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Stellungnahme
des Senats der Universität Graz zum Gestaltungsvorschlag
für die Regelung der Autonomie der Arbeitsgruppe im bm:bwk
vom August 2001
Der Senat
der Universität Graz hat in seiner ersten ordentlichen
Sitzung im Studienjahr 2001/2002 am 17.10.2001 zum Gestaltungsvorschlag
für die Regelung der
Autonomie der Arbeitsgruppe im bm:bwk vom August 2001 folgende
Stellungnahme einstimmig beschlossen:
Die österreichischen Universitäten leisten in Lehre und
Forschung auch im internationalen Kontext - Hervorragendes.
Ihre öffentliche Denunzierung als selbstverschuldet verelendete
Institutionen wird entschieden zurückgewiesen. Dessen ungeachtet
bekennt sich der Senat der Universität Graz ausdrücklich
zu einer Erweiterung der universitären Autonomie. Reformen
sind insbesondere im Budgetbereich unumgänglich.
Insbesondere sind Reformen des Bundeshaushaltsgesetzes erforderlich,
um Globalbudgets, mehrjährige Budgets und datenbasierte Budgetverhandlungen,
in die Evaluierungsergebnisse auf Grund von fairen Leistungs- und
Zielvereinbarungen sowie Benchmarking im Gegensatz zu den Leistungsaufträgen
des Gestaltungsvorschlages entsprechend Berücksichtigung finden,
zu ermöglichen.
Der zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der österreichischen
Universitäten eine dringende, aber auch nie abgeschlossene
Aufgabe gedachte Vorschlag der Arbeitsgruppe, verantwortet
von Frau BM Elisabeth Gehrer, entspricht keineswegs den Anforderungen
echter Autonomie. Die vorgelegten Vorstellungen führen zu einer
"Scheinautonomie" (Fremdsteuerung durch Auslagerung von
Entscheidungen, die für die Weiterentwicklung in Forschung
und Lehre wesentlich sind, und außengesteuerte Binnenstruktur
der Universität) und werden daher insgesamt auch wegen grundsätzlicher
Fehlverwendung der Begriffe Vollrechtsfähigkeit,
weiterführende Autonomie, Selbstbestimmung
der Universitäten, Mitbestimmung, Mitwirkung, Mitverantwortung
der Angehörigen der Universitäten abgelehnt.
Der Senat der Universität Graz spricht sich gegen die Vorstellung
der Arbeitsgruppe, Universitäten als ausgegliederte Dienstleistungseinrichtungen
zu gestalten, aus.
Der Senat schließt sich den in der Stellungsnahme der Rektorenkonferenz
und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane angeführten
Kritikpunkten vollinhaltlich an:
- bezüglich der Governancestruktur (problematische Kompetenzverteilung
zwischen Ministerium, Universitätsrat, Rektor und Senat);
- bezüglich der fehlenden Partizipation der Universitätsangehörigen
an universitären Entscheidungsprozessen (Ausschluss von Sach-
und Fachkompetenz, Beendigung der Mitwirkung und Mitverantwortung
aller Universitätsangehörigen incl. der Studierenden);
- auch die Vorschläge zur Finanzierung, die fehlende Folgekostenabschätzung
einer neuerlichen Organisationsreform und die fehlende Garantie
einer finanziellen Grundausstattung für die Universitäten
(Fortschreibung der aktuellen Budgets), sind besonders kritikwürdig.
Werden aus anderen Bereichen wirksam werdende Rechtsfolgen sowie
noch in Verhandlung stehende Regelungen über den unmittelbaren
Rahmen des Textes des Gestaltungsvorschlages hinaus mit berücksichtigt,
so ist von der vorgeschlagenen Ausgliederung der Universität
das gesamte Personal in unterschiedlicher Intensität und in
der Folge auch die Studierenden betroffen. Die immer wieder geforderte
Flexibilisierung des Personals bedeutet im rechtlichen Kontext der
Ausgliederung nicht nur mögliche Verwendungsänderung,
sondern auch die Möglichkeit zu personellem Kapazitätsabbau
(Personalabbau), nach Maßgabe des Bedarfs. Bedarfsentscheidungen
trifft das Ministerium durch Budgetzuweisungen, auch wenn neue Organe
eingezogen werden. Die Bedarfsprüfung bezieht neben der Forschung
auch die Lehre mit ein, mit Auswirkungen auf das Studienangebot
und die Studierenden.
Der Gestaltungsvorschlag widerspricht im Bereich von Gleichstellung
und Frauenförderung dem im EU-Recht niedergelegtem Prinzip
des Gender Mreamings.
Der Senat verschließt sich nicht weiteren Reformen, fordert
eine Erweiterung der Autonomie, lehnt aber den Gestaltungsvorschlag
in der vorgelegten Form in Hinblick auf die Aufgabenstellung der
Universitäten als völlig ungeeignet ab.
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