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Verwendungsgruppen und Gehaltsschema

Das Wissenschaftliche Universitätspersonal wird gem § 48 Universitäten-KV in folgende Verwendungsgruppen eingeordnet:

Verwendungsgruppe A1

  • UniversitätsprofessorInnen, die auf Grund eines Berufungsverfahrens gem § 98 oder § 99 UG bestellt wurden

Verwendungsgruppe A2

  • Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, mit denen eine Qualifizierungsvereinbarung getroffen wurde (AssistenzprofessorInnen, spätere Assoziierte ProfessorInnen)

Verwendungsgruppe B

Die Verwendungsgruppe B umfasst die Gehaltsgruppen B1 und B2.

B1

  • UniversitätsassistentInnen
  • Senior Scientists
  • Senior Lecturers
  • ProjektmitarbeiterInnen

B2

  • LektorInnen

Verwendungsgruppe C

  • Studentische MitarbeiterInnen

Gehaltsschema für das wissenschaftliche Universitätspersonal (2012):

Die Bruttobezüge in den Gehaltsgruppen A1, A2 und B1 gelten für eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden/Woche). Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Teil.

Verwendungsgruppe A1

VoraussetzungenBruttoentgelt
Einstiegsgehalt€ 4.571,20
nach sechsjähriger Tätigkeit und zumindest einer positiven Evaluierung (nach UG)€ 5.024,40
nach 12-jähriger Tätigkeit und zumindest einer positiven Evaluierung (nach UG)€ 5.477,50
nach 18-jähriger Tätigkeit und zumindest einer positiven Evaluierung (nach UG)€ 5,930,70
nach 24-jähriger Tätigkeit und zumindest einer positiven Evaluierung (nach UG) € 6.383,80

Verwendungsgruppe A2

VoraussetzungenBruttoentgelt
Einstiegsgehalt€ 3.438,30
Einstiegsgehalt bei ArbeitnehmerInnen mit einschlägigem Doktorat oder Ph.D.€ 4.004,70
nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung (§ 27)€ 4.344,60
und bei Vorliegen zumindest einer positiven Evaluierung der Tätigkeit (nach UG) im jeweiligen Zeitraum nach sechsjähriger Tätigkeit als assozierte/r ProfessorIn€ 4.797,80
nach 12-jähriger Tätigkeit als assozierte/r ProfessorIn€ 5.250,90
nach 18-jähriger Tätigkeit als assozierte/r ProfessorIn€ 5.704,10
nach 24-jähriger Tätigkeit als assozierte/r ProfessorIn€ 6.157,30

Verwendungsgruppe B1

VoraussetzungenBruttoentgelt
Einstiegsgehalt (1.-3. Verwendungsjahr; 49 Abs 3 KV)€ 2.532,00
nach dreijähriger Tätigkeit (4. – 11. Verwendungsjahr ;§ 49 Abs 3 lit a KV)€ 3.013,60
Doktorat als Aufnahmevoraussetzung oder nach achtjähriger Tätigkeit gem Abs 3 lit a (§ 49 Abs 3 lit b KV)€ 3.381,70
nach achtjähriger Tätigkeit gem Abs 3 lit b (§ 49 Abs 3 lit c KV)€ 3.749,90
nach achtjähriger Tätigkeit gem Abs 3 lit c (§ 49 Abs 3 lit d KV)€ 3.948,20

Verwendungsgruppe B2

1 SSt Wissenschaftliche Lehre (100% Aufwand)Monatsbruttoentgelt/SSt
Verwendungsjahr 1-3 (unter Anrechnung tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen)€ 194,96
Verwendungsjahr 4-12€ 232,05

Verwendungsgruppe C

Das monatliche Bruttoentgelt in der Gehaltsgruppe C beträgt € 897,85 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Stunden/Woche. Bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von weniger als 20 Stunden gebührt der aliquote Teil.