Resolution


beschlossen durch die am Donnerstag, den 13. Juni 2002, an der Universität Graz abgehaltene Informations-, Dienststellen- und Betriebsversammlung der Universitätslehrer/innen und der Allgemeinen Bediensteten
Die in der Versammlung anwesenden Universitätsbediensteten stellen nach eingehender Information und Diskussion über die Regierungsvorlage zum Universitätsgesetz 2002 einstimmig fest:

1) Die Bediensteten der Universität Graz halten an ihren bereits in mehreren Stellungnahmen und Resolutionen geäußerten nachdrücklichen Ablehnung gegen die im Universitätsgesetz 2002 vorherrschenden Tendenzen – Installierung einer fremd bestimmten, rein betrieblich orientierten Struktur – fest. Den in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Kritikpunkten wurde in der Regierungsvorlage und der bisherigen parlamentarischen Beratung nur marginal Rechnung getragen. Die Universität soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung von einem ausschließlich aus Nicht-Universitätsangehörigen bestehenden Universitätsrat als strategischem und teilweise auch operativem Organ geleitet werden, das noch dazu den Rektor/die Rektorin wählt.

2) In der Regierungsvorlage wird weiterhin konsequent an der Reduktion der inneruniversitären Demokratie festgehalten, insbesondere durch die Schaffung entsprechender Mehrheiten im Senat und den davon abgeleiteten Universitätsgremien (z.B. Berufungs- und Habilitationskommissionen, möglicherweise Studienkommissionen). Die Forderung der Mitbestimmung ist durch die Anhörungspflicht der Betriebsräte nicht erfüllt, sie haben weiterhin kein Stimmrecht im "universitätsfremden" Universitätsrat.
Durch diese konsequente Entdemokratisierung wird der durch das UOG 1975 beschrittene Weg einer gemeinsamen Verantwortung aller Universitätsangehörigen weitgehend verlassen. Hinzu kommt, dass sich im Gesetz weiterhin keine Vorstellungen über die Binnengliederung der Universität finden. Die Mitbestimmung auf unterster Ebene in den kleinsten Organisationseinheiten (z.B. Instituten) ist nicht verankert.

3) Es fehlen weiterhin klare Angaben zu den durch die Ausgliederung der Universitäten zu erwartenden Mehrkosten, bedingt unter anderem durch die Einführung von Angestelltendienstverhältnissen. Ein besonders gutes Beispiel ist der aus Nicht-Universitätsangehörigen bestehende Universitätsrat, der sich selbst die Aufwandsentschädigungen genehmigen darf! Durch die weitere Erhöhung des Verwaltungsaufwandes – z.B. durch die Einführung eigener Medizinischer Universitäten – ist eine Reduktion des Personalbudgets zu befürchten. Dies lässt Kündigungen und die gleichzeitige Mehrbelastung des "verbleibenden" Personals befürchten. Der Finanzierungsplan weist zwar einiges zum Thema Personalbudget auf, doch ist für uns nicht nachvollziehbar, ob dadurch gewährleistet ist, dass eine autonome Universität nicht doch auf Personalkürzungen zurückgreifen muss.
Frau BM Gehrer verspricht zwar öffentlich, dass derzeit im Dienst befindliche Arbeitnehmer/innen der Universitäten nicht gekündigt werden, aber es stellt sich die Frage, wie sie einer "autonomen" ausgegliederten Universität anweisen will, niemanden zu kündigen.

4) Es fehlen in dem Gesetzesentwurf jegliche arbeitsrechtlichen Standards. Ein besonders schlimmes Beispiel für die Arbeitszeitregelung ist im Bereich des wissenschaftlichen Personals die Angleichung der Normalarbeitszeit an die "Ärzteregelung" mit 13-Stunden-Tag und 48-Stunden-Woche ohne Erwähnung der 40-Stunden-Woche!Die Bediensteten der Universität Graz fordern daher mit Nachdruck die Rücknahme der Regierungsvorlage aus der parlamentarischen Behandlung!


Wir erinnern die Parlamentarier/innen an ihre politische Verantwortung und appellieren an sie, das Universitätsgesetz 2002 nicht zu beschließen.
Wir fordern alle gewerkschaftlichen Organe und Funktionäre auf, in diesem Sinne zu agieren, bis hin zu Kampfmaßnahmen.
Wir rufen alle Universitätsangehörigen, besonders den Rektor und die Leitungsebene der Universität Graz auf, geeignete Maßnahmen zu treffen oder daran teilzunehmen, um ihre Ablehnung in der Öffentlichkeit deutlich zum Ausdruck zu bringen!
Regina Lmmer e.h. Anneliese Legat e.h. Erwin Pochmarski e.h.
(Vorsitzende des DA II und des GBA II) (Vorsitzende des ULV) (Vorsitzender des DA I und des GBA I)