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BetreuerIn *16.12.02

Erste Entscheidungen im Gründungskonvent der Uni Graz
Vorsitzender Höflechner: „Es geht um Universität, nicht um Gruppeninteressen“


Die Weichen für die Universität Graz ab 1. Jänner 2004 sind gestellt. Der Gründungskonvent, der am 26. November 2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist, leitet die Alma Mater in das heftig umstrittene Universitätsgesetz (UG) 2002 über.
„Wir haben meines Erachtens eine sehr positive Gesprächsbasis. Notwendige Diskussionen sind jedoch zu führen”, zieht Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Vorsitzender des zwölfköpfigen Gremiums, eine erste Bilanz der Arbeit. Zum einen erfordere der durch das Gesetz vorgegebene enge Zeitplan der Implementierung eine konstruktive Arbeit. „Es handelt sich um geltendes Recht. Und jedes Gesetz bleibt leer, wird es nicht von Menschen ausgefüllt”, argumentiert der Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät im Hinblick auf seine anfangs massive Ablehnung des UG 2002. „Die Universität Graz steht jetzt im Vordergrund.“ Die Konzentrierung auf die Sache selbst habe auch Vorrang vor Gruppeninteressen. „Es geht um die verschiedenen Blickwinkel, die in die Diskussion eingebracht werden, aber nicht um Anliegen von Kurien.“

In den folgenden, im Wochenrhythmus stattfindenden Sitzungen wählt der Gründungskonvent unter anderem jene zwei, drei oder vier Mitglieder, die in den Universitätsrat – das neue Leitungsorgan nach Schweizer Vorbild – entsandt werden. Die Wahl muss bis 31. Jänner 2003 abgeschlossen sein.
Zu den weiteren Kernaufgaben des Konvents zählt der Dreiervorschlag für die Wahl des/der Rektors/in. Bis spätestens 30. Juni muss der Universitätsrat aus diesem den/die Kandidaten/in wählen.
Zurzeit wird unter anderem die bestehende Satzung der Universität durchleuchtet. Die künftige interne universitäre Gliederung, also der Organisationsplan, wird schließlich vom Universitätsrat auf Vorschlag des Rektorats beschlossen.

Die Verselbstständigung der Medizinischen Fakultät, die mit einem eigenen Gründungskonvent die Implementierung des UG 2002 und somit die Errichtung einer Medizinischen Universität vorbereitet, beurteilt Höflechner überaus skeptisch und kritisch: „Von der verlangten Kostenneutralität kann doch keine Rede sein. Würde das Geld für die Wissenschaftsförderung verwendet, kämen wir der so genannten Weltklasse-Uni wenigstens ein kleines Stück näher.“
Grundsätzlich warnt der Vorsitzende davor, die Universitäten zu Tode zu reformieren. Es sei an der Zeit, dass wieder die eigentliche Aufgabe der Universität in den Vordergrund trete – Forschung und Lehre.
Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde unterdessen in den so genannten Dachverband der österreichischen Universitäten nominiert. Der Dachverband ist laut UG 2002 für die ihm angehörenden Universitäten auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig.


Mitglieder

Professoren:
Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Georg Hoinkes, Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Larcher, Dekan der Kath.-Theologischen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Karl Crailsheim, Studiendekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Alfred Ableitinger, stellvertretender Vorsitzender des Geisteswissenschaftlichen Fakultätskollegiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz-Dieter Kurz, Sozialwissenschaftliche Fakultät

Mittelbau (DozentInnen, AssistentInnen):
Ass.-Prof. Mag. DDr. Anneliese Legat | Rewi
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Sturn | Sowi

Allgemein Bedienstete:
Andreas Szeberenyi, Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung

Studierende:
Philipp Funovits
Franz Öller

Grafik: bm:bwk

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