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Erste Entscheidungen im Gründungskonvent der Uni Graz
Vorsitzender Höflechner: Es geht um Universität,
nicht um Gruppeninteressen
Die Weichen für die Universität Graz ab 1. Jänner
2004 sind gestellt. Der Gründungskonvent, der am 26. November
2002 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten ist, leitet
die Alma Mater in das heftig umstrittene Universitätsgesetz
(UG) 2002 über.
Wir haben meines Erachtens eine sehr positive Gesprächsbasis.
Notwendige Diskussionen sind jedoch zu führen, zieht
Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Vorsitzender des zwölfköpfigen
Gremiums, eine erste Bilanz der Arbeit. Zum einen erfordere der
durch das Gesetz vorgegebene enge Zeitplan der Implementierung eine
konstruktive Arbeit. Es handelt sich um geltendes Recht. Und
jedes Gesetz bleibt leer, wird es nicht von Menschen ausgefüllt,
argumentiert der Dekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
im Hinblick auf seine anfangs massive Ablehnung des UG 2002. Die
Universität Graz steht jetzt im Vordergrund. Die Konzentrierung
auf die Sache selbst habe auch Vorrang vor Gruppeninteressen. Es
geht um die verschiedenen Blickwinkel, die in die Diskussion eingebracht
werden, aber nicht um Anliegen von Kurien.
In den folgenden, im Wochenrhythmus stattfindenden Sitzungen wählt
der Gründungskonvent unter anderem jene zwei, drei oder vier
Mitglieder, die in den Universitätsrat das neue Leitungsorgan
nach Schweizer Vorbild entsandt werden. Die Wahl muss bis
31. Jänner 2003 abgeschlossen sein.
Zu den weiteren Kernaufgaben des Konvents zählt der Dreiervorschlag
für die Wahl des/der Rektors/in. Bis spätestens 30. Juni
muss der Universitätsrat aus diesem den/die Kandidaten/in wählen.
Zurzeit wird unter anderem die bestehende Satzung der Universität
durchleuchtet. Die künftige interne universitäre Gliederung,
also der Organisationsplan, wird schließlich vom Universitätsrat
auf Vorschlag des Rektorats beschlossen.
Die Verselbstständigung der Medizinischen Fakultät, die
mit einem eigenen Gründungskonvent die Implementierung des
UG 2002 und somit die Errichtung einer Medizinischen Universität
vorbereitet, beurteilt Höflechner überaus skeptisch und
kritisch: Von der verlangten Kostenneutralität kann doch
keine Rede sein. Würde das Geld für die Wissenschaftsförderung
verwendet, kämen wir der so genannten Weltklasse-Uni wenigstens
ein kleines Stück näher.
Grundsätzlich warnt der Vorsitzende davor, die Universitäten
zu Tode zu reformieren. Es sei an der Zeit, dass wieder die eigentliche
Aufgabe der Universität in den Vordergrund trete Forschung
und Lehre.
Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät wurde unterdessen in den so genannten Dachverband
der österreichischen Universitäten nominiert. Der Dachverband
ist laut UG 2002 für die ihm angehörenden Universitäten
auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig.
Mitglieder
Professoren:
Univ.-Prof. Dr. Walter Höflechner, Dekan der Geisteswissenschaftlichen
Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Georg Hoinkes, Dekan der Naturwissenschaftlichen
Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Larcher, Dekan der Kath.-Theologischen Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Karl Crailsheim, Studiendekan der Naturwissenschaftlichen
Fakultät
Univ.-Prof. Dr. Alfred Ableitinger, stellvertretender Vorsitzender
des Geisteswissenschaftlichen Fakultätskollegiums
Univ.-Prof. Dr. Heinz-Dieter Kurz, Sozialwissenschaftliche Fakultät
Mittelbau (DozentInnen, AssistentInnen):
Ass.-Prof. Mag. DDr. Anneliese Legat | Rewi
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Sturn | Sowi
Allgemein Bedienstete:
Andreas Szeberenyi, Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung
Studierende:
Philipp Funovits
Franz Öller
Grafik:
bm:bwk
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Ausseninstitut
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