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Die Forschungstätigkeit an unserem Institut ist breit gespannt: Sie umfasst auf der einen Seite die klassische Rechtsdogmatik im österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, widmet sich auf der anderen Seite aber auch den Nachbarwissenschaften und verwandten außerösterreichischen Erscheinungen. Der Praxis der vertretenen Fächer entsprechend, dominiert am Institut die Individualforschung. Wir halten eine gewisse Mindestbreite der Forschungsbereiche für wichtig und eine Reduktion auf bloße Schwerpunktforschung für nicht sinnvoll. Im Hinblick auf eine stärkere Bündelung der Individualforschung haben wir nach intensiver Diskussion Anfang 2010 aber auch vier Forschungsschwerpunkte für das Institut entwickelt. Über den Performance Record in UNIGRAZonline, dem Informationsmanagementsystem der Universität Graz, finden Sie die Publikationen des Instituts.
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