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Entlehnfristen / Verlängerungen

  • Sie können gleichzeitig maximal 25 Bücher für längstens 30 Tage entlehnen. Bitte beachten Sie die eventuell abweichenden Entlehnfristen der Fach- und Fakultätsbibliotheken!
  • Diplomanden und Dissertanten können darum ansuchen, dass sie Bücher der Hauptbibliothek sowie aus der Lehrbuchsammlung für 60 statt nur für 30 Tage ausleihen können. Außerdem wird das Limit von 25 auf insgesamt 75 gleichzeitig entlehnbare Bücher (Hauptbibliothek und Fachbibliotheken) hinaufgesetzt. Sie benötigen dazu lediglich die Unterschrift Ihres Betreuers auf dem Antragsformular (pdf).
  • Verlängerungen können Sie selbst über den Bibliothekskatalog ("Mein Konto") durchführen, sofern keine Vormerkungen anderer LeserInnen vorliegen. Telefonische Verlängerungen können Sie an der jeweiligen Bibliothek veranlassen.