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Informationen zur Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen

1. Voraussetzungen

  • eigenständiger Themenvorschlag
  • für die Betreuungszusage ist die Vorlage eines Thesenpapiers von zumindest 3 bis 4 Seiten erforderlich. Dieses hat eine ungefähre Gliederung der geplanten Arbeit zu enthalten. Weiters ist darin zu erklären, welche zentralen Fragen in der Arbeit geklärt werden sollen sowie eine Übersicht über die zentrale Literatur im gewünschten Themenbereich zu geben.
  • für Diplomarbeiten guter Studienerfolg im Öffentlichen Recht, für Dissertationen insgesamt guter Studienerfolg wünschenswert.

2. Formales

  • 12-Punkt-Schrift (Times New Roman)
  • Zeilenabstand 1,5
  • linker Seitenrand mindestens 2,5 cm (da Arbeit gebunden wird)
  • Abkürzungen und Zitierweise nach der aktuellen Auflage der AZR (Dax/Hopf [Bearbeiter] Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, herausgegeben im Auftrag des Österreichischen Juristentages, 6. Auflage 2008, Verlag Manz, ISBN 978-3-214-06201-9)
  • Umfang ist themenabhängig

3. Betreuung

  • Bei Diplomarbeiten: Themen- und Gliederungsbesprechung sowie Besprechungen "in progress", keine Vorbegutachtung der nicht gebundenen Arbeit
  • Bei Dissertationen: Beachten Sie insbesondere die Vorgaben des neuen Studienplans, eine Vorbegutachtung der nicht gebundenen Arbeit findet statt.