Studiendekan und Vizestudiendekanin
Studiendekan
Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Eberhart Tel: +43 (0)316 380 - 8001 und 2288 (Sekretariat) / Fax: 9700 E-Mail: helmut.eberhart@uni-graz.at Sprechstunde: Mittwoch, 11.00 bis 12.00 Uhr (während der vorlesungsfreien Zeiten nur nach Vereinbarung) Ort: Universitätsplatz 3, Parterre (Studiendekanszimmer)
Zuständig für die Studien (Bachelor-, Master-, Lehramts- und Doktoratsstudien): Alte Geschichte, Archäologie, Geschichte, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Musikologie, Philosophie, Volkskunde
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Vizestudiendekanin
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Margit Reitbauer Tel: +43 (0)316 380 - 8021 und 2288 (Sekretariat) / Fax: 9700 E-Mail: margit.reitbauer@uni-graz.at Sprechstunde: Montag, 11.00 bis 12.00 Uhr (während der vorlesungsfreien Zeiten nur nach Vereinbarung) Ort: Universitätsplatz 3, Parterre (Studiendekanszimmer)
Zuständig für die Studien (Bachelor-, Master-, Lehramts- und Doktoratsstudien): Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Romanistik, Slawistik, Sprachwissenschaft, Übersetzen/Dolmetschen
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Der Studiendekan wird vom Studiendirektor mit vielfältigen Angelegenheiten (s. Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen §5 Abs. 1) des Studien- und Prüfungsbetriebes beauftragt.
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(2) Die Studiendirektorin/der Studiendirektor beauftragt im Bereich der Organisationseinheiten die Studiendekaninnen/Studiendekane bzw. deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter mit der Durchführung dieser Angelegenheiten. Mit der Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG 2002) und der Anerkennung von Master- und Diplomarbeiten (§ 85 UG 2002) beauftragt die Studiendirektorin/der Studiendirektor die Vorsitzenden der facheinschlägigen Curricula-Kommission oder den zuständigen Studiendekan/die zuständige Studiendekanin bzw. die Stellvertreterinnen/Stellvertreter. Diese Beauftragung ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die Studiendekaninnen/Studiendekane und die Vorsitzenden der Curricula-Kommissionen entscheiden im Namen der Studiendirektorin/des Studiendirektor. Die Studiendirektorin/Der Studiendirektor führt dabei die Fachaufsicht und kann Weisungen erteilen. Diese sind auf Verlangen der Studiendekanin/dem Studiendekan bzw. der Stellvertreterin/dem Stellvertreter oder auf Verlangen der/des Vorsitzenden der Curricula-Kommission schriftlich zu erteilen.
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