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Am 5. Mai 2009 wurde der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten auf der ArbeitgeberInnenseite vom Dachverband der Universitäten und auf der ArbeitnehmerInnenseite von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterzeichnet. Der mit 1. Oktober 2009 in Kraft tretende Universitäten-KV kommt für alle seit dem 1. Jänner 2004 eingetretenen sowie für alle zukünftigen MitarbeiterInnen zwingend zur Anwendung.

Ebenfalls an diesem Tag wurde der Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten nach § 78a Abs 1 und 4 VBG unterzeichnet.

 
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