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Doktoratsstudium

Das Doktoratsstudium der Philosophie dient grundsätzlich über die wissenschaftliche Berufsvorbildung in den geistes- und kulturwissenschaftlichen Diplomstudien bzw. Masterstudien hinaus der Heranführung zur Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Geisteswissenschaften beizutragen sowie der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Geisteswissenschaften. Durch die Absolvierung des Doktoratsstudiums der Philosophie wird insbesondere durch die Abfassung einer Dissertation eine vertiefte wissenschaftliche Qualifikation erworben. Dabei kommt es einerseits auf eine weitergehende Spezialisierung an, andererseits aber auch auf die Erfassung metatheoretischer, geschichts-, kunst-, literatur- und sprachwissenschaftlicher Zusammenhänge unter Reflexion der Wechselbeziehungen zu Gesellschaft und Wirtschaft an. Das Doktorat der Philosophie befähigt zu Laufbahnen in verschiedenen Berufsfeldern, insbesondere in wissenschaftlichen Institutionen und Projekten, in öffentlichen und privaten Administrationen aller Art, in Medien, im Wissens- und Kunstmanagement und im Wissenstransfer. Damit ist das Doktoratsstudium der Philosophie in einem hohen Maß dem Dienst an der Gesellschaft und namentlich ihrem Bedarf an Führungsfunktionen verpflichtet.

Die administrative Abwicklung des Doktoratsstudium erfolgt über das Dekanat.

Für studienrechtliche Fragen ist die Vorsitzende der Curricula-Kommission des Doktoratsstudiums der Philosophie: Univ.-Prof. Dr. Renate Pieper zuständig.