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entschied das kalifornische Gericht in der Klimt-Entscheidung
Maria Altmann vs. Republik
sterreich? Inwieweit ist das Werk
des Drehbuchautors durch das Urheberrecht geschtzt? Inwieweit
ist die Kunst frei vom Staat? Đ Diese und weitere Fragen wird
der prominent besetzte Fakultūtstag zum Thema ãKunst im RechtŌ
am 16. Mai 2003, ab 9.30 Uhr, diskutieren, die Rolle des Rechts
in Kunst und Kultur ausleuchten und eine Plattform fr einen
Dialog zwischen KnstlerInnen und JuristInnnen schaffen. Mit
diesem Vorhaben ist die Rechtswissenschaftliche Fakultūt der
Uni Graz eine Partnerin im Programm der Kulturhauptstadtjahr
Graz 2003.
In den bereits 4. Fakultūtstag werden auch die AbsolventInnen
intensiv eingebunden. ãDie Veranstaltung soll eine Plattform
fr Gesprūche und auch den Austausch von Erinnerungen bieten
und die Intensivierung des Theorie-Praxis-Transfers zwischen
der Fakultūt und AbsolventInnen frdernŌ, so der Leiter Univ.-Prof.
Dr. Dietmar Pauger. Etwa 400 TeilnehmerInnen werden erwartet.
In einer Plenarveranstaltung in der Aula werden Vernetzungen
von Kunst und Recht errtert.
In den sechs Arbeitskreisen am Nachmittag sollen dann konkrete
Rechtsfragen der einzelnen juristischen Disziplinen zum Thema
Kunst und Recht behandelt werden. Der Fakultūtstag gilt auch
als Auftaktveranstaltung fr das von Pauger ins Leben gerufene
und im deutschsprachigen Raum einzigartige Kompetenzzentrum
fr Kunst- und Kulturrecht. Umrahmt wird der Fakultūtstag
von der Architekturausstellung ãout of GrazŌ von 14 vornehmlich
im Ausland agierenden Grazer Architekten (siehe beiliegende
Einladung).
Die
Veranstaltung ist fr alle InteressentInnen zugūnglich. Der
Eintritt ist frei. |