Hans Gross - Kriminalmuseum

Hans Groß und die Gründung des Kriminalmuseums
von Andrea Nessmann

Das Kriminalmuseum wurde 1896 von dem Grazer Juristen Hans Groß gegründet. Er war zu dieser Zeit Untersuchungsrichter am Landesgericht für Strafsachen in Graz, dessen Gänge ihm nach langem Ringen mit der Verwaltung für die Unterbringung der „Kriminalistischen Sammlung“ zur Verfügung gestellt wurden. Vorstellungen über die Schaffung und Gestaltung einer solchen Sammlung hatte er bereits zwei Jahre zuvor veröffentlicht, wobei diese Gedanken in vielen Ländern (z.B. USA, Deutschland, Japan) Anregungen zur Nachahmung gaben.

Das Groß‘sche Kriminalmuseum war kein Museum der herkömmlichen Art, sondern wurde als Lehrmittelsammlung errichtet, die zur Ausbildung von Studenten, Untersuchungsrichtern und Kriminalbeamten dienen sollte. Groß erwirkte einen Erlaß des Ministeriums, um Lehrmaterial zu bekommen, und trat auch selbst an die Oberlandesgerichte heran, die zu ihrem Sprengel gehörigen Gerichte anzuweisen, Objekte an das Museum zu senden. Der genauen Katalogisierung und Aufstellung der Objekte diente eine von ihm selbst verfaßte „Vorschrift für das Kriminalmuseum“. Diese Sammlung der verschiedensten corpora delicti war das Spiegelbild seiner leidenschaflichen Begeisterung für sachliche Beweismittel. Dahinter stand seine Überzeugung, daß Zeugenaussagen wenig zuverlässig seien, und er erhoffte sich vom Sachbeweis eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit der Fallaufklärung. Die Unverläßlichkeit der Zeugen begründete er mit den Mängeln der Sinneswahrnehmung, den Fehlern des Gedächtnisses und der tiefgreifenden Verschiedenheit der Menschen überhaupt. Der Zeuge kann sich irren, täuschen oder etwas übersehen, und deshalb könne von einer absolut richtigen und unbeeinflußten Zeugenaussage nur in den seltensten Fällen gesprochen werden. Deshalb bewertete Groß die sachlichen Beweismittel wesentlich höher. Seiner Meinung nach ist eine aufgefundene Spur oder ein mikroskopisches Präparat ein unbestechliches, einwandfreies Zeugnis, bei dem Irrtum und einseitige Auffassung ausgeschlossen sind.

Hans Groß kam bei seiner langjährigen Tätigkeit am Gericht zu der Überzeugung, daß ein Untersuchungsrichter für seine Arbeit mehr brauche, als er auf der Universität lernt und aus den Gesetzesbüchern entnehmen kann. Aus diesem Grund verfaßte er 1893 sein Hauptwerk, das „Handbuch für Untersuchungsrichter“. Es behandelt alle Arten des Verbrechens, das Wesen der Verbrecher und deren Arbeitsmethoden und gibt praktische Ratschläge für das Vorgehen der Untersuchungsrichter. Die von ihm konzipierte „Kommissionstasche“, welche alle Utensilien enthält, die der Untersuchungsrichter am Tatort benötigt, ist ebenfalls Inhalt dieses Buches. Bereits einige Jahre später war das Werk des Grazers Hans Groß in fast alle Kultursprachen übersetzt worden und erweckte weltweit großes Interesse. Sogar das amerikanische FBI verwendete das Handbuch des Steirers. 1898 veröffentlichte Hans Groß seine „Kriminalpsychologie“, ein Werk , das sich eingehend mit der Erforschung der Täterpersönlichkeit befaßt. Anerkannte Psychologen, wie z. B. William Stern, beurteilten dieses Buch als für die junge Disziplin der Kriminologie sehr wertvoll. 1898 erschien auch der erste Band der von Hans Groß herausgegebenen Zeitschrift „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik“ als aktuelle und laufende Ergänzung des Handbuches.

Groß kritisierte die juristische Ausbildung an den Universitäten, indem er sagte: „Was würde man sagen, wenn man einen Arzt heranbilden und auf die Menschheit loslassen würde, ohne ihm einen Kranken, das Innere eines Menschen gezeigt zu haben, wenn man ihm viel erzählt, ihm aber nichts davon gezeigt hätte, wenn ihm Medikamente und ihre Wirkung ebensowenig vorgeführt worden wären als alle Erscheinungen am gesunden und kranken Organismus – kurz wenn man ihn so unterrichtet hätte wie man einen Juristen erzieht, mit Büchern und Vorlesungen. So geschieht es in der Tat. Der Jurist absolviert seine Studien, macht seine Prüfungen und tritt an die praktische Tätigkeit, ohne einen Verbrecher oder das gesehen zu haben, was der Verbrecher macht und tut.“ Hans Groß war überzeugt, daß ein rein normatives Jusstudium durch eine realwissenschaftliche Lehre vom Verbrechen und von ‚dem‘ Verbrecher ergänzt werden mußte.

1893 strebte er mit seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter“ eine Habilitation an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz an, ein Vorhaben, dem kein Erfolg beschieden war, weil einerseits das Ministerium für Kultus und Unterricht zudem die Ansicht vertrat, daß sich die „Kriminalistik“ als Lehrgegenstand für Studenten an der Universität nicht eignen würde, sondern erst für in Ausbildung stehende richterliche Beamte sinnvoll erscheine. Andererseits wurde die Kriminalistik nicht als eigene Wissenschaft, sondern als ein Konglomerat aus verschiedenen anderen Wissenschaften angesehen, weshalb der Kriminalistik die Selbstständigkeit als wissenschaftliche Disziplin abgesprochen wurde. Trotz mehrmaligen Versuchen ist es Hans Groß nicht gelungen, das Ministerium und die Universität von seinem Vorhaben, die „Kriminalistik“ als Lehrgegenstand an der Universität zu etablieren, zu überzeugen.

Am 1. August 1898 wurde er, trotz abgesprochener Qualifikation in Graz, als Strafrechtslehrer an die Universität Czernowitz berufen. Vier Jahre später kam er in gleicher Funktion an die Deutsche Universität in Prag. 1905 war es dann endlich soweit, Groß wurde zu seiner großen Genugtuung als Ordinarius für Strafrecht an die Universität seiner Heimatstadt Graz berufen. Fast 12 Jahre waren vergangen, seitdem sich Groß das erste Mal an der Grazer Universität um eine Habilitation bemüht hatte.

Sieben Jahre später, 1912, ging für Groß ein Lebenstraum in Erfüllung: Es kam zur Eröffnung des „K.k. Kriminalistischen Instituts an der Universität Graz“. Es war weltweit das erste Institut dieser Art und diente als Vorbild für spätere derartige Einrichtungen. Erst jetzt wurde das von Hans Groß vor 16 Jahren ins Leben gerufene Kriminalmuseum an die Universität übertragen und dem neuen Institut angegliedert.

Damit hatte er nach 18 Jahren harten Kampfes die Kriminologie als Wissenschaft und ein Kriminologisches Institut etabliert, dem auch die Anerkennung nicht versagt wurde. Hans Groß wird als „Begründer der wissenschaftlichen Kriminologie“ und seine Lehre als die „Grazer kriminologische Schule“ auf der ganzen Welt bekannt.

Das k.k. kriminalistische Institut setzte sechs Schwerpunkte:
I. Vorträge in Kriminalpsychologie, Kriminalanthropologie, Kriminalstatistik, Kriminalistik II. Bibliothek
III. Laboratorium
IV. Kriminalistische Station. Auf dieser wurden mit den Studenten auf Verlangen von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden kriminologische Untersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt, z. B. Fußspuren, Vergleichung von Handschriften und Maschinschriften, Fingerspuren, Werkzeugspuren, Identifikation von Haaren, Gaunersprache, Waffentechnik betreffend usw.
V. Wissenschaftliches Organ, als welches das Groß‘sche „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik“ diente.
VI. Kriminalmuseum

Hans Groß bezeichnete die Sammlung als den realen Mittelpunkt des Kriminologischen Institutes. Für die Aufstellung des Museums verwendete Hans Groß eine gemischte Methode, d. h. er stellte im Ganzen 32 Gruppen von Objekten auf, welche entweder systematisch in Ausstellungsvitrinen oder aber im Magazin des Museums angeordnet waren. Mit folgender die kriminalistische Sammlung strukturierender und von Hans Groß getroffener Einteilung kann man sich einen Überblick über die im Museum vorhandenen Sammlungsgegenstände, von denen die meisten aus der Zeit Hans Groß‘ stammen, verschaffen:

  1. Forensische Medizin, z.B. zertrümmerte Knochen stets mit dem betreffenden Werkzeug (Projektil, Hammer etc.), präparierte Hautstücke mit Strangulationsmarken, Einschußöffnungen etc.
  2. Präparate, z.B. Blut-, Eiter-, Samenpräparate, Menschenhaare im Vergleich mit Tierhaaren etc.
  3. Giftstoffe
  4. Instrumente, mit denen eine Körperverletzung zugefügt wurde
  5. Projektile, die aufgefunden wurden, samt Beschreibung der Wirkung der verwendeten Waffe (z. B. Rundkugel, Spitzkugel, Geschoß mit Treibspiegel, Patrone mit Randzündung, mit Stift- oder Zentralzündung, Schrot etc.)
  6. Blutspuren Muster von Tüchern, Stoffen, Papieren, Tapeten, Holzarten, Steinsorten etc., die mit Ochsenblut bespritzt wurden, um zu zeigen, wie verschieden Blutspuren je nach der Unterlage aussehen können. Dazu eine Sammlung von Spuren, die von Substanzen herrühren, die Blut vortäuschen können, z. B. Rost, Kautabak, rote Tinte, gewisse Schimmelpilze etc.
  7. Blutspuren, die nach sorgfältigen Methoden von Mauern, Steinen, Holz etc, abgenommen und konserviert wurden
  8. Fußspuren in Gips, Lehm, Wachs, Zement, Brotkrumen etc. Hierher gehören auch Fotos von Fußspuren, Zeichnungen und Vermessungen derselben
  9. Papillarlinien der Finger
  10. Sonstige Spuren, z.B. Holz, von einer Kugel gestreift, Glasscheiben, von Schrotschüssen zertrümmert, Kleidungsstücke, von einer Waffe beschädigt etc.
  11. Karten, markiert oder gefälscht, falsche Würfel und sonstige Requisiten von Falschspielern
  12. Falsifikate von Urkunden, Siegeln, Stempeln, Maßen und Gewichten samt Apparaten zur Herstellung
  13. Diebswerkzeuge für Einbruch, Nachsperre, Taschendiebstahl, Wilderei etc.
  14. nechte Kunstgegenstände, Antiquitäten und derlei Fälschungen
  15. Brandlegungsapparate und derlei Werkzeug, Mittel für Sprengungen, Explosionen etc.
  16. Fotografien von Verbrechern mit möglichst genauen Angaben über deren Generalien, Vorstrafen, Eigentümlichkeiten etc.
  17. Handschriften von Verbrechern mit denselben Angaben
  18. Querulanteneingaben und sonstige gerichtliche Eingaben von Narren
  19. Chiffrenschriften, sowohl tatsächlich verwendete als auch absichtlich nach den verschiedensten Systeme zusammengestellte
  20. Lokalaufnahmen von wichtigen Tatorten
  21. Kopien von besonders guten und mustergültigen Aufnahmen im Zuge von Lokalaugenscheinen
  22. Restaurierungen von zerrissenem, aufgeweichtem, vergilbtem, verkohltem Papier samt Angaben über die dabei angewandten Methoden
  23. Waffen verschiedenster Art, lediglich als Demonstrationsobjekte
  24. Gaunersprache, Sammlung der bisher bekannten und neu bekannt werdender Ausdrücke
  25. Gaunerzinken; Verständigungszeichen der Gauner, wie sie an Wegkreuzen, Kapellen, Scheunen etc. zu finden sind
  26. Aberglauben; alle Gegenstände des Aberglaubens sind von größter Wichtigkeit, da nur durch sie in vielen Fällen Art, Grund und Motiv eines Verbrechens, sowie die Art und Weise seiner Verübung aufgeklärt, werden können
  27. Bei Zigeunern beschlagnahmte Gegenstände; z.B. Diebswerkzeuge, Apparate zum Wahrsagen etc., wie sie nur bei Zigeunern vorkommen
  28. Verstellungskünste und ihre Vorrichtungen (falsche Bärte, Arme, Bartfärbemittel etc.)
  29. Gefängniserzeugnisse zum Zwecke gegenseitiger Verständigung in den Untersuchungen, Geheimschriften und auch bei Fluchtversuchen verwendete Werkzeuge etc.
  30. Tätowierungen z. B. aufgefundener Leichen
  31. Vergleichsobjekte, die nicht direkt mit einer Strafsache zusammenhängen, sondern entweder anderweitig entstanden sind oder speziell hierfür erzeugt wurden
  32. Varia, hier nirgends eingeteilte Gegenstände

Das neue Kriminalistische Institut wurde im Keller des Nordtraktes des Hauptgebäudes der Universität untergebracht. Leider war der Zustand dieser Räume so desolat, daß Groß im Winter 1913/1914, wegen des gesundheitsbedrohlichen Raumklimas den wissenschaftlichen Betrieb zum Großteil einstellen mußte. Die Raumtemperaturen überschritten auch in der heißesten Sommerzeit nie 9 bis 10 Grad. Danach führte Groß den äußeren Betrieb des Institutes in seiner Wohnung weiter. Die Sammlung wurde in Kisten verpackt und verblieb in den Räumen des Institutes. Nach dem Tod von Hans Groß ließ sein Nachfolger Hofrat Professor Adolf Lenz das Kriminalmuseum im Meerscheinschloß in der Mozartgasse wieder im Groß‘schen System aufstellen. Über die Dauer des Zweiten Weltkrieges wurde die Sammlung dort erhalten. Die Umwidmung der Räumlichkeiten im Meerscheinschloß machte 1980 den Umzug des Kriminologischen Institutes nötig, welches wieder in das Strafrechtsinstitut eingegliedert wurde. Es wurde in dem ehemaligen St.-Anna-Kinderspital, ebenfalls in der Mozartgasse, wo die Sammlung im Parterre in dafür adaptierten Räumen aufgestellt wurde, untergebracht. Der Kustos des Museums, Dr. Michael Suppanz, stellte die Sammlung teils nach dem Groß‘schen System, teils nach der von Ernst Seelig entwickelten Einteilung in Verbrechertypen wieder auf. Hofrat Suppanz betreute die Sammlung weiter, bis sich im Jahre 2000  Dr. Gernot Kocher des Kriminalmuseums annahm und Angehörige des Instituts für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung mit der Vorbereitung zur Neueröffnung betraute.
zuletzt bearbeitet am 9. 2. 2003