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BetreuerIn * 21.05.01

Grazer Rewi beklagt grundsätzliche Probleme

„Es gibt zwei Möglichkeiten”, resümiert O.Univ.-Prof. Dr. Bernd Schilcher von der Grazer Rechtswissenschaftlichen Fakultät, „entweder, das Ministerium stockt unsere Mittel so auf, dass wir alle Studierenden an der Rewi die Möglichkeit bieten können, ihr Studium unter internationalem Standard zu absolvieren, oder wir müssen die Zahl der Studierenden beschränken. Es geht uns einfach die Luft aus.”
Auf Initiative der Grazer Rechtswissenschaften wurden erstmals in Österreich Kennzahlen eruiert, die einen direkten Vergleich des Lehrenden – Studierenden Verhältnisses und die Höhe der Lehrbelastung an den österreichischen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten ermöglich. Und Graz liegt in beiden Bereichen im absoluten „Spitzenfeld”: Auf 30 UniversitätsprofessorInnen kommen 5.200 Studierende, was sogar im Vergleich mit den „ärmeren” ostmitteleuropäischen Universitäten einen eklatanten Missstand darstellt. Zusammen mit dem personalintensiven Modell des Kurssystems in Graz ergibt das eine Lehrbelastung je wissenschaftlicher Planstelle von 7,62 Stunden (im Vergleich: Salzburg: 2,36 Stunden). „In Salzburg sind die Verhältnisse etwa auf mittelosteuropäischem Standard”, so Schilcher, doch selbst um auf dieses Level zu kommen, würden der Grazer Fakultät 80 Professoren-Stellen fehlen. Schilcher bleibt beim Vergleich Graz mit Salzburg: „Die Grazer Fakultät hat mehr als doppelt so viele Studierende wie die Salzburger, doch nur die Hälfte ihres Budgets. Wozu gibt es ein Ministerium, wenn es so ungleiche Verhältnisse gibt?”, stellt Schilcher in Frage. Und selbst wenn Graz die 80 ProfessorInnen und 169 AssistentInnen-Stellen bekommen würde, es fehlten die entsprechenden Räumlichkeiten. Schilcher plädiert deshalb für die Beschränkung der Hörerzahlen, aber „der jetzige Modus des Hinausprüfens ist die ungerechteste Art”. Was durch eine Drop-out Rate von 55% in Graz durchaus bestätigt wird. O.Univ.-Prof. Dr. Gernot Kocher, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Graz, sieht wie Schilcher eher in der Einführung von Beobachtungsfristen, angelehnt an die Auswahlverfahren an amerikanischen Universitäten, eine zielführende Möglichkeit. „Die Politik ist gefordert, internationale Standards zu garantieren”, stellen Schilcher und Kocher fest und kündigen Verhandlungen mit dem Ministerium an: Behebung der eklatanten Unterdotierung der Fakultätsbibliothek, die Anpassung an mittelosteuropäische Standards beim Verhältnis Lehrende zu Studierenden und internationales Benchmarking sind die zentralen Forderungen der Grazer Rechtswissenschaften.