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ÖRK
und Vorsitzende der Kollegialorgane zum neuen Dienstrecht
Stellungnahme
der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden
der obersten Kollegialorgane der österreichischen Universitäten
am 30. Jänner 2001
Das
bm:bwk hat am 15. Dezember 2000 Vorschläge zur Reform des Dienstrechtes
der Universitätslehrer nur in Form von Powerpoint-Folien präsentiert.
Ein erklärender Text wurde nicht zur Verfügung gestellt.
Die Vorstellungen des bm:bwk sind daher kaum bewertbar, da wesentliche
Angaben zu Randbedingungen und Details der Reform fehlen bzw. noch
nicht zur Diskussion gestellt wurden.
Die österreichischen Universitäten verlangen eine rasche
Konkretisierung und öffentliche Präsentation der vorgestellten
Eckpunkte, damit nicht unnötig Verunsicherung bei den möglicherweise
betroffenen Personen entsteht. Hierzu gehört auch die Einordnung
des angestrebten neuen Dienstrechts in den gesamten universitätspolitischen
Kontext. Es geht nicht an, sich nur auf die Befristung der Qualifizierungsstellen
und die präzise Bezifferung des betroffenen Personenkreises
zu konzentrieren und die Folgewirkungen und eine präzisere
Gestaltung der Randbedingungen nicht mit in den Blick zu nehmen.
Anderenfalls besteht die Reform der Universitäten nur aus einer
Aneinanderreihung von unzusammenhängenden Einzelteilen. Bei
dieser Konkretisierung sind insbesondere die folgenden Punkte zu
berücksichtigen, die aus Sicht der Universitäten Minimalanforderungen
einer Reform darstellen:
I.
Vertrauensschutz für Wissenschafterinnen/Künstlerinnen
und Wissenschafter/Künstler in bestehenden Dienstverhältnissen
Der Übergang auf ein neues Dienstrecht ist so zu gestalten,
dass der Vertrauensschutz für alle bereits im Dienstverhältnis
Stehenden gewährleistet wird. Beispielsweise muss für
die Gruppe, die sich im provisorischen Dienstverhältnis befindet,
bei Erbringung entsprechender Leistungsnachweise das Erreichen einer
Dauerstelle oder eines unbefristeten Dienstverhältnisses möglich
sein. Dies liegt nicht nur im Interesse der einzelnen betroffenen
Wissenschafterinnen/Künstlerinnen und Wissenschafter/Künstler,
sondern auch im Interesse der Universität, die ansonsten Gefahr
läuft, hochqualifizierten Nachwuchs zu verlieren. Das bm:bwk
wird aufgefordert, seine diesbezüglich missverständliche
Darstellung aus der Präsentation vom 15. 12. 2000 klarzustellen.
II.
Eckpunkte eines neuen Dienstrechts
1. Wissenschaftsfreiheit und Freiheit der Kunst
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Wissenschaft
und der Kunst ist weiterhin auch dienstrechtlich abzusichern.
2. Durchgängige Karrieremöglichkeiten
Der erste Karriereabschnitt soll der wissenschaftlichen und künstlerischen
Erprobung (Dissertation, wissenschaftliche und künstlerische
Projektarbeiten) dienen. Der zweite Karriereabschnitt sollte der
weiteren wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Qualifizierung
dienen und in seiner Befristung flexibel gestaltet werden. Darüber
hinaus sollte es möglich sein, in einen Tenure Track
überzuwechseln. Die Berufung auf eine unbefristete Professur
muss auch ohne Durchlaufen der vorgelagerten Karriereabschnitte
möglich sein. Das würde auch das Betreiben von Grundlagenforschung
weiterhin attraktiv machen. Im Übrigen sehen die jetzt vorliegenden
Vorschläge des Ministeriums fachspezifische Sonderregelungen
vor.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die zeitliche Befristung einzelner
Karriereabschnitte dennoch eine wissenschaftliche oder künstlerische
Karriere ohne zeitliche Unterbrechung (keine beschäftigungslosen
Zeiten zwischen den einzelnen Abschnitten) ermöglichen, wenn
auch nicht garantieren muss.
3. Karrierechancen
Die Übertrittswahrscheinlichkeit zwischen den einzelnen Karriereabschnitten
muss hinreichend hoch sein, um die Motivation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und deren Interesse an einem Eintritt in die universitäre
Karriere zu erhalten. Das impliziert auch eine hinreichend hohe
Anzahl an befristeten und unbefristeten Professuren.
Die österreichische Stellenstruktur ist derzeit pyramidenförmig
angelegt, d.h. es gibt wesentlich mehr Mittelbau-Stellen als Professuren.
Diese Struktur ist durch eine Verbreiterung nach oben mit mehr Professuren
zu verbessern, um dem qualifizierten wissenschaftlichen bzw. künstlerischen
Nachwuchs langfristig bessere Berufungschancen zu ermöglichen.
Die Habilitation sollte eine der Qualifikationsmöglichkeiten
bleiben.
4. Stellen für Dienstleistungen
Die ÖRK hat bereits in ihren Universitätspolitischen
Leitlinien im Jahre 1998 darauf hingewiesen, dass die österreichischen
Universitäten unter einer im internationalen Vergleich erheblichen
Unterausstattung mit qualifiziertem Personal für wissenschaftlichen
Service und Verwaltung leiden. Neben neu hinzukommenden Aufgabenbereichen
wie Bedarfs-berechnungen, Ressourcenplanungen, Controlling, Kostenrechnung,
Informations-systeme, externe Beratung und Evaluierung wird ein
Teil dieser Tätigkeiten, wie z.B. Evaluierung, Beratung und
Bibliotheksbetreuung, derzeit von den Vertrags- und Universitätsassistenten
wahrgenommen. Wenn diese Qualifizierungsstellen zukünftig befristet
werden, müssen sich die Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter
bzw. -künstlerinnen und künstler aber ausschließlich
auf ihre eigene Qualifizierung in Lehre und Forschung konzentrieren
können. Die Beseitigung der Unterausstattung mit qualifiziertem
Servicepersonal wird deshalb noch dringlicher.
5. Betreuungsverhältnis
Wenn die Karriereabschnitte für die Nachwuchswissenschafterinnen
und -wissenschafter bzw. künstlerinnen und künstler
befristet sind, müssen diese sich um so mehr auf ihre Qualifizierung
konzentrieren können. Sie werden deshalb weniger Lehre erbringen
können als bisher. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten
auf den Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter. Es muss
jedoch vermieden werden, dass dadurch die Betreuungsrelation zwischen
Lehrenden und Studierenden noch weiter verschlechtert wird. Diese
Relation muss dem internationalen Niveau entsprechen.
6. Konkurrenzfähigkeit der Universitäten am Arbeitsmarkt
Die Konkurrenzfähigkeit der Universitäten am Arbeitsmarkt
muss international wie national nicht nur erhalten, sondern verbessert
werden. Der Universität muss Arbeitgebereigenschaft zukommen.
Das wichtigste Kapital wissenschaftlicher bzw. künstlerischer
Institutionen ist das Wissen ihrer Mitarbeiter. Exzellente Wissenschafterinnen
und Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler können
nur bei entsprechender Attraktivität des Arbeitsplatzes an
die Universität gebunden werden. Dies setzt ein leistungsgerechtes
sowie dem Wettbewerb entsprechendes Entgelt voraus. Das Lebenseinkommen
darf daher nicht sinken, d.h. bei Reduktion der pensionsrechtlichen
Ansprüche und gestiegenen Beschäftigungsrisiken ist der
Aktivbezug entsprechend zu erhöhen.
7. Mobilität
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für den öffentlichen
Dienst enthalten viele Mobilitätshindernisse, insbesondere
zwischen dem öffentlichen Dienst und den anderen Bereichen
von Wirtschaft und Gesellschaft. Mobilitätshindernisse, wie
z.B. Ansprüche bei Altersversorgung oder die Anrechnung von
Vordienstzeiten, müssen beseitigt werden. Die Beschäftigungsverhältnisse
für Wissenschafterinnen und Wissenschafter/Künstlerinnen
und Künstler sind generell so zu gestalten, dass Mobilität
am Arbeitsmarkt gefördert wird!
8. Ruhestandsoption
In einer Übergangsphase sollte älteren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern die Option eingeräumt werden, bereits vor
Erreichen des allgemeinen Pensionsantrittsalters in den Ruhestand
zu gehen bzw. eine angemessene Gleitpension in Anspruch zu nehmen.
9. Finanzierung
Eine Dienstrechtsreform setzt die dafür erforderlichen finanziellen
Mittel sowie die Veränderung weiterer organisatorischer Rahmenbedingungen
voraus, etwa die Einführung einer mehrjährigen Finanzierungssicherung
in Globalbudgets aufgrund von Leistungs-verträgen. Eine Abschätzung
der Folgekosten der geplanten Reform, insbesondere wegen der Notwendigkeit
der besseren Unterstützung von Lehre und Forschung durch qualifiziertes
Servicepersonal, steht aus.
Die Österreichische Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden
der obersten Kollegialorgane begrüßen die Ankündigung
der Frau Bundesministerin, dass das bm:bwk laufend Gespräche
mit den entsprechenden Interessensvertretungen und Gruppierungen
führen wird, erweist sich doch eine vertiefte Diskussion der
vorgestellten Reformmaßnahmen als im höchsten Maße
notwendig.
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Für die Rektorenkonferenz: |
Für
die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane: |
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Prof. Dr. Georg Winckler |
Prof.
Dr. Franz Wojda |
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