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Grazer
Rektor zum Übergangsdienstrecht
Ende
vergangenen Jahres hat Frau Bundesminister Gehrer in einer Power-Point-Präsentation
das sog. Übergangsdienstrecht skizziert. Eine ganze
Reihe von Fragen ist dabei offengeblieben. Für verständliche
und berechtigte Unruhe hat insbesondere die Aussage geführt,
für österreichweit 1.247 Assistentinnen und Assistenten,
die sich derzeit im provisorischen Dienstverhältnis befinden,
gebe es keine Definitivstellung mehr. Hierzu stellt das Rektorat
der Universität Graz fest:
Assistentinnen und Assistenten im provisorischen Dienstverhältnis
befinden sich in einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Provisorisch ist dieses Dienstverhältnis gem. §
177 BDG insofern, als es bei Nichterfüllung der Definitivstellungserfordernisse
nach sechs Jahren endet. Das bedeutet, dass die Gesetzeslage den
InhaberInnen der Stellen eine rechtlich relevante Vertrauensposition
einräumt, die mehr als eine bloße Erwartung darstellt,
die rechtlich unbeachtlich wäre. Diese Vertrauensposition kann
nicht rückwirkend entzogen werden. Das Rektorat der Universität
Graz ist deshalb der Auffassung, dass die zitierte Power-Point-Feststellung
rechtlich nicht haltbar ist. Es bemüht sich zur Zeit im Rahmen
der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) darum, das
bm:bwk zu einer Klarstellung zu bewegen. An der Universität
Graz sind derzeit 179 Personen im provisorischen Dienstverhältnis
von dieser Situation betroffen.
Eine endgültige Beurteilung des in Aussicht genommenen Übergangsdienstrechts
wird erst erfolgen können, wenn es zur Begutachtung vorliegt.
Die derzeit vorliegenden Aussagen sind allerdings politische Absichtserklärungen,
die nicht geeignet sind, eine tragfähige Grundlage für
das Handeln der Universität abzugeben. Aus diesem Grunde wären
Reaktionen von Universitätsorganen oder einzelnen Universitätsangehörigen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorschnell und sollten vermieden
werden, um nicht durch Eilverfahren die Qualität
und Qualifikation der UniversitätsassistentInnen absinken zu
lassen.
Der Rektor
Stellungnahme
des Senats
Rektor
Zechlin zum Dienstrecht
Ada
Pellert kritisiert Dienstrechtsentwurf
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