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BetreuerIn * 18.10.01

Stellungnahme des Senats der Universität Graz zum Gestaltungsvorschlag
für die Regelung der Autonomie der Arbeitsgruppe im bm:bwk vom August 2001

Der Senat der Universität Graz hat in seiner ersten ordentlichen Sitzung im Studienjahr 2001/2002 am 17.10.2001 zum Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie der Arbeitsgruppe im bm:bwk vom August 2001 folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:
Die österreichischen Universitäten leisten in Lehre und Forschung – auch im internationalen Kontext - Hervorragendes. Ihre öffentliche Denunzierung als selbstverschuldet verelendete Institutionen wird entschieden zurückgewiesen. Dessen ungeachtet bekennt sich der Senat der Universität Graz ausdrücklich zu einer Erweiterung der universitären Autonomie. Reformen sind insbesondere im Budgetbereich unumgänglich.
Insbesondere sind Reformen des Bundeshaushaltsgesetzes erforderlich, um Globalbudgets, mehrjährige Budgets und datenbasierte Budgetverhandlungen, in die Evaluierungsergebnisse auf Grund von fairen Leistungs- und Zielvereinbarungen sowie Benchmarking im Gegensatz zu den Leistungsaufträgen des Gestaltungsvorschlages entsprechend Berücksichtigung finden, zu ermöglichen.

Der zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der österreichischen Universitäten – eine dringende, aber auch nie abgeschlossene Aufgabe – gedachte Vorschlag der Arbeitsgruppe, verantwortet von Frau BM Elisabeth Gehrer, entspricht keineswegs den Anforderungen echter Autonomie. Die vorgelegten Vorstellungen führen zu einer "Scheinautonomie" (Fremdsteuerung durch Auslagerung von Entscheidungen, die für die Weiterentwicklung in Forschung und Lehre wesentlich sind, und außengesteuerte Binnenstruktur der Universität) und werden daher insgesamt auch wegen grundsätzlicher Fehlverwendung der Begriffe ”Vollrechtsfähigkeit”, „weiterführende Autonomie”, „Selbstbestimmung der Universitäten”, „Mitbestimmung, Mitwirkung, Mitverantwortung der Angehörigen der Universitäten” abgelehnt.

Der Senat der Universität Graz spricht sich gegen die Vorstellung der Arbeitsgruppe, Universitäten als ausgegliederte Dienstleistungseinrichtungen zu gestalten, aus.

Der Senat schließt sich den in der Stellungsnahme der Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane angeführten Kritikpunkten vollinhaltlich an:
- bezüglich der Governancestruktur (problematische Kompetenzverteilung zwischen Ministerium, Universitätsrat, Rektor und Senat);
- bezüglich der fehlenden Partizipation der Universitätsangehörigen an universitären Entscheidungsprozessen (Ausschluss von Sach- und Fachkompetenz, Beendigung der Mitwirkung und Mitverantwortung aller Universitätsangehörigen incl. der Studierenden);
- auch die Vorschläge zur Finanzierung, die fehlende Folgekostenabschätzung einer neuerlichen Organisationsreform und die fehlende Garantie einer finanziellen Grundausstattung für die Universitäten (Fortschreibung der aktuellen Budgets), sind besonders kritikwürdig.

Werden aus anderen Bereichen wirksam werdende Rechtsfolgen sowie noch in Verhandlung stehende Regelungen über den unmittelbaren Rahmen des Textes des Gestaltungsvorschlages hinaus mit berücksichtigt, so ist von der vorgeschlagenen Ausgliederung der Universität das gesamte Personal in unterschiedlicher Intensität und in der Folge auch die Studierenden betroffen. Die immer wieder geforderte Flexibilisierung des Personals bedeutet im rechtlichen Kontext der Ausgliederung nicht nur mögliche Verwendungsänderung, sondern auch die Möglichkeit zu personellem Kapazitätsabbau (Personalabbau), nach Maßgabe des Bedarfs. Bedarfsentscheidungen trifft das Ministerium durch Budgetzuweisungen, auch wenn neue Organe eingezogen werden. Die Bedarfsprüfung bezieht neben der Forschung auch die Lehre mit ein, mit Auswirkungen auf das Studienangebot und die Studierenden.

Der Gestaltungsvorschlag widerspricht im Bereich von Gleichstellung und Frauenförderung dem im EU-Recht niedergelegtem Prinzip des „Gender Mreamings”.

Der Senat verschließt sich nicht weiteren Reformen, fordert eine Erweiterung der Autonomie, lehnt aber den Gestaltungsvorschlag in der vorgelegten Form in Hinblick auf die Aufgabenstellung der Universitäten als völlig ungeeignet ab.