|
Entwurzelt
und enteignet
Den Arisierungen in der Steiermark auf der Spur
|
| Nach
60 Jahren hat sich kÃrzlich das Parlament zur EntschÁdigung
von NS-Opfern und geraubtem jÃdischen Eigentum durchgerungen.
Auch an der UniversitÁt Graz haben nun vier Wissenschaftler
die Spuren aufgenommen und dokumentieren erstmals systematisch
die Arisierungen jÃdischen Besitzes in der Steiermark. |
Für eine größere Darstellung
klicken Sie bitte auf die Bilder.

Foto:
DÖW
|
|
Ich erinnere mich sehr gut, wie der Kommissär
zu uns kam, um meinem Vater seine De-facto-Entmündigung
zu erklären. Mein Vater musste seine Brieftasche auf
den Tisch legen, dann forderte er auch den Inhalt seiner Geldbörse
ab. Dann nahm er alle Geschäftsschlüssel in Besitz,
erinnerte sich Harald Salzmann, der 1990 verstorbene Sohn
des jüdischen Malermeisters Simon Salzmann, der einen
Betrieb am Grazer Griesplatz besaß, laut Heimo Halbrainer.
Auch Landesrabbiner David Herzog blieb im März 1938 vom
Raubzug der Ariseure nicht verschont. In seinen
Erinnerungen schrieb er: Nachdem die Verwüstung
in meinem Studierzimmer vorläufig so sagten die
beiden SS-Verbrecher beendigt worden war, ging es an
die anderen Zimmer, wo weitere Schätze meiner Bibliothek
aufgestellt worden waren, und als auch dort alles drum- und
draufgeworfen war, und viele wertvolle Sachen an die Seite
gelegt worden waren, ging es an die Wohnzimmer, Küche,
Badezimmer, wo alles unter Bedeckung der zwei Soldaten untersucht
und manches wertvolle Stück beiseite gelegt worden war
...
Die Wiedergutmachung und Entschädigung in Österreich
muss als minimal und vollständig ungenügend und
in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Verlusten
stehend erklärt werden, hielt der gebürtige
Grazer Jude Otto Rendi bereits 1973 in einem Aufsatz Wiedergutmachung
an den in Österreich durch die Nationalsozialisten rassisch
und politisch Verfolgten in der Zeitschrift des Historischen
Vereines für Steiermark (LXIV. Jahrgang) fest. Ein Kapitel,
unter das auch ein Vierteljahrhundert später nicht der
Schlussstrich gezogen werden kann. Selbst dann, wenn sich
nach dem einstimmigen parlamentarischen Beschluss zu den NS-Entschädigungszahlungen
jetzt doch eine Lösung abzeichnet.
Penibles Wissen
Was kann die Geschichtswissenschaft dazu beitragen? Zusätzlich
zur politischen, rechtlichen und moralischen Komponente? Diese
Fragen versucht das aktuelle Forschungsprojekt an der Universität
Graz Die Arisierungen und Maßnahmen der Restitution
in der Steiermark zu beantworten. Dr. Eduard Staudinger,
Ass.-Prof. am Institut für Geschichte, steht zwar erst
am Anfang der Arbeit, kennt aber das Ziel: Wir wollen
auf vorhandenen Quellen eine genau recherchierte Dokumentation
über die Größenordnung, die Ablaufformen und
die Restitution der Enteignungen in der Steiermark erstellen.
Zwei Jahre hat sich das Wissenschaftler-Team - Eduard Staudinger,
Dr. Martin Polaschek, Ao.-Prof. am Institut für Österreichische
Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung, Historiker
Mag. Heimo Halbrainer und Historikerin Mag. Andrea Strutz
- dafür eingeräumt, um dann die Ergebnisse zu publizieren.
Mittlerweile wurden die ersten Spuren aufgenommen. Dass das
gesamte Projekt bei der Historikerkommission in Wien aufgrund
der regionalen Eingrenzung auf geringes Interesse gestoßen
war, ist kein Thema mehr. Vielmehr jedoch die Finanzierung,
die noch ungeklärt ist.
Im Steiermärkischen Landesarchiv stieß Staudinger
vor einigen Jahren auf die Akten der Vermögensverkehrsstelle
der Zweigstelle Graz, die ansässig in der Schmiedgasse
mit der Durchführung der Arisierung beschäftigt
war. Auch wenn die Archivsperre spätestens 1989 aufgehoben
war, ist der Grazer Historiker einer der ersten, der sich
mit der dunklen Epoche systematisch auseinandersetzt. Warum
so spät? Staudinger kann nur vermuten: Es wurden
immer wieder punktuell Schicksale behandelt. Auf das Ganze
hat man anscheinend nicht geachtet. Durch insgesamt
1306 der im Landesarchiv lagernden Akten der Vermögensverkehrsstelle
will sich Staudinger also durchwühlen, um schließlich
ein vollständiges Bild zu erhalten: Es ist vor
allem auch eine Täter- und Opfergeschichte.
Über das tatsächliche Ausmaß der Arisierungen
lässt sich vorerst noch keine seriöse Aussage machen.
Als Anhaltspunkt dient Otto Rendis Auflistung, der 241 Betriebe
sowie 1040 städtische Häuser und landwirtschaftliche
Objekte nachgezählt hatte, die sich Anfang 1938 in der
Steiermark in jüdischem Besitz befanden. Als Gesamtwert
hatte er eine Summe von 30 Millionen Reichsmark errechnet.
Ein realistischer Ansatz, bestätigt Staudinger.
Problematisch dürften die wilden Arisierungen
zu rekonstruieren sein, die kurz nach dem Anschluss im März
1938 vorgenommen wurden, als sich Einzelpersonen häufig
selbstständig zu Kommissären ernannt hatten. In
diesen Fällen sollen Interviews mit Überlebenden,
aber auch die Initiativen von Heimo Halbrainer die Ereignisse
ans Tageslicht bringen. Halbrainer wird vor allem der Frage
nachgehen, in wie weit die Rückstellung jüdischen
Eigentums in den Prozessen nach 1945 erfolgt war: Denn
die Steiermark ist in der glücklichen Lage, dass etwa
90% der Zivilprozessakten in Graz und Leoben aufbewahrt wurden.
Und nicht wie in anderen Bundesländern weggeworfen worden
sind.
Legaler Anstrich
Obwohl Staudinger das Projekt erst vorsichtig skizzieren kann,
spezifiziert er zwei Typen. Zum einen der Einzelariseur.
Lokale Größen, die regional versuchten, jüdische
Besitztümer in die Hände zu kriegen.
Zum anderen Interessensgruppen, die sich aus mehreren
Personen wie Anwälten oder Firmenvertretern zusammensetzten,
um jüdisches Vermögen einzukassieren. So hatte es
etwa eine vierköpfige Gemeinschaft betrieben, das Aktienpaket
der Maschinenfabrik Andritz, das sich mehrheitlich im Besitz
der Familie Gutmann befand, zu übernehmen.
Ins Auge sticht vor allem, so Staudinger, die penible Bürokratisierung,
die den Machenschaften einen legalen Anstrich
verpasste. Nachdem sich arische Unternehmer um
die Übernahme beworben hatten, wurde unter anderem ein
Kaufvertrag aufgesetzt. Es ist aus den Akten selbst
schwer nachzuvollziehen, wie das im einzelnen abgelaufen ist,
räumt Staudinger ein. Und erinnert an Beispiele, wo der
Kaufpreis zwar auf ein Konto überwiesen wurde, worauf
der Eigentümer allerdings nur beschränkten Zugriff
hatte.
Ebenso geklärt muss werden, wie hoch der Anteil der tatsächlichen
Arisierungen war. Grundsätzlich kann laut Roman Sandgruber
(in Ökonomie und Politik Österreichische
Wirtschaftsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Wien
1995) festgehalten werden, dass acht von zehn jüdischen
Geschäften sowie Betrieben nicht weitergeführt,
sondern aufgelöst wurden. Erste Untersuchungen lassen
ein ähnliches Bild auch für die Steiermark erkennen.
Liquidationen waren in der Überzahl, Betriebe und ihre
Besitzer verschwanden für immer aus dem Stadtbild ...
Andreas Schweiger
|
|
|