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BetreuerIn * 30.01.01

ÖRK und Vorsitzende der Kollegialorgane zum neuen Dienstrecht

Stellungnahme der Österreichischen Rektorenkonferenz und der Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane der österreichischen Universitäten am 30. Jänner 2001

Das bm:bwk hat am 15. Dezember 2000 Vorschläge zur Reform des Dienstrechtes der Universitätslehrer nur in Form von Powerpoint-Folien präsentiert. Ein erklärender Text wurde nicht zur Verfügung gestellt. Die Vorstellungen des bm:bwk sind daher kaum bewertbar, da wesentliche Angaben zu Randbedingungen und Details der Reform fehlen bzw. noch nicht zur Diskussion gestellt wurden.
Die österreichischen Universitäten verlangen eine rasche Konkretisierung und öffentliche Präsentation der vorgestellten Eckpunkte, damit nicht unnötig Verunsicherung bei den möglicherweise betroffenen Personen entsteht. Hierzu gehört auch die Einordnung des angestrebten neuen Dienstrechts in den gesamten universitätspolitischen Kontext. Es geht nicht an, sich nur auf die Befristung der Qualifizierungsstellen und die präzise Bezifferung des betroffenen Personenkreises zu konzentrieren und die Folgewirkungen und eine präzisere Gestaltung der Randbedingungen nicht mit in den Blick zu nehmen. Anderenfalls besteht die Reform der Universitäten nur aus einer Aneinanderreihung von unzusammenhängenden Einzelteilen. Bei dieser Konkretisierung sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen, die aus Sicht der Universitäten Minimalanforderungen einer Reform darstellen:

I. Vertrauensschutz für Wissenschafterinnen/Künstlerinnen und Wissenschafter/Künstler in bestehenden Dienstverhältnissen

Der Übergang auf ein neues Dienstrecht ist so zu gestalten, dass der Vertrauensschutz für alle bereits im Dienstverhältnis Stehenden gewährleistet wird. Beispielsweise muss für die Gruppe, die sich im provisorischen Dienstverhältnis befindet, bei Erbringung entsprechender Leistungsnachweise das Erreichen einer Dauerstelle oder eines unbefristeten Dienstverhältnisses möglich sein. Dies liegt nicht nur im Interesse der einzelnen betroffenen Wissenschafterinnen/Künstlerinnen und Wissenschafter/Künstler, sondern auch im Interesse der Universität, die ansonsten Gefahr läuft, hochqualifizierten Nachwuchs zu verlieren. Das bm:bwk wird aufgefordert, seine diesbezüglich missverständliche Darstellung aus der Präsentation vom 15. 12. 2000 klarzustellen.

II. Eckpunkte eines neuen Dienstrechts

1. Wissenschaftsfreiheit und Freiheit der Kunst
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Wissenschaft und der Kunst ist weiterhin auch dienstrechtlich abzusichern.

2. Durchgängige Karrieremöglichkeiten
Der erste Karriereabschnitt soll der wissenschaftlichen und künstlerischen Erprobung (Dissertation, wissenschaftliche und künstlerische Projektarbeiten) dienen. Der zweite Karriereabschnitt sollte der weiteren wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Qualifizierung dienen und in seiner Befristung flexibel gestaltet werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, in einen „Tenure Track” überzuwechseln. Die Berufung auf eine unbefristete Professur muss auch ohne Durchlaufen der vorgelagerten Karriereabschnitte möglich sein. Das würde auch das Betreiben von Grundlagenforschung weiterhin attraktiv machen. Im Übrigen sehen die jetzt vorliegenden Vorschläge des Ministeriums fachspezifische Sonderregelungen vor.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die zeitliche Befristung einzelner Karriereabschnitte dennoch eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere ohne zeitliche Unterbrechung (keine beschäftigungslosen Zeiten zwischen den einzelnen Abschnitten) ermöglichen, wenn auch nicht garantieren muss.

3. Karrierechancen
Die Übertrittswahrscheinlichkeit zwischen den einzelnen Karriereabschnitten muss hinreichend hoch sein, um die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Interesse an einem Eintritt in die universitäre Karriere zu erhalten. Das impliziert auch eine hinreichend hohe Anzahl an befristeten und unbefristeten Professuren.
Die österreichische Stellenstruktur ist derzeit pyramidenförmig angelegt, d.h. es gibt wesentlich mehr Mittelbau-Stellen als Professuren. Diese Struktur ist durch eine Verbreiterung nach oben mit mehr Professuren zu verbessern, um dem qualifizierten wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Nachwuchs langfristig bessere Berufungschancen zu ermöglichen.
Die Habilitation sollte eine der Qualifikationsmöglichkeiten bleiben.

4. Stellen für Dienstleistungen
Die ÖRK hat bereits in ihren „Universitätspolitischen Leitlinien” im Jahre 1998 darauf hingewiesen, dass die österreichischen Universitäten unter einer im internationalen Vergleich erheblichen Unterausstattung mit qualifiziertem Personal für wissenschaftlichen Service und Verwaltung leiden. Neben neu hinzukommenden Aufgabenbereichen wie Bedarfs-berechnungen, Ressourcenplanungen, Controlling, Kostenrechnung, Informations-systeme, externe Beratung und Evaluierung wird ein Teil dieser Tätigkeiten, wie z.B. Evaluierung, Beratung und Bibliotheksbetreuung, derzeit von den Vertrags- und Universitätsassistenten wahrgenommen. Wenn diese Qualifizierungsstellen zukünftig befristet werden, müssen sich die Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter bzw. -künstlerinnen und –künstler aber ausschließlich auf ihre eigene Qualifizierung in Lehre und Forschung konzentrieren können. Die Beseitigung der Unterausstattung mit qualifiziertem Servicepersonal wird deshalb noch dringlicher.

5. Betreuungsverhältnis
Wenn die Karriereabschnitte für die Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter bzw. –künstlerinnen und –künstler befristet sind, müssen diese sich um so mehr auf ihre Qualifizierung konzentrieren können. Sie werden deshalb weniger Lehre erbringen können als bisher. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten auf den Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter. Es muss jedoch vermieden werden, dass dadurch die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden noch weiter verschlechtert wird. Diese Relation muss dem internationalen Niveau entsprechen.

6. Konkurrenzfähigkeit der Universitäten am Arbeitsmarkt
Die Konkurrenzfähigkeit der Universitäten am Arbeitsmarkt muss international wie national nicht nur erhalten, sondern verbessert werden. Der Universität muss Arbeitgebereigenschaft zukommen. Das wichtigste Kapital wissenschaftlicher bzw. künstlerischer Institutionen ist das Wissen ihrer Mitarbeiter. Exzellente Wissenschafterinnen und Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler können nur bei entsprechender Attraktivität des Arbeitsplatzes an die Universität gebunden werden. Dies setzt ein leistungsgerechtes sowie dem Wettbewerb entsprechendes Entgelt voraus. Das Lebenseinkommen darf daher nicht sinken, d.h. bei Reduktion der pensionsrechtlichen Ansprüche und gestiegenen Beschäftigungsrisiken ist der Aktivbezug entsprechend zu erhöhen.

7. Mobilität
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst enthalten viele Mobilitätshindernisse, insbesondere zwischen dem öffentlichen Dienst und den anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Mobilitätshindernisse, wie z.B. Ansprüche bei Altersversorgung oder die Anrechnung von Vordienstzeiten, müssen beseitigt werden. Die Beschäftigungsverhältnisse für Wissenschafterinnen und Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler sind generell so zu gestalten, dass Mobilität am Arbeitsmarkt gefördert wird!

8. Ruhestandsoption
In einer Übergangsphase sollte älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Option eingeräumt werden, bereits vor Erreichen des allgemeinen Pensionsantrittsalters in den Ruhestand zu gehen bzw. eine angemessene Gleitpension in Anspruch zu nehmen.

9. Finanzierung
Eine Dienstrechtsreform setzt die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Veränderung weiterer organisatorischer Rahmenbedingungen voraus, etwa die Einführung einer mehrjährigen Finanzierungssicherung in Globalbudgets aufgrund von Leistungs-verträgen. Eine Abschätzung der Folgekosten der geplanten Reform, insbesondere wegen der Notwendigkeit der besseren Unterstützung von Lehre und Forschung durch qualifiziertes Servicepersonal, steht aus.


Die Österreichische Rektorenkonferenz und die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane begrüßen die Ankündigung der Frau Bundesministerin, dass das bm:bwk laufend Gespräche mit den entsprechenden Interessensvertretungen und Gruppierungen führen wird, erweist sich doch eine vertiefte Diskussion der vorgestellten Reformmaßnahmen als im höchsten Maße notwendig.

Für die Rektorenkonferenz: Für die Vorsitzenden der obersten Kollegialorgane:
Prof. Dr. Georg Winckler Prof. Dr. Franz Wojda