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Geisteswissenschaftliche Fakultät HomeKarl-Franzens-Universität Graz

Diplomstudium nach UG 2002

Umsteigen auf BA/MA-Studien – Ja oder Nein?


Anrechnung von Lehrveranstaltungen des alten Studienplan auf den BA-Studienplan


Wann sollte ich vom derzeitigen Diplomstudium in den BA umsteigen?

Für Studierende, die im Wintersemester 2007/2008 oder Sommersemester 2008 das Studium „Übersetzen und Dolmetschen“ begonnen haben, ist das Umsteigen auf den BA „Transkulturelle Kommunikation“ sinnvoll. Für den Abschluss des Diplomstudiums hat man zwar noch 13 Semester Zeit (also bis Wintersemester 2014), aber da es immer wieder Verzögerungen beim Studienfortgang geben kann, wird ein früher Umstieg empfohlen. Bei einem Umsteigen zu einem späteren Zeitpunkt müssen nämlich viele im Diplomstudium nicht angebotene Lehrveranstaltungen nachgeholt werden, was zu weiterer Studienzeitverlängerung führt.


Sollte ich umsteigen, wenn ich bereits das 2. Studienjahr oder das 2. und 3. Studienjahr und die 2. Diplomprüfung erfolgreich absolviert habe?

In diesem Falle wird das Umsteigen nur empfohlen, wenn

  • die Absicht besteht, nach dem BA aufzuhören oder ein nicht translatorisches MA-Studium zu beginnen.

  • die Absicht besteht, den MA Dolmetschen, den MA Übersetzen  zu absolvieren.


Sollte ich umsteigen, wenn ich bereits im 3. Studienabschnitt bin?

In diesem Fall wird das Umsteigen NICHT empfohlen.

Für persönliche Beratung steht die Studienrichtungsvertretung und die Curriculakommission zur Verfügung.


Was mache ich, wenn ich umsteigen will, und welche Lehrveranstaltungen können angerechnet werden?

Für Studierende, die im Wintersemester 2007/2008 oder Sommersemester 2008 das Studium „Übersetzen und Dolmetschen“ begonnen haben, gilt folgendes:


1. Studienabschnitt:

Alle Lehrveranstaltungen sowie die 1. Diplomprüfung (kommissionelle Prüfung) wurden positiv absolviert. In diesem Fall werden die LV und die Fachprüfung wie folgt angerechnet:

LV nach altem Studienplan Übersetzen und Dolmetschen(UG 2002)

angerechnet als LV nach BA Transkulturelle Kommunikation

Muttersprache und Kultur I

Freies Wahlfach (4 ECTS)

Muttersprache und Kultur II

Muttersprache und Kultur I und II

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur I

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur I/1

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur I

Freies Wahlfach (12 ECTS)

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur II

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur I/2

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur II

Fremdsprache 2/Sprache und Kultur I

Einführung in die translationsrelevante Sprachwissenschaft

Einführung in die translationsrelevante Sprachwissenschaft

plus

Fakultätsweites Basismodul

Einführung in die transkulturelle Kommunikation

Einführung in die transkulturelle Kommunikation für den 2. Studienabschnitt oder als Freies Wahlfach (4 ECTS)

1. Diplomprüfung

Sprachprüfung Fremdsprache 1
Sprachprüfung Fremdsprache 2
Kommissionelle Gesamtprüfung (Ende des 1. Studienabschnitts)


2. Studienabschnitt:

Studierende, die das 2. Studienjahr absolviert haben:

Angerechnet werden:

  • Die 1. Diplomprüfung (wie oben)

Weiters:

LV nach altem Studienplan Übersetzen und Dolmetschen(UG 2002)

angerechnet als LV nach BA Transkulturelle Kommunikation

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur III

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur Vertiefung I

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur III

Fremdsprache 2/Sprache und Kultur Vertiefung I

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur IV

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur Vertiefung II

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur IV

Fremdsprache 2/Sprache und Kultur Vertiefung II

Proseminar TLW Grundlagen

Proseminar: Grundfragen der Translationswissenschaft (im Modul E)

Proseminar TLW Vertiefung

Proseminar Translation aus berufssoziologischer Perspektive

Kulturschwerpunktthemen

Kulturschwerpunktthemen

Grundlagen der Translationswissenschaft

VO als Freies Wahlfach oder als TLW Vorlesung für einen MA

Informationstechnologische Grundlagen

Informationstechnologische Grundlagen

Nachzuholen sind folgende Lehrveranstaltungen:

  • Kommunikationsmanagement I, VO und Kommunikationsmanagement I, KS (Wintersemester) sowie Kommunikationsmanagement II, VO und Kommunikationsmanagement II, KS (Sommersemester)

  • Einführung in die transkulturelle Kommunikation, wenn die bereits absolvierte LV als Freies Wahlfach im 1. Studienabschnitt verwendet wird.

  • Translationswissenschaftliche Seminar und Bachelor-Arbeit

  • etwaige noch nicht abgelegte oben angeführte Lehrveranstaltungen und Freie Wahlfächer

  • die Lehrveranstaltungen des 3. Studienjahres


Studierende, die das 3. Studienjahr und die 2. Diplomprüfung erfolgreich absolviert haben:

Angerechnet werden:

  • Die 1. Diplomprüfung (wie oben)

Weiters

LV nach altem Studienplan Übersetzen und Dolmetschen(UG 2002)

angerechnet als LV nach BA Transkulturelle Kommunikation

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur III

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur Vertiefung I

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur III

Fremdsprache 2/Sprache und Kultur Vertiefung I

1. Fremdsprache/Sprache und Kultur IV

Fremdsprache 1/Sprache und Kultur Vertiefung II

2. Fremdsprache/Sprache und Kultur IV

Fremdsprache 2/Sprache und Kultur Vertiefung II

Translatorische Basiskompetenz I (5st, 10 ECTS)

Translatorische Basiskompetenz I (6st, 9 ECTS)

Translatorische Basiskompetenz II (5st, 10 ECTS)

Translatorische Basiskompetenz II (6st, 9 ECTS)

Proseminar TLW Grundlagen

Proseminar: Grundfragen der Translationswissenschaft (im Modul E)

Proseminar TLW Vertiefung

Proseminar Translation aus berufssoziologischer Perspektive

Kulturschwerpunktthemen

Kulturschwerpunktthemen oder Freies Wahlfach

Grundlagen der Translationswissenschaft, VO

Freies Wahlfach oder als TLW Vorlesung für einen MA

Informationstechnologische Grundlagen

Informationstechnologische Grundlagen

2. Diplomprüfung 1. Fremdsprache

2. Diplomprüfung 2. Fremdsprache

Fachprüfung des 2. Studienabschnitts - Fremdsprache 1

Fachprüfung des 2. Studienabschnitts - Fremdsprache 2

Nachzuholen sind folgende Lehrveranstaltungen:

  • Kommunikationsmanagement I, VO und Kommunikationsmanagement I, KS (Wintersemester) sowie Kommunikationsmanagement II, VO und Kommunikationsmanagement II, KS (Sommersemester)

  • Einführung in die transkulturelle Kommunikation, wenn die bereits absolvierte LV als Freies Wahlfach im 1. Studienabschnitt verwendet wird.

  • Translationswissenschaftliches Seminar und Bachelor-Arbeit

  • etwaige noch nicht abgelegte oben angeführte Lehrveranstaltungen und Freie Wahlfächer


Wie und wo melde ich, dass ich auf den BA Transkulturelle Kommunikation umsteigen will?

Die Meldung ist bei der Studien- und Prüfungsabteilung zu machen. Sobald man das neue Stammdatenblatt in der Hand hält, kann die Anrechnung erfolgen. Dafür ist die/der Vorsitzende der Curriculakommission zuständig.


Kann ich in einen MA umsteigen, wenn ich bereits im 3. Studienabschnitt bin?

Ein direktes „Umsteigen“ in einen MA ist nicht möglich, weil ein abgeschlossener BA Voraussetzung für die Zulassung zu einem MA ist.