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Gebührenpflicht
für Studierendenausweis aufgehoben
Seit
Beginn des Jahres müssen für Studierendenausweise sowie
für die Ausstellung von Diplom- und Rigorosenprüfungszeugnissen
keine Stempelmarken mehr geklebt werden. Nach einer groben Schätzung
des Leiters der Studien-
und Prüfungsabteilung, Johann Blaickner, würden
nunmehr pro Studienjahr etwa 10.000 Stempelmarken zu je 180 Schilling
wegfallen.
Aufgrund der Änderung des Gebührengesetzes fällt
nicht nur die Abgabe der Stempelmarken, sondern auch die Gebühr
als solche weg. Das gilt neben dem Ausweis für StudentInnen
und den Diplom- und Rigorosen-Prüfungszeugnissen auch für
die Anträge von Duplikatsausfertigungen sowie für Anträge
ausländischer Studierender auf Erlass des Studienbeitrages.
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