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Forschungsschwerpunkte
Laufende Forschungsprojekte
Recht in der Informationsgesellschaft
Abgeschlossene Forschungsprojekte


FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE

Univ.-Prof. Mag. Dr. BENEDEK

  • Grundlagen- und angewandte Forschung im Bereich des Wirtschaftsvölkerrechts
  • WTO, Nichtregierungsorganisationen, WTO und EU, Entwicklungszusammenarbeit der EU,  österreichische Praxis; EU im Streitbeilegungsverfahren der WTO Menschenrechtsschutz im universellen und regionalen Kontext
  • Bildungskooperation mit und Menschenrechtsschutz in Südosteuropa 
  • Völkerrechtsfragen der Auflösung Jugoslawiens und die Befriedung dieses Raumes unter  internationaler Beteiligung
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Governance des Internet und menschenrechtliche Implikationen der Informationsgesellschaft (s. auch  "Wir, die Informationsgesellschaft? und Recht in der Informationsgesellschaft )
  • Die Zukunft der Sicherheit.

Ass.-Prof. DDr. KICKER 

  • Völkerrecht - innerstaatliches öffentliches Recht 
  • Internationaler u. regionaler Menschenrechtsschutz am Beispiel der Folterbekämpfung
  • Standardsetzung und Durchsetzung im Europäischen Menschenrechtsschutz 
  • Rechtsfragen und Praxis der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • Standardsetzung durch Monitoring

Ass.-Prof.  Mag. Dr. SCHMIDT

  • Völkerrechtliche Fragen des Nahen und Mittleren Ostens
  • Völkerrechtsfragen im Kontext von Terrorismusbekämpfung
  • Menschenrechtsschutz (Religionsfreiheit, Bewaffneter Konflikt)
  • Umweltvölkerrecht (Gentechnik) und WTO

V.-Ass. Mag. Dr. OBERLEITNER

  • Menschenrechtsschutz im universellen und regionalen Kontext 
  • Recht internationaler Organisationen 
  • Humanitäres Völkerrecht 
  • Human Security

V.-Ass. Mag. Dr. PIPPAN

  • Demokratie und Völkerrecht
  • Internationalisierung nationalen Verfassungsrechts
  • Selbstbestimmung, Sezession und Anerkennung im Völkerrecht
  • Internationale und europäische Sicherheitsarchitektur
  • Menschenrechte in den EU-Außenbeziehungen
  • Entwicklungszusammenarbeit Europa – Afrika

Univ.-Ass. MMag.  GRAGL

  • Internationale Gerichtsbarkeit
  • Grundrechts- und Menschenrechtsschutz in Europa
  • Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
  • Rechtliche Fragen zur Kohärenz der EU-Menschenrechtspolitik

Univ.-Ass. Mag.  KETTEMANN, LL.M.

Wiss.-Ass. Mag.  REISINGER CORACINI 

  • Völkerstrafrecht 
  • Humanitäres Völkerrecht 
  • Gewaltverbot 
  • Völkervertragsrecht

Forschungsassistent: Mag. Markus MÖSTL

LAUFENDE   FORSCHUNGSPROJEKTE

SPBUILD : Sustainable Peace Building Research and Training Network 

Das SPBUILD: Sustainable Peace Building Research and Training Network wurde unter den Marie Curie-Maßnahmen des Seventh Framework Programme/People von einem nachhaltigen und dynamischen Netzwerk geschaffen und entwickelt. Das Netzwerk setzt sich aus neun Universitäten und einem Forschungszentrum zusammen, die bereits gemeinschaftlich seit 12 Jahren Erfahrung unter der Federführung von EDEN – HumanitarianNet gesammelt haben. Die Forschungspartner betreiben gemeinsame Forschung, publizieren und entwickelten Master- und/oder europäische Doktoratsprogramme sowie ein European Doctoral Enhancement Programme on Peace and Conflict Studies (EDEN), das jährlich internationale Doktorandenseminare bzw. Workshops zur Heranführung an die gemeinsame Doktorwürde in Friedens- und Konfliktforschung ausrichtete.

Die Vision des Netzwerkes war die Schaffung eines europäischen Netzwerkes mit Sachkompetenz in der Friedens- und Konfliktforschung. Innerhalb dieser Rahmenstruktur stellen die Partnerinstitutionen junge Forscher an und unterstützen sie mit hochqualifizierter und strukturierter sowie internationalisierter Forschungsausbildung im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung mit dem Ziel, Brücken zwischen der europäischen Forschung, Politik und Praxis im Forschungsfeld der Friedens- und Konfliktstudien zu schlagen.

www.humanitariannet.deusto.es/SPBuild


European Universities on Professionalization of Humanitarian Action (EUPRHA). Projektleiter: Prof. Wolfgang Benedek, Dr. Gerd Oberleitner

EUPHRA ist ein dreijähriges Forschungsprojekt (2011-2014), finanziert von der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) der EU. Das Projekt wird von der Universität Deusto (Bilbao) koordiniert und bringt 27 EU Universitäten und im Bereich der humanitären Hilfe tätige Nichtregierungsorganisationen zusammen. Im Rahmen des Projekt sollen neue Trends und Herausforderungen im Bereich der humanitären Hilfe (Humanitarian Action) der EU aufgegriffen werden, insbesondere die Notwendigkeit einer Professionalisierung des gesamten Sektors bzw. der Ausbildung und des Trainings in diesem Bereich, in dem die EU ein wesentlicher Akteur auf globaler Ebene ist. Das Projekt wird dazu die Bedürfnisse und Erfahrungen der humanitären Organisationen in allen EU-Staaten erheben und auf dieser Basis konkrete Strategien für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der in diesem Bereich Tätigen formulieren. Dies geschieht im Rahmen eines zu schaffenden Europäischen Qualifizierungsrahmens (European Qualifications Framework on Humanitarian Action), in dem bestehende und benötigte Fähigkeiten, Kompetenzen und Ausbildungs- und Trainingsebenen in transparenter Form dargestellt werden. Damit werden auch neue globale Trends und Herausforderungen im Bereich der humanitären Hilfe identifiziert und im diesem Qualifizierungsrahmen dargestellt und zugleich auf die Anforderung des Vertrags von Lissabon bezüglich der Professionalisierung und des Trainings von humanitärem Personal und Freiwilligen reagiert.


The Student Exchange Programme in Human Security (SEPHS). Projektleiter: Prof. Wolfgang Benedek, Mag. Matthias Kettemann
Das Student Exchange Programme in Human Security (2007-2010) ermöglichte es 48 Studierenden aus Kanada und Europa ihre Kenntnisse im Bereich der menschlichen Sicherheit (human security) durch einen Studienaufenthalt in Europa bzw. Kanada zu vertiefen. Die teilnehmenden Institutionen waren die Universität Duisburg-Essen, die Universität Ljubljana und die Karl-Franzens University of Graz sowie die University of Winnipeg und die Université du Québec à Montréal. Das Programm zielte darauf ab, Studierenden eine multi-disziplinäre Perspektive von menschlicher Sicherheit aufzuzeigen und die Interaktionen mit Bereichen wie Entwicklung, Konfliktlösung, Menschenrechte, Friedens- und Konfliktstudien und humanitärer Hilfe darzustellen. Die Studierenden sollten insbesondere auch die Praxis von menschlicher Sicherheit in der Arbeit  von Nichtregierungsorganisationen und in der Realität der Außen- und Sicherheitspolitik der Staaten erfahren, u.a. durch die Absolvierung von Praktika bei NGOs und staatlichen Behörden. Das Programm verfolgte weiters das Ziel der Schaffung eines inter-disziplinären Curriculums zu menschlicher Sicherheit, die Adaptierung bestehender Kurse und die Zurverfügungstellung und Erarbeitung entsprechender innovativer Lehrmaterialien. Im Rahmen des Programmes wurden auch gegenseitige Forschungsaufenthalte von Lehrende und ForscherInnen im Bereich der menschlichen Sicherheit durchgeführt um die Kooperation der in diesem Bereich tätigen Institutionen zu stärken.


Academic Partnership on Legal and Human Rights Education (APLHRE). Ein Projekt im Rahmen des Austrian Partnership Programme in Higher Education & Research for Development (APPEAR).    Projektleiter: Univ.-Prof. Wolfgang Benedek, Dr. Christian Pippan

Das Ziel dieses Projekts liegt in der Stärkung und Förderung der rechtlichen – insbesondere der menschenrechtlichen – Bildungskapazitäten an zwei Partnerinstitutionen der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien, dem Ethiopian Civil Service College (ECSC-IFLS) und der Addis Ababa University (AAU-IHR). Unter der koordinierenden Leitung der Karl-Franzens-Universität Graz, vertreten durch das Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen sowie (ergänzend) das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie (KFUG-IILIR/ETC), umfasst das Projekt fünf Aktivitäten, die in Summe zu einer Hebung der Fähigkeiten in den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung auf Seiten der äthiopischen Projektpartner führen sollen. Hierzu zählen kurzfristige wechselseitige Lehr- und Forschungsaufenthalte, Maßnahmen auf dem Gebiet der Curriculum-Entwicklung, die Identifizierung gemeinsamer Forschungsinteressen und der Aufbau entsprechender Kooperationen, die Durchführung von Sommerakademien mit Schwerpunkt Menschenrechte und Menschenrechtsbildung sowie (bei entsprechender Nachfrage) die Betreuung von äthiopischen PhD Kandidaten durch den österreichischen Projektpartner an der KFU Graz. Das im Rahmen des "Austrian Partnership Programme in Higher Education & Research for Development (APPEAR)" des OeAD geförderte Projekt ist auf die Dauer von zwei Jahren angelegt (mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr). Projektzeitraum: Oktober 2011 - September 2013 (ev. 2014).


Standardsetzung durch Monitoring: Der Beitrag ausgewählter Expertenorgane des Europarates zur Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in den Mitgliedstaaten mit besonderem Bezug auf Österreich“ (2009-2011). ProjektleiterInnen: Ass.-Prof.in DDr.in Kicker, Mag. Möstl
Das Projekt „Standardsetzung durch Monitoring“ soll einen Beitrag zum Diskurs über die Bedeutung un­abhängiger Expertenorgane für die Weiterentwicklung menschenrechtlicher Standards leisten. Das vor­liegende Projekt untersucht mit dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und un­menschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), dem Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ECSR), dem Beratende Ausschuss zum Schutz Nationaler Minderheiten (ACNM), und der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), vier Expertenorgane des Euro­pa­rates, die entsprechend ihren Mandaten die Einhaltung menschenrechtlicher Gebote und Verbote in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats überprüfen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Prüfverfahren konkre­ti­sie­ren diese Gremien die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen durch Handlungs- oder Un­ter­las­sungsanweisungen in Form von Empfehlungen, Schlussfolgerungen, Meinungen und allge­mei­nen Politikempfehlungen an die Mitgliedstaaten und entwickeln dabei allgemeingültige (Umsetzungs-) Standards.  In einem ersten Teil des Projekts wird der Frage nachgegangen, ob sich die Unterschiede in den Prüfverfahren zwingend aus dem jeweiligen menschenrechtlichen Schutzbereich ergeben, oder ob sich materieübergreifend Stärken und Schwächen in den einzelnen Prüfverfahren erkennen lassen. Dem­entsprechend sollen auch Empfehlungen für mögliche Verbesserungen der Prüfverfahren der vier Expertenorgane abgegeben werden. Aufbauend auf Teil eins soll Teil zwei des vorliegenden Projekts klären, inwiefern sich die Prüfverfahren der Expertenorgane zur Entwicklung von praxisrelevanten Um­setzungsstandards eignen und andererseits der Frage nachgehen, inwiefern die Entwicklung und Über­prü­fung von Standards durch Expertenorgane für den Menschenrechtsschutz insgesamt einen effekti­ve­ren Ansatz als die Schaffung neuer verbindlicher Rechtsvorschriften darstellen kann.

                                                                                                                                                                    Im Rahmen des ersten Projektteils wurde am 18. und 19. 6. 2010 eine Konferenz zum Thema „Creating Synergies and Learning from Each Other: Strengths and Weaknesses of Council of Europe Expert Bodies Monitoring Human Rights” mit Vertreten von vier Monitoringorganen des Europarats abgehalten.
Ein detaillierter Bericht ist hier verfügbar.“

GESAMTFAKULTÄRER   ARBEITSSCHWERPUNKT - Recht in der Informationsgesellschaft

Die Informationsgesellschaft stellt das Recht vor neue rechtliche Herausforderungen. Nur ein interdisziplinärer Ansatz kann ihnen gerecht werden. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz besteht schon seit einiger Zeit ein Schwerpunkt zu Recht und Informationstechnologie. Dieser soll nun auf Grundlage der bereits bislang erfolgten vielfältigen Aktivitäten einzelner Institute auf das Niveau eines gesamtfakultären Arbeitsschwerpunktes zu Recht in der Informationsgesellschaft gehoben werden, der die einschlägigen Bemühungen bündeln und zu Synergien zwischen den verschiedenen Kompetenzen führen soll. Diese Zusammenführung sollte schließlich in gemeinsame Lehrveranstaltungen, Publikationsprojekte und Projektanträge münden.

Am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen forschen Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek und Univ.-Ass. Mag. Mattthias C.Kettemann, LL.M. (Harvard), zur Bedeutung des Völkerrechts und der Menschenrechte in der informationsgesellschhaft. Mehr Informationen: siehe hier.


ABGESCHLOSSENE   FORSCHUNGSPROJEKTE

Die Zukunft der Sicherheit. Der Einfluss des Konzeptes der menschlichen Sicherheit auf das Völkerrecht und die europäische Sicherheitspolitik unter Berücksichtigung des Verhältnisses von menschlicher Sicherheit und Menschenrechten (2007-2010) - (Projektleiter: Univ.-Prof. Dr. Benedek, Mag. Kettemann, Mag. Möstl) 
Das Forschungsprojekt zielte darauf ab, die Grundlagen für ein besseres Verständnis aktueller Sicher­heitskonzeptionen, insbesondere des Konzeptes menschlicher Sicherheit, zu schaffen. Zentraler Aspekt des Projektes war die Erforschung der Bedeutung eines menschenorientierten Sicherheits­konzeptes für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Aktuelle EU-Missionen, wie jene in Bosnien und im Kosovo, wurden kritisch unter die Lupe genommen. In einem zweiten Teil untersuchte das Pro­jekt das Verhältnis von menschlicher Sicherheit und Menschenrechten. Ein wichtiges Anliegen des bis 2010 laufenden Forschungsprojektes war es, die Auswirkungen des Konzeptes menschlicher Sicherheit auf die europäische und internationale Sicherheitsarchitektur aufzuzeigen und konkrete Vorschläge zur In­tegration einer individuumszentrierter Perspektive in die Sicherheitsordnung Europas und der Welt heraus­zuarbeiten. Im November 2008 und Mai 2009 fanden zwei Workshops zu diesem Projekt statt. Der erste Workshop widmete sich dem Thema Applying the Human Security Approach to Peace Operations and Crisis Management: Concepts and Practice of the UN and the EU”. Der zweite war der Thema­tik „Human Security and Human Rights in Peace Operations and Crisis Management: Institu­tio­na­lizing Human Rights Protection” gewidmet. 2010 ist bei Routledge ein von Wolfgang Benedek, Matthias C. Kettemann und Markus Möstl herausgegebener Sammelband erschienen, der ausgewählte Beiträge der beiden Workshops vereint und die zentralen Erkenntnisse des Projektes zusammenfasst.

„Wir, die Informationsgesellschaft? Die Rolle der Multi-Stakeholderbeteiligung für die Implementierung menschenrechtlicher Ansätze in einer vernetzten Welt“ (Prof. Benedek, Mag. Bauer, Mag. Kettemann) - zur Homepage 
Basierend auf dem Forschungsprojekt “Menschenrechte in der Informationsgesellschaft” vertiefte das Projekt die gewonnen Erkenntnisse. Der Schwerpunkt des Projektes lag auf Fragen der Implementierung der Menschenrechte in der Informationsgesellschaft auf internationaler sowie regional europäischer Ebene. Das Projekt postulierte dabei die Hypothese, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und die Beteiligung eines weiten Kreises von Stakeholdern sich gegenseitig verstärken und dass deshalb durch die Sicherstellung offener und transparenter Implementierungsmechanismen gleichzeitig auch die Menschenrechtsagenda weiterentwickelt werden kann. Durch die Erforschung und kritische Hinterfragung des weiteren Werdegangs der Menschenrechtsagenda, des Einsatzes verschiedener Implementierungsmechanismen zu ihrer Realisierung und der dabei den Stakeholdern auf internationaler und regional europäischer Ebene zukommenden Rolle zielte das Projekt auf die Evaluierung dieser Hypothese vor dem Hintergrund der wichtigsten Entwicklungen der entstehenden rechtlichen Ordnung der Informationsgesellschaft ab. Drei zentrale Themengebiete des Völkerrechts werden berührt: Erstens trug das Projekt zur Debatte über Good Governance einerseits und die Rolle nichtstaatlicher Akteure im Völkerrecht andererseits bei, indem es sie mit dem spezifischen Kontext der Informationsgesellschaft verknüpft. Zweitens wurde durch den Vergleich und die Bewertung der rechtlichen Instrumente auf internationaler und europäischer Ebene die Frage nach den Rechtsquellen des Völkerrechts im Hinblick auf die Relevanz von Soft Law aufgeworfen. Drittens wurden potentielle Normenkonflikte – beispielsweise zwischen verschieden Bereichen informationsgesellschaftlicher Regulierungen, wie Markt- oder Menschenrechtspolitik – und deren Auflösung durch Interpretation oder Streitbeilegung behandelt.

"Die Realisierung eines Rechts auf Entwicklung als Basis für Demokratieförderung im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit: Anforderungen an Rechtspolitik und Rechtstheorie" (Leiter: Prof. Ginther; Kontakt: Dr. Pippan)
Den Gegenstand des Forschungsprojektes bilden die neueren Tendenzen der Entwicklungspolitik, Demokratisierungsprozesse in Ländern der Dritten Welt zu fördern. Der Ausgangspunkt für die grundlagentheoretische Komponente des Forschungsprojektes ist die Tatsache, dass die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik bisher v. a. auf die Entwicklung der Völkerrechtsordnungen der Entwicklungsstaaten und deren kulturelles, sozio-ökonomisches und politisches Umfeld Bedacht genommen hat. Nunmehr steht die sog. "Partnerschaft zwischen Regierung und Volk", d. h. die Interaktion zwischen Staatssektor- und Nichtstaatssektor-Institutionen im Mittelpunkt der Entwicklungsstrategien. Eine Stärkung demokratischer Strukturen und Prozesse wird in erster Linie durch die Förderung der Zivilgesellschaft" gesucht und soll eine nachhaltige Beteiligung der gesellschaftlichen Basis am Entwicklungs- und Demokratisierungsgeschehen bewirken. Die empirischen Erhebungen erstrecken sich auf fünf afrikanische Staaten in denen österreichische Entwicklungsprojekte mit dem Ziel der Demokratieförderung laufen (Uganda, Mosambik, Zimbabwe, Südafrika und Namibia), mit dem Schwerpunkt auf der Frage nach der Entwicklung der nationalen Verfassungsordnungen. Das grundlagen-wissenschaftliche Interesse ist, die Funktion bzw. Rolle der "internationalen Gemeinschaft" als Entwicklungspartner im Hinblick auf die zunehmende Erodierung des Souveränitätskonzeptes zu erfragen und die Konsequenzen für ein zeitgemäßes Völkerrechtssystem zu ziehen. Dabei stellt sich die Frage, wie sich die genannten Tendenzen im Völkerrecht niederschlagen, bzw. was die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung demokratischer Verfassungsordnungen in den afrikanischen Referenzstaaten sind, um einer Demokratisierung und Förderung des Menschenrechtsschutzes gerecht zu werden.

"ICANN, OECD und WTO in der sich entwickelnden internationalen rechtlichen Regulierung des Internet" (Prof. Benedek, Mag. Pekari)

Das Projekt untersucht systematisch rechtliche Entwicklungen in einem neuen Bereich der internationalen rechtlichen Regulierung: dem Internet. Zum einen werden die Konzepte der OECD und der WTO untersucht, bestimmte Aspekte des elektronischen Handels im Internet Konsumentenschutz, geistiges Eigentum etc.) zu regulieren. Zum anderen wird der Beitrag der ICANN zur strukturellen Regulierung des Internet untersucht. In diesem Zusammenhang wird auf die Frage eingegangen, wie das Verhältnis zwischen der Regulierung durch ICANN und einer Regulierung durch internatioanale Organisationen gestaltet sein könnte.  Die Studie enthält eine Analyse der rechtlichen Struktur von ICANN und ihrer Rolle im internationalen rechtlichen und wirtschaftlichen System. Die Struktur ihres Streitbeilegungsmechanismus, UDRP, wird dabei als Modell für alternative Streitbeilegung im Internet dargestellt. Fälle mit österreichischen Parteien werden untersucht, um Unterschiede der UDRP zur traditionellen Streitschlichtung vor Gerichten darzulegen. In ihrem zweiten Teil enthält die Studie eine Untersuchung der Konzepte von OECD und WTO zu bestimmten Aspekten der Regulierung des elektronischen Handels im Internet sowie eine Darlegung der Konzepte der österreichischen Regierungsstellen dazu. Dabei wird unter anderem darauf eingegangen, wie sich die Konzepte der zuständigen österreichischen Stellen von jenen der EU unterscheiden. 

„Die EG im Streitbeilegungsverfahren der WTO“ (Leiter: Prof. Benedek) 
Dieses mit Juli 1999 angelaufene Forschungsprojekt ist der systematischen Auseinandersetzung mit relevanten Rechtsfragen im Verhältnis zwischen der EU und der Welthandelsorganisation (WTO) gewidmet, wie sie sich insbesondere aus der Teilnahme der EG in zahlreichen Streitbeilegungsverfahren vor der WTO ergeben. Angesichts der mittlerweile die Zahl von 90 übersteigenden Verfahren der EG vor den Streitbeilegungsgremien der WTO und des Umstandes, dass auch Österreich als EG-Mitglied direkt und indirekt vom Ausgang dieser Streitfälle betroffen ist, stellt sich dieses Projekt die Aufgabe, eine Analyse solcher Verfahren anhand einheitlicher Kriterien vorzunehmen um sowohl das Verhalten der EG als auch die konkreten Auswirkungen auf Österreich in einer Gesamtsicht bewerten zu können. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Konsequenzen und Lehren hinsichtlich des für die Zukunft wünschenswerten Verhaltens der EG, der Funktionsweise des Streitbeilegungsmechanismus sowie der optimalen Vertretung der österreichischen Interessen in den Verfahren gezogen werden. Zum Zwecke einer umfassenden und in sich geschlossenen Behandlung dieser Thematik wurde die Grundstruktur des Projekts dahingehend festgelegt, dass die den Hauptteil der Arbeit darstellenden Fallanalysen von drei einführenden Abschnitten begleitet werden sollen, die die Grundlagen der Rechtsbeziehung EG-WTO, die einschlägigen handelspolitischen Instrumente und das Streitbeilegungssystems der WTO in kurzer und prägnanter Form darstellen. Aufbauend auf die in diesem Teil angerissenen theoretischen Probleme folgen nach einem empirischen Überblick über die im Zeitraum von 1995 bis 2000 entschiedenen Fälle eine Einführung in die spezifischen rechtlichen Aspekte der Streitbeilegung sowie detaillierte Untersuchungen einer Reihe ausgewählter Fälle.   


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