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Aufgaben (gem. § 43 Universitätsgesetz 2002):
- Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität
- Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
- Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Anschrift:
Schiedskommission der Karl-Franzens-Universität Graz
z.H. der Vorsitzenden
Frau Dr. Cattina Maria LEITNER
p.A. Universitätsplatz 3
8010 Graz
Mitglieder für die Funktionsperiode vom 15.3.2012 bis zum 14.3.2014:
- Vorsitzende: Dr. Cattina Maria LEITNER (Richterin des Landesgerichts Graz)
- 1. Stellvertreter der Vorsitzenden: Univ.-Prof. DDr.MMag. Günther LÖSCHNIGG (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht)
- 2. Stellvertreterin der Vorsitzenden: ORätin i.R. Dr. Gerhild MEIER
- Schriftführerin: Sandra STROHMAIER, MBA MSc (Vorsitzende des Zentralausschusses beim BMWF für die Bediensteten beim BMWF, den nachgeordneten Dienststellen und an den Ämtern der Universitäten (mit Ausnahme der UniversitätslehrerInnen))
- Dr. Christoph ORGLER (Rechtsanwalt)
- Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt REMELE (Institut für Ethik und Gesellschaftslehre)
Ersatzmitglieder:
- Dr. Andreas HAIDACHER (Senatspräsident des Oberlandesgerichts Graz)
- Dr. Elke LUJANSKY-LAMMER (Regionalanwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt)
- Univ.-Prof. Dr. Franz MERLI (Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre)
Je zwei Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden alle zwei Jahre vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert. Die Mitglieder der Schiedskommission sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
Angelegenheiten, die einem Rechtszug unterliegen (Verwaltungsverfahren) und Leistungsbeurteilungen sind von der Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen. Die Schiedskommission hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Einvernehmen zwischen den Beteiligten hinzuwirken. Alle Organe und Angehörigen der Universität sind verpflichtet, den Mitgliedern der Schiedskommission Auskünfte in der Sache zu erteilen und an Kontaktgesprächen teilzunehmen.
--> Geschäftsordnung vom 23.3.2011 (PDF)
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