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BetreuerIn * 29.01.01

Grazer Rektor zum „Übergangsdienstrecht”

Ende vergangenen Jahres hat Frau Bundesminister Gehrer in einer Power-Point-Präsentation das sog. „Übergangsdienstrecht” skizziert. Eine ganze Reihe von Fragen ist dabei offengeblieben. Für verständliche und berechtigte Unruhe hat insbesondere die Aussage geführt, für österreichweit 1.247 Assistentinnen und Assistenten, die sich derzeit im provisorischen Dienstverhältnis befinden, gebe es keine Definitivstellung mehr. Hierzu stellt das Rektorat der Universität Graz fest:

Assistentinnen und Assistenten im provisorischen Dienstverhältnis befinden sich in einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit. „Provisorisch” ist dieses Dienstverhältnis gem. § 177 BDG insofern, als es bei Nichterfüllung der Definitivstellungserfordernisse nach sechs Jahren endet. Das bedeutet, dass die Gesetzeslage den InhaberInnen der Stellen eine rechtlich relevante Vertrauensposition einräumt, die mehr als eine bloße Erwartung darstellt, die rechtlich unbeachtlich wäre. Diese Vertrauensposition kann nicht rückwirkend entzogen werden. Das Rektorat der Universität Graz ist deshalb der Auffassung, dass die zitierte Power-Point-Feststellung rechtlich nicht haltbar ist. Es bemüht sich zur Zeit im Rahmen der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) darum, das bm:bwk zu einer Klarstellung zu bewegen. An der Universität Graz sind derzeit 179 Personen im provisorischen Dienstverhältnis von dieser Situation betroffen.

Eine endgültige Beurteilung des in Aussicht genommenen „Übergangsdienstrechts” wird erst erfolgen können, wenn es zur Begutachtung vorliegt. Die derzeit vorliegenden Aussagen sind allerdings politische Absichtserklärungen, die nicht geeignet sind, eine tragfähige Grundlage für das Handeln der Universität abzugeben. Aus diesem Grunde wären Reaktionen von Universitätsorganen oder einzelnen Universitätsangehörigen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorschnell und sollten vermieden werden, um nicht durch „Eilverfahren” die Qualität und Qualifikation der UniversitätsassistentInnen absinken zu lassen.

Der Rektor

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