English Home . Kontakt . Druckversion . Suche
Geisteswissenschaftliche Fakultät HomeKarl-Franzens-Universität Graz

Auslandsaufenthalt

In den Curricula zum BA Transkulturelle Kommunikation, MA Übersetzen und MA Dolmetschen (Fassung 2011) ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt vorgesehen. Dieser kann entweder in Form einer Auslandspraxis (1 Monat, 100 Arbeitsstunden) oder in Form eines Auslandsstudiums absolviert werden. Hier finden Sie die entsprechenden Bestimmungen aus den Curricula, Hinweise zur Anrechnung, zum Praxisbericht und zu den möglichen Auslandspraxisplätzen.


ACHTUNG: Für Studierende, die das BA-Studium Transkulturelle Kommunikation vor dem 01.10.2011 inskribiert haben, gilt die Studienplanversion 2009. In dieser Studienplanversion können Auslandsstudienaufenthalte nicht als Auslandspraxis anerkannt werden.


Anrechnung

Der Auslandspraxis sind 4 ECTS-Punkte zugeteilt. Im Fall der Absolvierung des Auslandsaufenthaltes in Form eines Auslandsstudiums sind 4 ECTS-Punkte an freien Wahlfächern für die Auslandspraxis geltend zu machen.

Freiwillige Auslandspraxis: Zusätzlich zum verpflichtenden Auslandsaufenthalt können noch für maximal 2 weitere Praxismonate max. 8 weitere ECTS-Punkte an freien Wahlfächern anerkannt werden.

Vor Antritt der Auslandspraxis

Den Antrag hier herunterladen, Seite 1 und 2 ausfüllen. Für die Pflichtpraxis C 2 (facheinschlägige Praxis gem. § 17) ankreuzen, für die zusätzliche freiwillige Auslandspraxis C 1 (freies Wahlfach gem § 16) ankreuzen und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit auf Seite 2 einfühgen. Diesen Antrag der Curriculumskommissionsvorsitzenden zur Genehmigung vorlegen, welche ihn an das Dekanat weiterleitet. Nach erfolgter Genehmigung werden Sie vom Dekanat verständigt.

Während der Auslandspraxis

Seite 4 des Antrags vom Betrieb oder der Einrichtung, wo die Auslandspraxis absolviert wird, bestätigen lassen oder ausfüllen und eine Bestätigung beilegen.

Den Leitfaden für den Auslandspraxisbericht lesen und die nötigen Informationen für den Bericht sammeln.

Nach Beendigung der Auslandspraxis

Praxisbericht erstellen und diesen zusammen mit Seite 4 und 5 des Antrags der Curriculumskommissionsvorsitzenden vorlegen und danach wieder im Dekanat der GEWI-Fakultät abgeben. .


Auslandspraxisplätze

Folgende Auslandspraktika werden angerechnet:

  • Tätigkeit als MitarbeiterIn einem Büro

  • Tätigkeit als UnterrichtsassistentIn auch bei Sprachschulen

  • Tätigkeiten mit KundInnenkontakt in einem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung

  • Au-Pairtätigkeit

  • ERASMUS-Praktika: Informationen zu ERASMUS-Praktika finden Sie hier.

Sprachkurse werden NICHT angerechnet.

AIESEC Auslandspraxisplätze

AIESEC ist die größte Studierendenorganisation der Welt und bietet unter anderem Praxisplätze im Ausland an. Nähere Informationen unter www.aiesec.at/graz oder bei bettina.steinbauer@edu.uni-graz.at

Praktikumszuschuss

Es gibt auch einen einmaligen Praktikumszuschuss, der an Studierende vergeben wird, die ein studienbezogenes Praktikum im Ausland absolvieren. Damit sind nun, neben Erasmus-Praktika die im europäischen Ausland stattfinden, auch Praktika außerhalb Europas förderbar.

Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie online unter folgendem Link: http://www.uni-graz.at/bibwww_s-out-praktikumszuschuss.htm