Facheinschlägige Praxis - Betreuung durch Dr. Paul JiménezACHTUNG BACHLOR: Die Informationen über den Ablauf, die Formulare und Anmeldungen für die Praxis finden Sie nur mehr in moodle (Kurs 620.060). Bitte dort eintragen (wenn nicht im Semester, dann als Student/Gast mit "pp2011" als Passwort) und alle Infos lesen!
Allgemeine Informationen, gesetzlicher RahmenAuszug aus dem Studienplan 2002/2007"Par. 6. Facheinschlägige Praxis (1) Im 2. Studienabschnitt ist eine facheinschlägige Praxis (Par. 9 UniStG) im Ausmaß von wenigstens 320 Arbeitsstunden zu absolvieren. Die facheinschlägige Praxis entspricht 10 ECTS Einheiten. Eine Verlängerung der Praxis auf 480 Stunden wird empfohlen. (2) Die facheinschlägige Praxis kann auch in Teilen absolviert werden, wobei jedoch die einzelnen Teile mindestens 160 Arbeitsstunden umfassen müssen. (3) Begleitend zur Absolvierung der facheinschlägigen Praxis ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung 'Planung und Durchführung der facheinschlägigen Praxis' im Umfang von 1 SSt nachzuweisen. Diese Lehrveranstaltung wird teilweise geblockt abgehalten und kann sich über zwei Semester erstrecken. Diese Lehrveranstaltung entspricht 2 ECTS Einheiten. (4) Die facheinschlägige Praxis ist an Einrichtungen zu absolvieren, an denen eine Psychologin oder ein Psychologe tätig ist. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind durch die an der Institution tätige Psychologin oder den an der Einrichtung tätigen Psychologen anzuleiten. In begründeten Einzelfällen können Teile der facheinschlägigen Praxis nach Genehmigung durch die Leiterin oder den Leiter der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung auch an Einrichtungen absolviert werden, an denen keine Psychologin oder kein Psychologe tätig ist. (5) Wenn die Absolvierung einer Praxis nicht möglich ist, ist den Studierenden auch die Mitarbeit an Projekten des Institutes anzuerkennen. Für diese gebührt keine finanzielle Entschädigung." AllgemeinesDie VU facheinschlägige Praxis (bzw. "Pflichtpraktikum") unterstützt also Studierende, die Berufswelt möglichst praxisnah in den Bereichen kennenzulernen, in denen sie später tätig werden möchten. Die Lehrveranstaltung begleitet diesen Prozess und unterstützt die Studierenden sowohl bei der Auswahl einer Praktikumsstelle, bei Fragen der Rahmenorganisation, bei der Beurteilung von Praxisstellen und letztlich in der eigenen Bewertung der Erfahrungen. Es sind daher prinzipiell zwei Phasen für das Praktikum zu sehen:
Diese Webseite dient daher dazu, für Studierende die Voraussetzungen für den Beginn des Praktikums und den genauen Ablauf genau darzustellen, sie im Rahmen der Durchführung des Praktikums zu unterstützen, und Praktikumsstellen über ihre grundsätzlichen Möglichkeiten zu informieren. Genehmigung zur Absolvierung einer facheinschlägigen Praxis (neu)Gemäß Studienplan ist vor Antritt der Praxis die schriftliche Zustimmung des/der Vorsitzenden der Curricula-Kommission einzuholen. Um den Ablauf etwas zu vereinfachen wird das Genehmigungsformular vom stellvertretenden Cukovorsitzenden und Leiter der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung Dr. Jimenez unterzeichnet. Die Genehmigung erfolgt im Rahmen der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung: Einführung in die Praxisfelder der Psychologie (Studienplan 2009) zu den Genehmigungsformularen: http://www.uni-graz.at/antrag_auf_genehmigung_der_absolvierung_einer_praxis_neu.pdf http://www.uni-graz.at/ausfuellhilfe_formular_praxis.pdf Detaillierte Informationen zur Praxis findet sich beim Lehrveranstaltungsleiter der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen unter: |
