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BetreuerIn * 17.05.01

Info zu Studienbeiträgen an der Universität Graz

Information der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz zu den Studienbeiträgen, die ab kommenden Wintersemester eingehoben werden müssen.

Beitragsverpflichtete
Beitragsverpflichtet sind ordentliche und außerordentliche Studierende, mit Ausnahme jener Studierenden, die nur einen Universitätslehrgang besuchen und daher eine Lehrgangsgebühr zu bezahlen haben.
Der Studienbeitrag ist personenbezogen, muss daher auch für mehrere Studien an der gleichen Universität oder an verschiedenen Universitäten nur einmal entrichtet werden. Für Studien, die von zwei Universitäten gemeinsam durchgeführt werden (z.B.: kombinationspflichtige Lehramts-, oder Diplomstudien) ist der Studienbeitrag nur einmal zu bezahlen. Auch durch eine Mitbelegung an einer Fremduniversität entsteht keine neuerliche Beitragspflicht.

Höhe des Studienbeitrages
Studierende, welche die Staatsangehörigkeit von Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Republik Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Koenigreich von Grossbritannien und Nordirland besitzen, haben pro Semester einen Studienbeitrag von Euro 363,36 (ATS 5.000,--) zu entrichten.
Für Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft und für Staatenlose beträgt der Studienbeitrag Euro 726,72 (ATS 10.000,--) pro Semester.

Erlass des Studienbeitrages
Der Studienbeitrag wird über Antrag erlassen:
1. Studierenden der Universität Graz, die Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder umversitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.
2. Ausländischen Studierenden, die Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen an der Universität Graz absolvieren.
3. Ausländischen Studierenden, in deren Heimatland österreichischen Studierenden zum Studium an allen Universitäten/Hochschulen der Studienbeitrag ebenfalls erlassen wird. Nach dem Stand vom 14. Mai 2001 sind dies; Albanien, Bulgarien, Estland, Litauen, Moldavien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Weißrussland.
4. Ausländischen Studierenden, deren zuletzt besuchte ausländische Universität/Hochschule den Studierenden der Universität Graz den Studienbeitrag ebenfalls erlässt.
5. Konventionsflüchtlingen.
6. Begünstigten nach dem Opferfürsorgegesetz 1947.

Dem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages sind entsprechende Nachweise (Bestätigung über die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen, Nachweis der Flüchtlingseigenschaft, Opferausweis usw.) beizulegen.
Ein Erlass oder eine Ermäßigung des Studienbeitrages aus sozialen oder anderen Gründen ist nicht möglich.

Erhöhung des Studienbeitrages
Wird der Studienbeitrag nicht innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (10. September bis
25. Oktober 2001), sondern erst in der Nachfrist (Ende: 30. November 2001) entrichtet, erhöht er sich um 10 Prozent und beträgt daher Euro 399,70 (ATS 5.500,--), bzw. Euro 799,40 (ATS 1 11.000,--).Rückerstattung des StudienbeitragesAngehörigen bestimmter Entwicklungsländer und Reformländer Zentral- und Osteuropas wird der Studienbeitrag auf Antrag rückerstattet. Diese Länder werden durch Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt, sind derzeit jedoch noch nicht bekannt.
Studierenden, denen der Studienbeitrag erlassen wird, nachdem sie ihn bereits bezahlt haben, wird dieser auf Antrag rückerstattet.

Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag)
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und die ÖH-Versicherung von insgesamt Euro 13,86 (ATS 190,71) werden zusammen mit dem Studienbeitrag eingehoben.

Rückmeldung
Mit der Bezahlung des Studienbeitrages und des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrages) wird automatisch der Antrag auf Rückmeldung für das betreffende Semester (für alle offenen Studien) gestellt. Eine gesonderte Rückmeldung über Formular an einem Schalter dar Studien- und Prüfungsabteilung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Im Falle einer Änderung der Studienrichtung ist wie bisher die Vorsprache in der Studien- und Prüfungsabteilung notwendig.

Zahlungsmodalitäten
Studienbeitrag und Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) müssen in einer Summe entrichtet werden. Dafür wird den Studierenden vom Bundesrechenzentrum im Juni 2001 ein Erlagschein zugesandt. Dieser Erlagschein ist vorcodiert und enthält in der Lesezone (letzte Zeile auf dem roten Teildung des Erlagscheines) jene Informationen, die für eine richtige Zuordnung der Zahlung erforderlich sind. Nur die Verwendung dieses Original-Erlagscheines garantiert eine ordnungsgemäße und rasche Durchführung des Antrages auf Rückmeldung. Im Falle einer Telebanking-Überweisung sind die diesbezüglichen Hinweise auf dem Erlagschein unbedingt zu beachten.
Studierende, die ein Studium an der Universität Graz beginnen, erhalten den vorcodierten Erlagschein bei ihrer erstmaligen Meldung (Zulassung) in der Studien- und Prüfungsabteilung. Maßgeblich für die Durchführung der Meldung (Inskription) ist nicht das Datum der Überweisung, sondern das Datum des Einlangens des Betrages auf dem Konto der Postsparkasse.
Der Studienbeitrag kann nicht in Form von Teilzahlungen entrichtet werden.

Erlöschen der Zulassung
Erfolgt für ein bestimmtes Semester keine Rückmeldung, erlischt die Zulassung zum Studium mit Ende der Nachfrist zur allgemeinen Zulassungsfrist (Inskriptionsfrist) dieses Semesters. Der zweisemestrige Status der aufrechten Zulassung (Immatrikulation) auch ohne Rückmeldung (Inskription) besteht nicht mehr.
Die erfolgte Rückmeldung für ein bestimmtes Studium und Semester ist auch noch während der allgemeinen Zulassungsfrist und Nachfrist des unmittelbar nachfolgenden Semesters gültig, wenn das Studium nicht abgemeldet (geschlossen) wurde. In diesem Zeitraum besteht daher noch die Berechtigung rar Ablegung von Diplom- und Rigorosenteilprüfungen, kommissionellen Prüfungen und Prüfungen über Lehrveranstaltungen, die in einem Semester mit Rückmeldung angeboten wurden. Auch wissenschaftliche Arbeiten können eingereicht und approbiert werden.

Anschriftenänderung
Änderungen der Zustellanschrift und/oder Heimatanschrift können nicht auf dem Erlagschein durchgeführt werden sondern müssen der Studien- und Prüfungsabteilung schriftlich entweder per Postkarte oder über Fax mitgeteilt werden.


Namensänderung
Änderungen des Familiennamens müssen in der Studien- und Prüfungsabteilung unter Vorlage eines entsprechenden amtlichen Dokumentes und des Ausweises für Studierende persönlich vorgenommen werden.

Anlaufstelle, Informationen
Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Entrichtung des Studienbeitrages ist
die Studien- und Prüfungsabteilung, Universitätsplatz 3, 1. Stock, Ost.
Tel.: (0316) 380-1166
(DW), Fax (0316) 380-9105 (DW).
Die E-mail Anschrift lautet: studienbeitrag@uni-graz.at at