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Geisteswissenschaftliche Fakultät HomeKarl-Franzens-Universität Graz

Ansprechperson im Dekanat

Vera Legat
Tel.: +43 (0)316 380 - 8017

Anerkennungen und Zeugnisnachtrag

Hier finden Sie Informationen zum administrativen Ablauf von Prüfungsanerkennungen und Zeugnisnachträgen. Die Informationen für alle Lehramtsstudierenden finden Sie auf der Website der Koordinationsstelle für Lehramtsstudien.

1.

Anerkennungen

2.

Zeugnisnachtrag

3.

Voraussetzungsüberprüfung - Äquivalenzlisten

AKTUELLES

Um Wartezeiten zu verkürzen, erfolgt ab 1.10.2010 die Beantragung von Anerkennungen ausschließlich per E-Mail ODER Einwurf in den Postkasten vor dem Dekanat (siehe a. Beantragung, Schritt 8). Sollten Sie innerhalb von 3 Werktagen keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten, schicken Sie Ihren Antrag bitte erneut oder melden Sie sich im Dekanat.

1. Anerkennungen

Von der Beantragung bis zur Abholung des Bescheides.
Prüfungsanerkennungen beziehen sich auf den § 78 UG 2002 und § 63 (9) UG 2002.

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Curriculakommissions-Vorsitzende/n (CuKo-Vorsitzende/n) Ihrer Studienrichtung (Die Curriculakommissions-Vorsitzenden und deren Sprechstunden finden Sie im UNIGRAZonline unter "Oberste Leitungsorgane" - "Senat" - "Curriculakommissionen".)

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit 1.1.2011 keine Diplom- bzw. Masterarbeiten mehr anerkannt werden.

a. Beantragung

Anerkennungen für Pflichtfächer und Gebundene Wahlfächer

Hier finden Sie die detaillierte Anleitung für Anerkennungen von Prüfungen.

Klicken Sie auf die Bilder um sie zu vergrößern.

Anmeldung

Schritt 1: Anmeldung über UNIGRAZonline - Visitenkarte (Klick auf Name, rechts oben) - Anerkennung/Zeugnisnachtrag (Spalte Studium)

   

   

Anerkennung anlegen

Schritt 2: Neue Anerkennung anlegen (rechts oben) - Studium auswählen - Anerkennungstyp auswählen (siehe Detailanleitung) - aktuelles Datum eintragen - gegebenenfals fremde Bildungseinrichtung auswählen - speichern

  

  

Schritt 3: Klicken Sie auf 0/0/0.

  

  

Bild 1: KFU Graz
Postion anlegen

Bild 2: Fremde Bildungseinrichtung
Position anlegen fremd

Schritt 4: Neue Position anlegen (rechts oben) - Klicken Sie bei anzuerkennende Veranstaltung auf hinzufügen - nach Auswählen (Bild 1) bzw. Eintragen (Bild 2) der Veranstaltung Fenster schließen

  

  

LV hinzufügen

Schritt 5: Klicken Sie bei wird/werden anerkannt für Uni Graz-Veranstaltung(en) auf hinzufügen – im neuen Fenster alle drei Häkchen setzen und auf Suchen klicken – nun werden alle Lehrveranstaltungen bzw. Anerkennungsfächer Ihres Studiums angezeigt (sollten Sie die gewünschte nicht finden, suchen Sie im vorigen Studienjahr) – um die gewünschte  Lehrveranstaltung bzw. Anerkennungsfach hinzuzufügen, klicken Sie auf Auswählen – Fenster schließen

  

  

Note eintragen

Schritt 6: Tragen Sie die Note ein – klicken Sie auf Speichern

  

  

Schritt 7: Wenn Sie mehr als eine Lehrveranstaltung anerkennen möchten, wiederholen Sie die Schritte 4 bis 6.

  

  

Anerkennungsdruckliste

Schritt 8: Klicken Sie auf Alle Positionen bestätigen und anschließend auf Anerkennungsdruckliste anzeigen – Speichern Sie die pdf-Datei (siehe Screenshot) und senden Sie diese per E-Mail an anerkennung-gewi@uni-graz.at. Sie können auch einen Ausdruck der Anerkennungsdruckliste in den Postkasten beim Dekanat einwerfen (er wird wochentags täglich entleert). Bei Anerkennungen von fremden Bildungseinrichtungen bringen Sie bitte das Transcript bzw. Zeugnis im Original im Dekanat vorbei. Sollten Sie innerhalb von 3 Werktagen keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten, schicken Sie Ihren Antrag bitte erneut oder melden Sie sich im Dekanat.

      

Anerkennungen für freie Wahlfächer

Freie Wahlfächer sind nur anzuerkennen, wenn Sie einen Nachweis (Bescheid) für Stipendien, Finanzamt oder andere Behörden benötigen. Dazu führen Sie die Schritte 1-4 der Anleitung durch. Alle Lehveranstaltungen können unter einer Position zusammengefasst werden. Schließen Sie den Antrag, wie unter Schritt 8 der Kurzanleitung beschrieben, ab.

  

b. Interner Ablauf

  • Nachdem Sie den Ausdruck Ihrer Anerkennung im Dekanat eingereicht haben (per E-Mail oder Einwurf im Postkasten vor dem Dekanat), wird der Antrag kontrolliert und protokolliert und der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt.

  • Nach Bearbeitung von der/dem CuKo-Vorsitzenden wird der Bescheid aus UNIGRAZonline generiert.

  

c. Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung dauert ungefähr 3 bis 6 Wochen.

  

d. Abholung des Bescheides

  • Nachdem der Bescheid von der/dem CuKo-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, werden Sie per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse) verständigt.

  • Der Bescheid wird Ihnen nach Vorlage des Studienausweises im Dekanat ausgehändigt.


 

Ansprechperson im Dekanat

für Zeugnisnachträge:
Christina Hörzer
Tel.: +43 (0)316 380 - 2288

2. Zeugnisnachtrag

Der Zeugnisnachtrag dient zum Nacherfassen von Lehrveranstaltungszeugnissen der Karl-Franzens-Universität Graz, die weder bei Ihren Prüfungsergebnissen noch auf dem Transcript of Records aufscheinen.

Eingabe

Die Eingabe erfolgt über Ihre Visitenkarte in UNIGRAZonline (Anerkennungen/Zeugnisnachtrag). Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Zeugnisnachtrag zwei unterschiedliche Applikationen sind, die nicht miteinander verknüpft sind.
Klicken Sie auf "Neues Zeugnis" und folgen Sie den Eingabeaufforderungen.

Bestätigung

Damit Ihre Eingabe bestätigt werden kann, bringen Sie bitte das Originalzeugnis in das Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage des Originalzeugnisses im Dekanat wird die Eingabe sofort bestätigt.

Zeugnisausdruck

Nach erfolgtem Zeugnisnachtrag scheint die Prüfung nicht unter Ihren Prüfungsergebnissen jedoch auf dem Transcript of Records auf, das hat zur Folge, dass Sie sich kein Zeugnis über diese Prüfung ausdrucken können.


 

Ansprechpersonen im Dekanat

Vera Legat
Tel.: +43 (0)316 380 - 8017

Christina Hörzer
Tel.: +43 (0)316 380 - 2288

3. Voraussetzungsüberprüfungen - Äquivalenzlisten

Die automationsunterstützte Voraussetzungsüberprüfung ist für folgende Curricula an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät aktiviert:

  • Bachelor- und Masterstudium Germanistik,

  • Unterrichtsfach Deutsch,

  • Diplomstudium Anglistik/Amerikanistik,

  • Bachelor- und Masterstudium Anglistik,

  • Unterrichtsfach Englisch,

  • Diplomstudium Volkskunde,

  • Bachelor- und Masterstudium Europäische Ethnologie,

  • Diplomstudium Latein,

  • Bachelor- und Masterstudium Latein,

  • Diplomstudium Griechisch,

  • Bachelor- und Masterstudium Griechisch,

  • Unterrichtsfach Latein und Griechisch,

  • Bachelor- und Masterstudium Romanistik sowie

  • Unterrichtsfächer Französisch, Italienisch und Spanisch

  • Bachelor- und Masterstudium Archäologie (klass. u. provinzialröm.),

  • Diplomstudium Klassische Archäologie,

  • Bachelorstudium Kunstgeschichte,

  • Bachelor- und Masterstudium Sprachwissenschaft

  • Bachelor- und Masterstudium Geschichte,

  • Unterrichtsfach Geschichte.

Dies bedeutet, dass die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit Anmeldevoraussetzungen nur dann möglich ist, wenn die laut Studienplan vorausgesetzten positiven Prüfungsergebnisse in UNIGRAZonline evident sind.

Bitte kontrollieren Sie, ob sämtliche Prüfungsleistungen in UNIGRAZonline vorhanden sind.

Dies betrifft insbesondere Prüfungsleistungen die durch Anerkennungen, Pauschalanerkennungen oder absolvierte Lehrveranstaltungen laut Äquivalenzlisten (für alle - auch bereits abgeschlossene - Studienabschnitte) erbracht wurden.

Falls diese bisher noch nicht im System erfasst wurden, tragen Sie alle fehlenden Leistungen anhand der obigen Anleitung nach, damit diese bei der Voraussetzungsüberprüfung Berücksichtigung finden können.