DRITTMITTELPROJEKTE Logo Forschung Logo Uni Graz
 Über uns   Aktuelles   Forschung   Förderungen   Transfer   Drittmittelprojekte   Rechtsberatung   Downloads   Kontakt 
 
print
English 
balken
UNI GRAZ  <<Forschungsmanagement und -service  <<Drittmittelprojekte  
 
Über uns
Aktuelles
Forschung
Förderungen
Transfer
Drittmittelprojekte
Projektmeldung
Kostenersatz
Vor- und Zwischenfinanzierung
SAP
EU-Forschungsprojekte
IPR in Verträgen
Personalanstellung
Projektabschluss
Projekträume
Infoblatt Pensionskasse
Informationsblatt PEOPLE/Marie Curie
Rechtsberatung
Downloads
Kontakt

Drittmittelprojekte

Als Drittmittel bezeichnet man im Wissenschaftsbetrieb jene Anteile an der Finanzierung von konkreten Forschungsvorhaben, die nicht aus dem Etat der vom zuständigen Ministerium für die Universität bereitgestellten Mittel stammen. An der Universität Graz trifft dies für alle Forschungsvorhaben gem. §§ 26 – 28 UG zu. Alle Drittmittelprojekte sind an das Rektorat im Wege des Forschungsmanagement und -service zu melden. Die Projektmeldung erfolgt in UNIGRAZonline (Applikation "Geschäftsprozesse", PDMS).

Das Forschungsmanagement und -service als Beratungsstelle für die Projektabwicklung steht Ihnen für Informationen und Beratung jederzeit zur Verfügung.

Checkliste für Drittmittelvorhaben

Meldung von Projekten

An der Universität Graz sind alle Vorhaben gemäß §§ 26 - 28 UG ausnahmslos in UNIGRAZonline (Applikation "Geschäftsprozesse" PDMS) zu melden.

Wann?   Aus administrativen Gründen ist die Meldung mind. zwei Wochen vor Einreichung des Antrages bzw. vor der geplanten Unterzeichnung des Vertrages oder der Übernahme des Auftrages via PDMS zu übermitteln.

Beispiele

FWF-Projekte...
...sind ad-personam Projekte (§ 26 UG). Der FWF sieht auf den Formularen eine Unterschrift des/der Leiters/in der Forschungsstätte vor. Diese Unterschrift wird an der Universität Graz vom Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung geleistet, d.h. im Wege des Meldeverfahrens über das Forschungsmanagement und -service erhält der/die ProjektleiterIn die Unterschrift von Vizerektor Scherrer.

EU-Projekte...
...sind Projekte im Namen und auf Rechnung der Universität (§§ 27 - 28 UG iVm der Bevollmächtigungs-Richtlinie).

Auftragsforschungsprojekte...
...sind Projekte im Namen und auf Rechnung der Universität (§§27-28 UG iVm der Bevollmächtigungsrichtlinie).

Eine Einbindung des Forschungsmanagement und -service in die Vertragsgestaltung ist notwendig, damit die Einhaltung sämtlicher Richtlinien der Universität gewährleistet werden kann.

Kontakt

Helmut Kalkusch | Karin Kusterle | Mario Müller