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Dr. Heinrich Jörg-Stipendium

Allgemeine Information und Ausschreibung

Die Dr.-Heinrich-Jörg-Stiftung wurde aus einem von Frau Maria Jörg gewidmeten Pekuniarvermögen im Jahr 1992 errichtet und von der Steiermärkischen Landesregierung für zulässig erklärt. Zweck der Stiftung ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.

Die Verwaltung der Stiftung sowie die Vergabe von Stipendien obliegen dem Stiftungsausschuss. Diesem gehören als Mitglieder vier vom Fakultätskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät entsendete UniversitätslehrerInnen an.

Zur Zeit sind dies:

Stipendien werden an folgende Personengruppen und zu folgenden Zwecken vergeben

  1. An UniversitätslehrerInnen gemäß § 94 (2) UG 2002, die einem Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz angehören, zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder für Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland, sofern diese im Rahmen der forschungsbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
  2. An auswärtige WissenschafterInnen zur Finanzierung von Gastaufenthalten an Instituten der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für gemeinsame Forschungsvorhaben mit einem an der Naturwissenschaftlichen Fakultät tätigen UniversitätslehrerInnen.
  3. An UniversitätslehrerInnen und an Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz zur Förderung der Verfassung und Veröffentlichung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten.

Die Ausschreibung von Stipendien erfolgt einmal jährlich im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz. Üblicherweise geschieht dies im Dezember für die beiden darauffolgenden Kalenderjahre.

Anträge auf Zuerkennung von Stipendien aus der Stiftung können von BewerberInnen selbst oder anderen der Naturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden UniversitätslehrerInnen gestellt werden. Im Falle von Gastaufenthalten auswärtiger WissenschafterInnen sind die Anträge von UniversitätslehrerInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu stellen. Die Qualifikation muss im Falle von UniversitätslehrerInnen und auswärtigen WissenschafterInnen durch Beibringung entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis etc.) und im Falle von Studierenden durch einen überdurchschnittlich guten Studienerfolg sowie mindestens ein Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin erwiesen werden. Die Ansuchen müssen eine detaillierte Darstellung des zur Förderung beantragten Projektes sowie eine Kostenaufstellung enthalten. Antragstellende haben zu erklären, dass von dritter Seite keine Mittel zur Deckung jener Aufwendungen erhalten werden, die durch das Stipendium gedeckt werden sollen. Die Stipendien können nicht zum Entgelt für eigene Arbeitsleistung der AntragstellerIn verwendet werden.

Weitere Informationen erteilt der Vorsitzende des Stiftungsausschusses: Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Gössler, Institut für Chemie, 8010 Graz, Stremayrgasse 16/III (Analytische Chemie), Tel. +43-316-380-5302
e-mail: walter.goessler@uni-graz.at