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BetreuerIn * 19.02.01

Gebührenpflicht für Studierendenausweis aufgehoben

Seit Beginn des Jahres müssen für Studierendenausweise sowie für die Ausstellung von Diplom- und Rigorosenprüfungszeugnissen keine Stempelmarken mehr geklebt werden. Nach einer groben Schätzung des Leiters der Studien- und Prüfungsabteilung, Johann Blaickner, würden nunmehr pro Studienjahr etwa 10.000 Stempelmarken zu je 180 Schilling wegfallen.
Aufgrund der Änderung des Gebührengesetzes fällt nicht nur die Abgabe der Stempelmarken, sondern auch die Gebühr als solche weg. Das gilt neben dem Ausweis für StudentInnen und den Diplom- und Rigorosen-Prüfungszeugnissen auch für die Anträge von Duplikatsausfertigungen sowie für Anträge ausländischer Studierender auf Erlass des Studienbeitrages.