Resolution
beschlossen durch die am
Donnerstag, den 13. Juni 2002, an der Universität Graz abgehaltene Informations-,
Dienststellen- und Betriebsversammlung der Universitätslehrer/innen und
der Allgemeinen Bediensteten
Die in der Versammlung anwesenden Universitätsbediensteten stellen nach
eingehender Information und Diskussion über die Regierungsvorlage zum Universitätsgesetz
2002 einstimmig fest:
1) Die Bediensteten der Universität Graz halten an ihren bereits in mehreren Stellungnahmen und Resolutionen geäußerten nachdrücklichen Ablehnung gegen die im Universitätsgesetz 2002 vorherrschenden Tendenzen Installierung einer fremd bestimmten, rein betrieblich orientierten Struktur fest. Den in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Kritikpunkten wurde in der Regierungsvorlage und der bisherigen parlamentarischen Beratung nur marginal Rechnung getragen. Die Universität soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung von einem ausschließlich aus Nicht-Universitätsangehörigen bestehenden Universitätsrat als strategischem und teilweise auch operativem Organ geleitet werden, das noch dazu den Rektor/die Rektorin wählt.
2) In der Regierungsvorlage
wird weiterhin konsequent an der Reduktion der inneruniversitären Demokratie
festgehalten, insbesondere durch die Schaffung entsprechender Mehrheiten im
Senat und den davon abgeleiteten Universitätsgremien (z.B. Berufungs- und
Habilitationskommissionen, möglicherweise Studienkommissionen). Die Forderung
der Mitbestimmung ist durch die Anhörungspflicht der Betriebsräte
nicht erfüllt, sie haben weiterhin kein Stimmrecht im "universitätsfremden"
Universitätsrat.
Durch diese konsequente Entdemokratisierung wird der durch das UOG 1975 beschrittene
Weg einer gemeinsamen Verantwortung aller Universitätsangehörigen
weitgehend verlassen. Hinzu kommt, dass sich im Gesetz weiterhin keine Vorstellungen
über die Binnengliederung der Universität finden. Die Mitbestimmung
auf unterster Ebene in den kleinsten Organisationseinheiten (z.B. Instituten)
ist nicht verankert.
3) Es fehlen
weiterhin klare Angaben zu den durch die Ausgliederung der Universitäten
zu erwartenden Mehrkosten, bedingt unter anderem durch die Einführung von
Angestelltendienstverhältnissen. Ein besonders gutes Beispiel ist der aus
Nicht-Universitätsangehörigen bestehende Universitätsrat, der
sich selbst die Aufwandsentschädigungen genehmigen darf! Durch die weitere
Erhöhung des Verwaltungsaufwandes z.B. durch die Einführung
eigener Medizinischer Universitäten ist eine Reduktion des Personalbudgets
zu befürchten. Dies lässt Kündigungen und die gleichzeitige Mehrbelastung
des "verbleibenden" Personals befürchten. Der Finanzierungsplan
weist zwar einiges zum Thema Personalbudget auf, doch ist für uns nicht
nachvollziehbar, ob dadurch gewährleistet ist, dass eine autonome Universität
nicht doch auf Personalkürzungen zurückgreifen muss.
Frau BM Gehrer verspricht zwar öffentlich, dass derzeit im Dienst befindliche
Arbeitnehmer/innen der Universitäten nicht gekündigt werden, aber
es stellt sich die Frage, wie sie einer "autonomen" ausgegliederten
Universität anweisen will, niemanden zu kündigen.
4) Es fehlen in dem Gesetzesentwurf jegliche arbeitsrechtlichen Standards. Ein besonders schlimmes Beispiel für die Arbeitszeitregelung ist im Bereich des wissenschaftlichen Personals die Angleichung der Normalarbeitszeit an die "Ärzteregelung" mit 13-Stunden-Tag und 48-Stunden-Woche ohne Erwähnung der 40-Stunden-Woche!Die Bediensteten der Universität Graz fordern daher mit Nachdruck die Rücknahme der Regierungsvorlage aus der parlamentarischen Behandlung!
Wir erinnern die Parlamentarier/innen
an ihre politische Verantwortung und appellieren an sie, das Universitätsgesetz
2002 nicht zu beschließen.
Wir fordern alle gewerkschaftlichen Organe und Funktionäre auf, in diesem
Sinne zu agieren, bis hin zu Kampfmaßnahmen.
Wir rufen alle Universitätsangehörigen, besonders den Rektor und die
Leitungsebene der Universität Graz auf, geeignete Maßnahmen zu treffen
oder daran teilzunehmen, um ihre Ablehnung in der Öffentlichkeit deutlich
zum Ausdruck zu bringen!
Regina Lmmer e.h. Anneliese Legat e.h. Erwin Pochmarski e.h.
(Vorsitzende des DA II und des GBA II) (Vorsitzende des ULV) (Vorsitzender des
DA I und des GBA I)