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Prüfung

25.05.2012

Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts
25.05.2012 8:00 Uhr - 14:00 Uhr
Hörsaaleinteilung
A-Z

und alle Studierenden der Studienberechtigungsprüfung

HS 12.11 (Universitätsstraße 2-4 ehemaliges Heizhaus)
Papier, Kugelschreiber etc. und aktuelle Gesetzesunterlagen sind mitzubringen

AUSSCHREIBUNG
Doktoratsstipendien
Im Sommersemester 2012 werden erstmals vier Stipendien, je eines im Bereich der Doktoratsprogramme "Öffentliches Recht und Politikwissenschaft", "Europäisches Privatrecht", "Menschenrechte, Demokratie und Gender" sowie ein weiteres ohne thematische Zuordnung, für die Dauer von vier Semestern ausgeschrieben.

Bewerbungsfrist: 1.5. - 1.7.2012
Höhe des Stipendiums: EUR 600,- pro Monat (maximal EUR 14.400,- für 4 Semester); Auslagenersatz (Reisekosten, Literatur für UB/FB, Studiengebühr etc.): monatlich bis zu EUR 300,- zusätzlich gegen Beleg;
Beginn der Auszahlung: mit Beginn des der erfolgreichen Verteidigung des Dissertationsprojektes folgenden Semesters
Ende: Abschluss des Doktorats der Rechtswissenschaften

Nähere Informationen
Ausgewählte Kapitel vom 30.03.2012Einsichtnahme und Ergebnisse
8.Fakultätstag
der REWI-Fakultät
am 4. Mai 2012
"Die österreichischen Höchstgerichte und die europäischen Gerichtshöfe zwischen Recht, Wirtschaft und Politik"

Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in UNIGRAZonline

Studieneingangsphase

Als Studierende/Studierender können Sie in UNIGRAZonline ab dem Studienjahr 2011/12 jederzeit nachschlagen, in welchen Ihrer Studien sie den Bestimmungen der STEOP unterliegen.
Änderung Studienplan Diplomstudium Rechtswissenschaften ab dem 1.10.2011

Link zum Studienplan

Signifikante Änderungen:
Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (=STEOP)
Änderung des Satzungsteiles
Studienrechtliche
Bestimmungen

Link zum Mitteilungsblatt

Reduzierung der Prüfungsantritte für das gesamte Diplomstudium Rechtswissenschaften
Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) ab WS 2011/2012

Link zum Informationsblatt

LV- und Prüfungstermine

Ab dem Wintersemester 2011/12 wird es eine neue Studieneingangs- und Orientierungsphase im Studienplan des Diplomstudiums Rechtswissenschaften geben. Diese gilt für alle Studierenden, die im WS 2011/12 erstmalig zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen werden.
Der 1.Abschnitt wird durch die Änderungen 26,5 Stunden und 51 ECTS betragen.Die Lehrveranstaltung „Einführung in das Recht“ hat im Sommersemester 2011 das letzte Mal stattgefunden. Prüfungen zu dieser LV werden bis zum Wintersemester 2012/13 angeboten.

Anstelle der LV „Einführung in das Recht“ müssen nun die „Orientierungslehrveranstaltung Rechtswissenschaften“ und „Der juristische Fall als Einstieg in das Recht“ absolviert werden.
Die Lehrveranstaltung „Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts“ bleibt unverändert.
Eine signifikante Änderung stellt die Neuregelung der Anzahl der Prüfungsantritte in der Studieneingangs- und Orientierungsphase dar. Im Mitteilungsblatt wurde am 06.07.20011 verlautbart, dass für die besagten Lehrveranstaltungen aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase 2 Wiederholungsmöglichkeiten (also 3 Prüfungsantritte) zur Verfügung sehen.
Weiters sollte die Studieneingangs- und Orientierungsphase im ersten Semester positiv absolviert werden. Man kann zwar Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 40 ECTS einschließlich der Studieneingangs- und Orientierungsphase (19 ECTS) besuchen (ohne diese 21 ECTS), jedoch ist es im weiteren Verlauf nicht möglich Lehrveranstaltungen darüber hinaus zu absolvieren, wenn die Orientierungslehrveranstaltung, Der juristische Fall als Einstieg in das Recht und die Ausgewählten Kapitel nicht abgelegt wurden.

Es wird den Erstsemestrigen aus diesem Grund dringend nahegelegt den Prüfungstermin für die Ausgewählten Kapitel zum Haupttermin am Ende des ersten Semesters wahrzunehmen.

Aus dem zweiten Studienabschnitt kann man nach wie vor Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen vorziehen, wenn man die Studieneingangs- und Orientierungsphasesowie zehn weitere Semesterstunden des ersten Abschnitts positiv absolviert hat.