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Stipendien & Förderungen

                                                   Doktoratsstipendien
Bewerbung (inklusive aller Unterlagen) vom 1. 5. 2012 bis 1. 7. 2012

Im Sommersemester 2012 werden erstmals vier Stipendien, je eines im Bereich der Doktoratsprogramme "Öffentliches Recht und Politikwissenschaft", "Europäisches Privatrecht", "Menschenrechte, Demokratie und Gender" sowie ein weiteres ohne thematische Zuordnung, für die Dauer von vier Semestern ausgeschrieben.

Bewerbungsfrist: 1.5. - 1.7.2012
Höhe des Stipendiums:  EUR 600 pro Monat (maximal EUR 14.400,- für 4 Semester); Auslagenersatz (Reisekosten, Literatur für UB/FB, Studiengebühr etc.): monatlich bis zu EUR 300,- zusätzlich gegen Beleg;
Beginn der Auszahlung: mit Beginn des der erfolgreichen Verteidigung des Dissertationsprojektes folgenden Semesters
Ende: Abschluss des Doktorats der Rechtswissenschaften

                    Leistungsstipendien für das Studienjahr 2010/2011:
Bewerbungsfrist: 10.10.2011 bis 11.11.2011
Beurteilungszeitraum: 01.10.2010 bis 30.09.2011

Bitte lesen Sie vor allem die FAQ´s und das Informationsblatt vor der Antragstellung! Sollten Sie dann noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das REWI-Dekanat.


Anträge sind persönlich bzw. durch eine bevollmächtigte Person abzugeben.Per Email zugestellte Anträge werden in die Berechnung nicht aufgenommen. Unvollständig abgegebene Anträge können nur mit den eingelangten Unterlagen bearbeitet werden, fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Formulare:

Alle Formulare sind am Computer auszufüllen! Per Hand ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!)

       Reihung der Anträge

                      Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2012
Bewerbungsfrist 1. Tranche: 07.05.2012 bis 03.06.2012
Bewerbungsfrist 2. Tranche: 08.10.2012 bis 04.11.2012

Bitte lesen Sie vor allem die Ausschreibungsbedingungen der REWI-Fakultät vor der Antragstellung! Sollten Sie danach noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das REWI-Dekanat.

Anträge sind persönlich bzw. durch eine bevollmächtigte Person abzugeben.Per Email zugestellte Anträge werden in die Berechnung nicht aufgenommen. Unvollständig abgegebene Anträge können nur mit den eingelangten Unterlagen bearbeitet werden, fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

Formulare:

Alle Formulare sind am Computer auszufüllen! Per Hand ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!)