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Neues
Gesetz lässt Kosten explodieren:
Für die Implementierung des UG 2002 muss die Universität
Graz heuer knapp 1,2 Millionen Euro aufbringen
Die Universitäten werden ab 1. Jänner 2004 autonome Einrichtungen
sein. Diese im Universitätsgesetz (UG) 2002 festgeschriebene
Neuorganisation ist allerdings mit gewaltigen Kosten verbunden,
für die das Ministerium bis dato keine Mittel zur Verfügung
stellt. Allein im heurigen Jahr muss die Universität Graz geschätzte
1,18 Millionen Euro zusätzlich aufbringen, die im Budget noch
nicht berücksichtigt sind. Besonders stark schlagen sich mit
etwa 260.000 Euro die Bestandsverzeichnisse und Eröffnungsbilanzen
der Uni und der Medizinuni zu Buche. Ein für die Selbstverwaltung
nötiges Management-Informationssystem kostet 228.000 Euro,
Aufwandsentschädigungen und Spesen für die Uniräte
belaufen sich auf ca. 110.000 Euro.
Diese Zusatzbelastung trifft die Universität Graz momentan
besonders hart, da die neue Regierung für heuer noch kein Budget
beschlossen hat. Dies wird aller Voraussicht nach auch nicht vor
Ende Mai der Fall sein. Bis dahin erhält die Uni trotz deutlich
angestiegener Kosten monatlich nur ein Zwölftel des Vorjahres-Budgets.
Durch die Kürzungen der letzten Jahre haben wir nicht
mehr viel Spielraum für Einsparungen, erklärt O.Univ.-Prof.
Dr. Franz Kappel, Vizerektor für Finanzen. Geplante Projekte
müssen nun auf die lange Bank geschoben werden. Zunächst
werde man bei der Ausstattung von Hörsälen und bei Neuanschaffungen
von Geräten sparen. Die Lehre wird als letztes angeknabbert,
versichert Kappel. Wenn allerdings die durch die Gesetzesänderung
entstandenen Kosten im neuen Budget nicht berücksichtigt werden,
müssen auch die Fakultäten unter der Finanznot leiden.
Dann können Zusatzbedarfe in der Lehre, wie es sie etwa
auf der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
gibt, eventuell nicht mehr gedeckt werden, so der Vizerektor.
Die geschätzten 1,18 Millionen Euro an Implementierungskosten
sind nur jener Betrag, den die Uni Graz im heurigen Jahr aufbringen
muss, der Großteil der Aufwendungen für das neue Gesetz
wird erst 2004 anfallen. Nicht berücksichtigt sind in der Schätzung
die Neugründung der Medizinischen Universität. Ebenso
wenig berücksichtigt sind die nicht direkt mit dem UG
2002 in Verbindung stehenden Gehaltserhöhungen, die
das neue Dienstrecht bedingt. Als Ausgleich für den Wegfall
der Pragmatisierung werden die Bezüge für neu einzustellende
VertragsprofessorInnen um 25 Prozent angehoben.
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Ausseninstitut
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