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BetreuerIn * 17.01.01

Vizerektorin Pellert kritisiert Entwurf zum Dienstrecht: „Frauen trifft es doppelt hart”

„Der Entwurf zum neuen Dienstrecht, der bislang nur in Form einer kurzen Folienpräsentation vorliegt, erscheint als unausgegorener Schnellschuss, der einerseits ein Gesamtkonzept vermissen lässt, andererseits durch überraschende Detaillierung in einzelnen Punkten berechtigte existenzielle Sorgen weckt”, kritisiert die Vizerektorin für Lehre, Personalentwicklung und Frauenförderung der Universität Graz, Ada Pellert. Wenn der Entwurf in dieser Form verwirklicht werden sollte, bedeute das massive Eingriffe in die inhaltliche Ausgestaltung der Universität, da aufgrund der in vielen Bereichen dünnen Personaldecke ein Kahlschlag bereits arrivierter Mittelbauangehöriger Schwerpunktsetzungen in Forschung, Lehre und den internationalen Beziehungen gefährde. Insbesondere die angedachte Nichtverlängerung jener, die sich im provisorischen Dienstverhältnis befinden, erscheine auch aufgrund des Vertrauensschutzes mehr als bedenklich.

Überlegungen hinsichtlich universitärer Personalentwicklung wären auch obsolet, da keine durchgehende Entwicklungsperspektive (Karierremodell) gegeben ist. Frauen würde es doppelt hart treffen, da sie sich nun langsam universitäre Positionen erkämpft haben.
„Wenn universitäre Autonomie ernst genommen wird”, ergänzt Pellert, „dann müssen die Universitäten selbst die Rahmenbedingungen ihrer Personalentwicklung gestalten können, ohne gravierende Eingriffe des Staates.”


Eckpfeiler einer modernen Personalentwicklung sind laut Pellert:
- Eine befristete Ausbildungsphase für AssistentInnen, nach der dann die tatsächliche Entscheidung für eine universitäre Karriere fallen sollte.
- Eine Entlastung der wissenschaftlich Forschenden und Lehrenden im Dienstleistungsbereich durch eine entsprechende Aufstockung von professionellen Verwaltungs- bzw. mittleren Managementstellen.
- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen, um die notwendige Balance zwischen Flexibilität und Kontinuität in der Universitätsentwicklung zu ermöglichen.