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Geisteswissenschaftliche Fakultät HomeKarl-Franzens-Universität Graz
Diplomprüfungen

Prüfungstermine, Formulare / Exams, Downloads

>> Prüfungstermine

Abschlüsse

Bei der Verfassung und Beurteilung schriftlicher Arbeiten, speziell von Diplomarbeiten und Dissertationen, ist besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Standards wissenschaftlichen Arbeitens zu legen. Dies betrifft insbesondere die Problematik des Plagiats. Vgl. die diesbezüglichen Feststellungen im Mitteilungsblatt 2006/07 der KF-Uni Graz, ausgegeben am 18.7.2007. Siehe auch das Infoblatt der KFU vom Dez. 2008 !

>> Informationen zum administrativen Ablauf Ihres Bachelor-, Master- bzw. Diplomstudiums vom Abschluss des 1. Studienabschnittes bis zur Sponsion.

Für den Studienplan 2002 nach UniStG gelten für die einzelnen Studienabschnitte ab sofort spezielle Diplomprüfungsformulare, die von den Studierenden heruntergeladen werden können und selbst auszufüllen sind.

Die Einreichung der Phiilosophie-Bachelor-sowie der -Diplom (alt)-Abschlüsse erfolgt durch Abgabe der Zeugnisse und Studienblätter im Sekretariat des Instituts für Philosophie bei Frau Röllig (Heinrichstr. 33/EG), die Einreichung der Philosophie-Master-Abschlüsse bei Frau Maierhuber (Heinrichstr. 26, 5. Stock), die Einreichung der PP-Abschlüsse (B190) erfolgt durch die Studierenden in der Koordinationsstelle für Lehramtsstudien im Erdgeschoß des Hauptgebäudes.

Protokollblätter zum Herunterladen, Hinweise

Diplomstudium Philosophie (296)  
Bachelorstudium Philosophie (541)  
Masterstudium Philosophie (941)  
Masterstudium PELP (249)
Lehramtsstudium Psychologie und Philosophie (B 190 299)
Doktoratsstudium Philosophie 02W und 09W

Weitere Formulare sowie Informationen zum administrativen Ablauf finden Sie hier.

Mobilitätsschecks der Stadt Graz für Studierende

Die Stadt Graz gewährt Studierenden mit Hauptwohnsitz in Graz einen Mobilitätsscheck im Wert von € 50,- pro Semester, sofern diese das ganze Semester durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und eine Leistung von mindestens 8 Semesterwochenstunden bzw 16 ECTS-Punkten im letzten Studenjahr nachweisen können. Ab sofort können auch DiplomandInnen und DissertantInnen von dieser Regelung profitieren, sofern sie ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit im Semester der Antragstellung verfassen und sämtliche für den Studienabschluss notwendigen Lehrveranstaltungsprüfungen im vorangegangenen Studienjahr absolviert haben. Bei Antragstellung ist eine vom Betreuer/der Betreuerin der Abschlussarbeit unterfertigte Bestätigung beizulegen.

Formular "Praxis" (mit Ausfüllhilfe): Im Rahmen der Novelle des Satzungsteiles Studienrecht wurde die Aufgabe der Genehmigung der berufsorientierten Praxis (§16) durch den Studiendirektor auf die StudiendekanInnen übertragen. Die Genehmigung der facheinschlägigen Praxis (§ 17) obliegt weiterhin grundsätzlich den Vorsitzenden der jeweiligen Cukos wobei diese durch eine Kenntnisnahme durch die/den StudiendekanIn ergänzt wurde.Um der Möglichkeit Rechnung zu tragen, Praktika während des Studiums auch im Ausland bzw. im Zuge eines Erasmusprogramms oder eines anderen internationalen Programms zu absolvieren wurde das Formblatt entsprechend ergänzt. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie über das BIB (Frau Mag. Schein).