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| Hier finden Sie Hinweise zur Raumreservierung und Komponentenbestellung sowie zur Anmeldung von Veranstaltungen bei der Veranstaltungspolizei und der AKM |
Aufgrund der großen Nachfrage an Räumlichkeiten an der Universität Graz, benötigen unsere MitarbeiterInnen eine gewisse Vorlaufzeit. Wir bitten Sie daher Ihre geplanten Veranstaltungen möglichst früh der Veranstaltungsbetreuung mitzuteilen, um zeitgerecht die formalen Vorgaben zufriedenstellend abwickeln zu können. Bei Fragen im Zusammenhang mit Raumreservierungen kontaktieren Sie bitte unsere MitarbeiterInnen.
Sollten Sie für Ihre Veranstaltung elektrische Anschlüsse, Müllcontainer, Wasseranschlüsse, Stromverteiler, Mobiliar und andere Komponenten benötigen, füllen Sie das folgende Formular aus und senden Sie dies mit Ihrer Reservierungsanfrage zusammen aus. Dies erleichtert die Arbeit der beteiligten Personen und wir können Ihnen frühzeitig mitteilen, ob die von Ihnen gewünschten Komponenten für Sie zur Verfügung gestellt werden können.
Komponenten für Veranstaltungen (*.doc) (Bitte unbedingt im Vorhinein die notwendigen Komponenten wie Elektrik, Elektronik, Stühle und Sessel angeben, da nur begrenzte Ressourcen vorhanden sind!)
| Meldung von Veranstaltungen |
Wann ist eine Veranstaltung anmeldepflichtig? Für jede öffentliche Veranstaltung ist eine Anmeldung beim Veranstaltungsamt der Bundesolizeidirektion Graz notwendig. Eine öffentliche Veranstaltung ist eine solche, zu denen auch Personen Zutritt haben, die nicht vom Veranstalter bzw. von der Veranstalterin persönlich geladen und ihm/ihr nicht schon vor dem Zeitpunkt der bekannt sind. Anmeldepflichtig ist weiters jede Veranstaltung, die im Freien stattfindet.Nicht anmeldepflichtig sind Veranstaltungen die an geschlossenen Orten stattfinden (nicht im Freigelände), und nur mit vom Veranstalter/von der Veranstalterin persönlich eingeladenen Personen abgehalten werden.Ab 300 Personen ist diese der Bundespolizeidirektion Graz mitzuteilen.
Meldung einer Veranstaltung bei der Veranstaltungspolizei (*.pdf)
| 2) AKM - Musikaufführungen |
Warum AKM - Anmeldung? Die AKM nimmt die Aufführungsrechte, Senderechte und Zurverfügungstellungsrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger wahr. AKM-pflichtig ist daher ein jeder, der geschützte Musik oder Texte öffentlich aufführt, geschützte Musik sendet oder interaktiv zur Verfügung stellt, für Veranstaltungen auf dem Gelände der Karl-Franzens Universität also der Veranstalter. Was ist eine öffentliche Aufführung? Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen, sondern z.B. auch die öffentliche Wiedergabe von Bild- oder Bildtonträgern (CD, CD-R, CD-RW, MD, MP3, MC, Tonband, VHS-Video, DVD, Tonfilm, etc.), gleich welche Abspielvorrichtung benutzt wird (also z.B. auch PC-Festplatte bzw. MP3-Anlage) und die öffentliche Wiedergabe von Radio- und Fernsehsendungen.
Online-Anmeldung einer Einzelveranstaltung bei AKM
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