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Info
zu Studienbeiträgen an der Universität Graz
Information
der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz
zu den Studienbeiträgen, die ab kommenden Wintersemester eingehoben
werden müssen.
Beitragsverpflichtete
Beitragsverpflichtet sind ordentliche und außerordentliche
Studierende, mit Ausnahme jener Studierenden, die nur einen Universitätslehrgang
besuchen und daher eine Lehrgangsgebühr zu bezahlen haben.
Der Studienbeitrag ist personenbezogen, muss daher auch für
mehrere Studien an der gleichen Universität oder an verschiedenen
Universitäten nur einmal entrichtet werden. Für Studien,
die von zwei Universitäten gemeinsam durchgeführt werden
(z.B.: kombinationspflichtige Lehramts-, oder Diplomstudien) ist
der Studienbeitrag nur einmal zu bezahlen. Auch durch eine Mitbelegung
an einer Fremduniversität entsteht keine neuerliche Beitragspflicht.
Höhe
des Studienbeitrages
Studierende, welche die Staatsangehörigkeit von Österreich,
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Republik Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Koenigreich von
Grossbritannien und Nordirland besitzen, haben pro Semester einen
Studienbeitrag von Euro 363,36 (ATS 5.000,--) zu entrichten.
Für Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft und
für Staatenlose beträgt der Studienbeitrag Euro 726,72
(ATS 10.000,--) pro Semester.
Erlass
des Studienbeitrages
Der Studienbeitrag wird über Antrag erlassen:
1. Studierenden der Universität Graz, die Studien- oder Praxiszeiten
im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder umversitären
Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.
2. Ausländischen Studierenden, die Studien- oder Praxiszeiten
im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären
Mobilitätsprogrammen an der Universität Graz absolvieren.
3. Ausländischen Studierenden, in deren Heimatland österreichischen
Studierenden zum Studium an allen Universitäten/Hochschulen
der Studienbeitrag ebenfalls erlassen wird. Nach dem Stand vom 14.
Mai 2001 sind dies; Albanien, Bulgarien, Estland, Litauen, Moldavien,
Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn und
Weißrussland.
4. Ausländischen Studierenden, deren zuletzt besuchte ausländische
Universität/Hochschule den Studierenden der Universität
Graz den Studienbeitrag ebenfalls erlässt.
5. Konventionsflüchtlingen.
6. Begünstigten nach dem Opferfürsorgegesetz 1947.
Dem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages sind entsprechende Nachweise
(Bestätigung über die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen,
Nachweis der Flüchtlingseigenschaft, Opferausweis usw.) beizulegen.
Ein Erlass oder eine Ermäßigung des Studienbeitrages
aus sozialen oder anderen Gründen ist nicht möglich.
Erhöhung
des Studienbeitrages
Wird der Studienbeitrag nicht innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist
(10. September bis
25. Oktober 2001), sondern erst in der Nachfrist (Ende: 30. November
2001) entrichtet, erhöht er sich um 10 Prozent und beträgt
daher Euro 399,70 (ATS 5.500,--), bzw. Euro 799,40 (ATS 1 11.000,--).Rückerstattung
des StudienbeitragesAngehörigen bestimmter Entwicklungsländer
und Reformländer Zentral- und Osteuropas wird der Studienbeitrag
auf Antrag rückerstattet. Diese Länder werden durch Verordnung
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt,
sind derzeit jedoch noch nicht bekannt.
Studierenden, denen der Studienbeitrag erlassen wird, nachdem sie
ihn bereits bezahlt haben, wird dieser auf Antrag rückerstattet.
Studierendenbeitrag
(ÖH-Beitrag)
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und die ÖH-Versicherung
von insgesamt Euro 13,86 (ATS 190,71) werden zusammen mit dem Studienbeitrag
eingehoben.
Rückmeldung
Mit
der Bezahlung des Studienbeitrages und des Studierendenbeitrages
(ÖH-Beitrages) wird automatisch der Antrag auf Rückmeldung
für das betreffende Semester (für alle offenen Studien)
gestellt. Eine gesonderte Rückmeldung über Formular an
einem Schalter dar Studien- und Prüfungsabteilung ist in diesen
Fällen nicht erforderlich.
Im Falle einer Änderung der Studienrichtung ist wie bisher
die Vorsprache in der Studien- und Prüfungsabteilung notwendig.
Zahlungsmodalitäten
Studienbeitrag und Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) müssen
in einer Summe entrichtet werden. Dafür wird den Studierenden
vom Bundesrechenzentrum im Juni 2001 ein Erlagschein zugesandt.
Dieser Erlagschein ist vorcodiert und enthält in der Lesezone
(letzte Zeile auf dem roten Teildung des Erlagscheines) jene Informationen,
die für eine richtige Zuordnung der Zahlung erforderlich sind.
Nur die Verwendung dieses Original-Erlagscheines garantiert eine
ordnungsgemäße und rasche Durchführung des Antrages
auf Rückmeldung. Im Falle einer Telebanking-Überweisung
sind die diesbezüglichen Hinweise auf dem Erlagschein unbedingt
zu beachten.
Studierende, die ein Studium an der Universität Graz beginnen,
erhalten den vorcodierten Erlagschein bei ihrer erstmaligen Meldung
(Zulassung) in der Studien- und Prüfungsabteilung. Maßgeblich
für die Durchführung der Meldung (Inskription) ist nicht
das Datum der Überweisung, sondern das Datum des Einlangens
des Betrages auf dem Konto der Postsparkasse.
Der Studienbeitrag kann nicht in Form von Teilzahlungen entrichtet
werden.
Erlöschen
der Zulassung
Erfolgt für ein bestimmtes Semester keine Rückmeldung,
erlischt die Zulassung zum Studium mit Ende der Nachfrist zur allgemeinen
Zulassungsfrist (Inskriptionsfrist) dieses Semesters. Der zweisemestrige
Status der aufrechten Zulassung (Immatrikulation) auch ohne Rückmeldung
(Inskription) besteht nicht mehr.
Die erfolgte Rückmeldung für ein bestimmtes Studium und
Semester ist auch noch während der allgemeinen Zulassungsfrist
und Nachfrist des unmittelbar nachfolgenden Semesters gültig,
wenn das Studium nicht abgemeldet (geschlossen) wurde. In diesem
Zeitraum besteht daher noch die Berechtigung rar Ablegung von Diplom-
und Rigorosenteilprüfungen, kommissionellen Prüfungen
und Prüfungen über Lehrveranstaltungen, die in einem Semester
mit Rückmeldung angeboten wurden. Auch wissenschaftliche Arbeiten
können eingereicht und approbiert werden.
Anschriftenänderung
Änderungen der Zustellanschrift und/oder Heimatanschrift können
nicht auf dem Erlagschein durchgeführt werden sondern müssen
der Studien- und Prüfungsabteilung schriftlich entweder per
Postkarte oder über Fax mitgeteilt werden.
Namensänderung
Änderungen des Familiennamens müssen in der Studien- und
Prüfungsabteilung unter Vorlage eines entsprechenden amtlichen
Dokumentes und des Ausweises für Studierende persönlich
vorgenommen werden.
Anlaufstelle,
Informationen
Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Entrichtung
des Studienbeitrages ist
die Studien-
und Prüfungsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock,
Ost.
Tel.: (0316) 380-1166
(DW), Fax (0316) 380-9105 (DW).
Die E-mail Anschrift lautet: studienbeitrag@uni-graz.at
at
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