7. EU-RAHMENPROGRAMM Logo Forschung Logo Uni Graz
 Über uns   Aktuelles   Forschung   Förderungen   Transfer   Drittmittelprojekte   Rechtsberatung   Downloads   Kontakt 
 
print
English 
balken
UNI GRAZ  <<Forschungsmanagement und -service  <<Förderungen  <<EU  <<7. EU-RP  
 

Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

Allgemeines zum 7. Rahmenprogramm

Mit 22. Dezember 2006 wurden die ersten Ausschreibungen zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm veröffentlicht. Damit startet das größte, internationale kooperative Forschungsprogramm, welches bis zum Jahr 2013 rund EUR 54 Milliarden (inkl. EURATOM) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration zur Verfügung stellen wird. Das 7. Rahmenprogramm gliedert sich in die vier spezifischen Programme „Kooperation“, „Ideen“, „Menschen“ und „Kapazitäten“, deren Struktur sich wie folgt darstellt:


Quelle: Anbahnungsfinanzierung, FFG

Aktuelle Ausschreibungen

Alle Unterlagen zu den Ausschreibungen im 7. EU-Rahmenprogramm finden Sie auf der Homepage der FFG und unter http://cordis.europa.eu/fp7/dc/index.cfm.

Sämtliche Informationen zu allgemeinen Themen, zur Projektabwicklung im 7. Rahmenprogramm und Vertragsgestaltung sowie Veranstaltungshinweise erhalten Sie im Forschungsmanagement und -service der Universität.

Was ist neu im 7. Rahmenprogramm

new    Maximale Fördersätze:

  • Erstattung der Kosten auf Vollkostenbasis für Universitäten zu folgenden Förderungsquoten:
    • Forschung und Entwicklung zu 75 %
    • Demonstrationsaktivitäten 50 %
    • Grundlagenforschung (frontier research), SSA, CA, Trainingsmaßnahmen: 100 %
    • Managementtätigkeiten (Audits): 100 % (alt!)
  • Keine Begrenzung für Tätigkeiten zum Management des Konsortiums auf 7 % der Fördersumme

new    Kostenmodell:

  • Special Transition Flat Rate

Overheads im 7. Rahmenprogramm

Für die Universität Graz gilt: Abrechnung der indirekten Kosten in Form einer Pauschale.

  • Sonderregelung für Universitäten: OH von bis zu 60 % der direkten Kosten für Projekte mit F&E- und Demonstrationstätigkeiten
  • Änderungen des Kostenersatzes für Projekte im 7. EU-Rahmenprogramm: siehe Drittmittel-Kostenersatz-Richtlinie (Mitteilungsblatt 4. Sondernummer, 3.a, 20.10.2010), für Projekte des 7. EU-RP sind 20 % des genehmigten Overheads für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmittel der Universität abzuführen.

new    Neu im 7. Rahmenprogramm:

Auch für fix angestelltes Personal müssen Timesheets* geführt werden, wenn Personalkosten abgerechnet werden.

*Achtung: Der Zugriff auf die Seite "Downloads/Formulare" ist auf uniinterne PCs beschränkt!

EvaluatorIn

Nutzen Sie auch im 7. EU-Rahmenprogramm die Möglichkeit, sich als EvaluatorIn in die ExpertInnendatenbank der Europäischen Kommission einzutragen, welche unter folgender Adresse zugänglich ist: https://cordis.europa.eu/emmfp7/index.cfm?fuseaction=wel.welcome.

PEOPLE (MENSCHEN) ist das spezifische Programm für Mobilität und Karriereentwicklung von ForscherInnen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm. Die Europäische Kommission sucht nun hoch qualifizierte GutachterInnen für die Evaluierung der Projekt-Anträge, die in diesem Programm eingereicht werden. PEOPLE ist für Anträge aus allen Forschungsgebieten offen, weshalb Evaluierungs-ExpertInnen aus jedem wissenschaftlichen Bereich gesucht werden. Informationen über weitere Anforderungen an die ExpertInnen, Ablauf der Evaluierung und Registrierung als ExpertIn finden Sie unter: http://rp7.ffg.at/upload/medialibrary/MarieCurieEvaluationExpertsLetter.pdf.

Presseartikel

Links und Unterlagen

7. RP – zusätzliche Unterlagen:

Internationale Hintergrundinformationen:

Kontakt

Barbara Haselsteiner