Kreditoren/Rechnungsbearbeitung
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen & Antworten zu "Kreditoren/Rechnungsbearbeitung".
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Was versteht man unter "Reverse Charge"?
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Die Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) ist eine Sondernorm im Umsatzsteuerrecht, die den Übergang der Steuerschuld regelt. Die Umkehr der Steuerschuld bedeutet, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist. Dies ist insbesondere bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen an ausländische Unternehmer bzw. bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch österreichische Unternehmer (auch Körperschaften öffentlichen Rechts) und der Erbringung dieser Dienstleistungen durch ausländische Unternehmer zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Leistungsort.
Wir klären gerne mit Ihnen Ihren Geschäftsfall, Ansprechpersonen sind Frau Bianca Aldrian bzw. Frau Mag. Elisabeth Adamek von der Abteilung für Buchhaltung und Bilanzierung.Kategorie: Kreditoren/Rechnungsbearbeitung -
Welche Materialnummer darf bei der Fakturierung für welchen Innenauftrag verwendet werden?
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Für Fakturen im Globalbudgetbereich beginnen die Texte der Materialien mit „SDL_...“.
Für Fakturen, die auf Projekte gem. §27 und §28 kontiert sind, müssen eigene Materialien verwendet werden. Diese Materialien beginnen mit dem Kurztext: „SDL_DM…“ (DM steht für Drittmittel).
Um eine falsche Kombination von Material und Innenauftrag bereits bei der Anlage des Terminauftrags
zu verhindern, wurde in SAP eine Prüfung implementiert, die Ihnen bei Eingabe einer falschen Kombination von Material und Innenauftrag folgende Fehlermeldung anzeigt: "Mit dem Material XY kann nicht auf Innenauftrag XY fakturiert werden."Kategorie: Kreditoren/Rechnungsbearbeitung -
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Eigenbelege erstellt werden?
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Nur in besonderen Einzelfällen (ausschließlich in Verlust geratene Belege, Trinkgeld etc.) ist das Erstellen von Eigenbelegen zulässig, wobei diese alle erforderlichen Informationen (Grund, Höhe, Zeitpunkt etc.) enthalten müssen.
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Wie ist der Ablauf bei Erhalt einer Anzahlungsrechnung?
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Über den Anzahlungsbetrag muss eine Bestellung angelegt werden; es darf aber noch keine Vorerfassung in SAP durchgeführt werden. Die Rechnung muss mit der dazugehörigen Bestellnummer, der Bestätigung der sachlichen Richtigkeit, der Unterschrift des/der Anweisungsberechtigten sowie der Bekanntgabe der Kostenstelle bzw. des Innenauftrages direkt an die Abteilung Buchhaltung und Bilanzierung weitergeleitet werden. Bei Erhalt der End(ab)rechnung muss darauf geachtet werden, dass der Gesamtbetrag inkl. Anzahlung in SAP vorerfasst wird. D.h. die bestehende Bestellung muss auf den Gesamtbetrag geändert werden. Vom Fakultätsverwalter wird ebenfalls der Gesamtbetrag in SAP vorerfasst. In der Buchhaltung wird dann die ursprünglich geleistete Anzahlung aufgelöst und der Gesamtrechnung zugeordnet. Danach wird der Restbetrag an den Lieferanten überwiesen.
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Warum wurde das Obligo nicht oder nicht vollständig abgebaut?
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Weil in der Vorerfassung das Endrechnungskennzeichen nicht gesetzt wurde. Der Abbau des Obligos kann nicht durch die Buchhaltung erfolgen! Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Fakultätsverwalter/in.
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Welche Materialnummer muss ich für welche Lieferung/Leistung nehmen?
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Bitte im Kontierungshandbuch (Data Trains) unter den Erläuterungen/Details zum Material suchen z.B. Batterie*.
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Müssen Rechnungen zu Treuhandverbindlichkeiten vorerfasst werden?
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Nein, eine Vorerfassung in SAP ist nicht notwendig, jedoch wären die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit, die Unterschrift des/der Anweisungsberechtigten sowie die Bekanntgabe des Innenauftrages nötig.
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Was ist bei der Rechnungsvorerfassung beim Jahreswechsel zu beachten?
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Anfang Dezember erfolgt eine Aussendung der entsprechenden Vorgehensweise über den SAP-Newsletter.
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