines Rechts auf Entwicklung als Basis für
Demokratieförderung
im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit: Anforderungen an
Rechtspolitik
und Rechtstheorie" (Leiter: Prof. Ginther; Kontakt: Dr. Pippan)
Den Gegenstand des Forschungsprojektes bilden die neueren Tendenzen der
Entwicklungspolitik, Demokratisierungsprozesse in Ländern der Dritten
Welt zu fördern. Der Ausgangspunkt für die grundlagentheoretische
Komponente des Forschungsprojektes ist die Tatsache, dass die
völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der
Entwicklungspolitik bisher v. a. auf die Entwicklung der
Völkerrechtsordnungen der Entwicklungsstaaten und deren kulturelles,
sozio-ökonomisches und politisches Umfeld Bedacht genommen hat. Nunmehr
steht die sog. "Partnerschaft zwischen Regierung und Volk", d. h. die
Interaktion zwischen Staatssektor- und Nichtstaatssektor-Institutionen
im Mittelpunkt der Entwicklungsstrategien. Eine Stärkung demokratischer
Strukturen und Prozesse wird in erster Linie durch die Förderung der
Zivilgesellschaft" gesucht und soll eine nachhaltige Beteiligung der
gesellschaftlichen Basis am Entwicklungs- und
Demokratisierungsgeschehen bewirken. Die empirischen Erhebungen
erstrecken sich auf fünf afrikanische Staaten in denen österreichische
Entwicklungsprojekte mit dem Ziel der
Demokratieförderung laufen (Uganda, Mosambik, Zimbabwe, Südafrika und
Namibia), mit dem Schwerpunkt auf der Frage nach der Entwicklung der
nationalen Verfassungsordnungen. Das grundlagen-wissenschaftliche
Interesse ist, die Funktion bzw. Rolle der "internationalen
Gemeinschaft" als Entwicklungspartner im Hinblick auf die zunehmende
Erodierung des Souveränitätskonzeptes zu erfragen und die Konsequenzen
für ein zeitgemäßes Völkerrechtssystem zu ziehen. Dabei stellt sich die
Frage, wie sich die genannten Tendenzen im Völkerrecht niederschlagen,
bzw. was die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung
demokratischer Verfassungsordnungen in den afrikanischen
Referenzstaaten sind, um einer Demokratisierung und Förderung des
Menschenrechtsschutzes gerecht zu werden.

"ICANN,
OECD und WTO in der sich entwickelnden internationalen rechtlichen
Regulierung des Internet" (Prof. Benedek, Mag. Pekari)
Das Projekt untersucht systematisch rechtliche Entwicklungen
in einem neuen Bereich der internationalen rechtlichen Regulierung: dem
Internet. Zum einen werden die Konzepte der
OECD und der WTO untersucht, bestimmte Aspekte des elektronischen
Handels
im Internet Konsumentenschutz, geistiges Eigentum etc.) zu regulieren.
Zum
anderen wird der Beitrag der ICANN zur strukturellen Regulierung des
Internet
untersucht. In diesem Zusammenhang wird auf die Frage eingegangen, wie
das
Verhältnis zwischen der Regulierung durch ICANN und einer Regulierung
durch internatioanale Organisationen gestaltet sein könnte.
Die
Studie enthält eine Analyse der rechtlichen Struktur von ICANN und
ihrer
Rolle im internationalen rechtlichen und wirtschaftlichen System. Die
Struktur
ihres Streitbeilegungsmechanismus, UDRP, wird dabei als Modell für
alternative
Streitbeilegung im Internet dargestellt. Fälle mit österreichischen
Parteien werden untersucht, um Unterschiede der UDRP zur traditionellen
Streitschlichtung
vor Gerichten darzulegen. In ihrem zweiten Teil enthält die Studie eine
Untersuchung der Konzepte von OECD und WTO zu bestimmten Aspekten der
Regulierung
des elektronischen Handels im Internet sowie eine Darlegung der
Konzepte
der österreichischen Regierungsstellen dazu. Dabei wird unter anderem
darauf eingegangen, wie sich die Konzepte der zuständigen
österreichischen Stellen von jenen der EU unterscheiden. 
„Die
EG im Streitbeilegungsverfahren der WTO“ (Leiter: Prof.
Benedek)
Dieses mit Juli 1999
angelaufene Forschungsprojekt ist der systematischen Auseinandersetzung
mit
relevanten Rechtsfragen im Verhältnis zwischen der EU und der
Welthandelsorganisation (WTO) gewidmet, wie sie sich insbesondere aus
der Teilnahme der EG in zahlreichen Streitbeilegungsverfahren vor der
WTO ergeben. Angesichts der mittlerweile die Zahl von 90 übersteigenden
Verfahren der EG vor den Streitbeilegungsgremien der WTO und des
Umstandes, dass auch Österreich als EG-Mitglied direkt und indirekt vom
Ausgang dieser Streitfälle betroffen ist, stellt sich dieses Projekt
die Aufgabe, eine Analyse solcher Verfahren anhand einheitlicher
Kriterien vorzunehmen um sowohl das Verhalten der EG als auch die
konkreten Auswirkungen auf Österreich in einer Gesamtsicht bewerten zu
können. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Konsequenzen und
Lehren hinsichtlich des für die Zukunft wünschenswerten Verhaltens der
EG, der Funktionsweise des Streitbeilegungsmechanismus sowie der
optimalen Vertretung der österreichischen Interessen in den Verfahren
gezogen werden. Zum Zwecke einer umfassenden und in sich geschlossenen
Behandlung dieser Thematik wurde die Grundstruktur des Projekts
dahingehend festgelegt, dass die den Hauptteil der Arbeit darstellenden
Fallanalysen von drei einführenden Abschnitten begleitet werden sollen,
die die Grundlagen der Rechtsbeziehung EG-WTO, die einschlägigen
handelspolitischen Instrumente und das Streitbeilegungssystems der WTO
in kurzer und prägnanter Form darstellen. Aufbauend auf die in diesem
Teil angerissenen theoretischen Probleme folgen nach einem empirischen
Überblick über die im Zeitraum von 1995 bis 2000 entschiedenen Fälle
eine Einführung in die spezifischen rechtlichen Aspekte der
Streitbeilegung sowie detaillierte Untersuchungen einer Reihe
ausgewählter Fälle.

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