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BetreuerIn * 26.11.01

Stellungnahme der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zum „Gestaltungsvorschlag über die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten”

Die vorliegende Stellungnahme wurde in der Sitzung des Fakultätskollegiums am 6. November 2001 einstimmig beschlossen.

ALLGEMEINES
1 Es sind keine aus der Sache resultierenden, rational und logisch zwingenden Gründe für die radikale Neuerung der Vollrechtsfähigkeit im dargestellten Sinne und schon gar nicht für die Hektik des Vorgehens erkennbar. Wenn dies so geschehen soll, dann handelt es sich um eine rein politische Entscheidung zugunsten eines Prozesse von mittlerweile wesentlich suggestivem und weit weniger rationalem Charakters.
Das Papier argumentiert immer wieder mit „den neuen Anforderungen”. Diese werden jedoch nicht näher definiert bzw. erweisen sich bei näherem Hinsehen als mehr oder weniger platte Gemeinplätze, Selbstverständlichkeiten und unbewiesene Behauptungen, wodurch dem ganzen Prozeß ein naiv euphorischer Charakter der Autosuggestion und Selbsterfüllung wie der Diskriminierung der Universitäten zukommt.
Einen derartigen Prozess mit dem Etikette „weltklasse-uni” zu versehen, ist peinlich und möglicherweise demaskierend.

2 Kaum ein halbwegs auf Vernunft rekurrierender Vorschlag wird jeglicher positiver Elemente entbehren. Eine Stellungnahme zum Gestaltungsvorschlag hat deshalb vorweg klarzulegen, ob sie den Vorschlag seinem wesentlichen Inhalt nach für akzeptabel und damit für reparabel hält und sich der Interpretation aussetzen will, dass es sich um eine prinzipielle Zustimmung handle, die „nur” partielle Verbesserungen fordere, oder nicht.
Um sich dieser Manipulation nicht auszusetzen, lehnt die vorliegende Stellungnahme den Gestaltungsvorschlag vollkommen ab.

3 Die vorliegende Stellungnahme signalisiert keineswegs Reformunwillen, sondern vertritt eine sinnvolle, den Möglichkeiten entsprechende schrittweise Modernisierung, die sich an den Erfordernissen primär der Universitäten und nicht an den Erfordernissen primär des Marktes orientiert. Dass die Universitäten ihrerseits an Reform interessiert und auch selbst aktiv sind, ist wohl hinreichend deutlich gemacht worden; und Reform geschieht ja auch, wenn auch nicht immer mit großem Marktgeschrei.
Die vorliegende Stellungnahme geht von folgenden Annahmen aus:
1) Die Universitäten sind zur Erhaltungen der Kontinuität in Forschung und wissen-schaftsgeleiteter Lehre verpflichtet, d.h. zur Erhaltung des Erkenntnisprozesses. Aus diesem aus der Sache resultierenden und in Vielfalt sich realisierenden Agieren heraus schaffen die Universitäten, schafft die Wissenschaft Neues – und nicht aus bloßem Reagieren auf die Anforderungen eines Marktes.
2) Es gibt kein handlungsorientiertes Wissen ohne Grundlagenwissen, alles andere wäre bloße Fertigkeit; daraus folgt, daß das Grundlagenwissen und damit die Grundlagenforschung den analogen anwendungsorientierten Bereichen vorangehen und gesichert sein müssen.
3) Die Universitäten stehen – gleichermaßen wie sie innerhalb des Systems Wissenschaft stehen – innerhalb der Gesellschaft und sind auch auf deren Interessens- und Realisierungsfelder hin orientiert.

DETAILS
d.h. Stellungnahme, die unter Hinweis auf grundlegende Elemente des „Vorschlags” erläutert, weshalb eine völlige Ablehnung ausgesprochen wird

1 Der Vorschlag erscheint grundsätzlich bestimmt von der Zielsetzung der Dominanz anwendungsorientierter, unmittelbar operationalisierbarer Forschung und adäquater Lehre und steht damit in tiefem Widerspruch zur immer noch gültigen Vorstellung von Universität.
Derartige Zielsetzungen haben durchaus ihre Berechtigung, doch nur in einer sekundären Ebene in jenen Bereichen, die solches liefern können.

2 Dem in Punkt Details 1 angesprochenen Grundzug entspricht die unbedachte Differenzierung, ja Distanzierung der Entscheidungsebene von jeglicher wissenschafts-sachbezogener Kompetenz. Die einzig angesprochene und geforderte Kompetenz ist Management-Kompetenz – und dies reicht natürlich für die Leitung eines Systems wie einer Universität, insbesondere einer klassischen Universität bei weitem nicht hin und kann deshalb niemals zur Maxime eines Vorschlages von derartiger Tragweite gemacht werden.

3 Im Sinne des Punktes Details 2 würde die Realisierung des Autonomie propagierenden Vorschlages das Ende der akademischen Selbstverwaltung bedeuten – und damit einen der bislang nicht angetasteten in seiner Tragweite fundamentalen Faktor der universitären Struktur eliminieren.

4 Das an sich neutral und einsichtig erscheinende Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird – indem es unausweichlich operationalisierbare Leistungen von weniger bis nicht operationalisierbaren Leistungen differenzieren wird – spaltend und zuungunsten der Grundlagenforschung, insbesondere so wenig griffig argumentierbarer Bereiche wie der Geisteswissenschaften wirksam werden oder zur Leerformel verkommen.
Es ist sehr wohl wünschenswert, dass möglichst alle Wissenschaftsbereiche sich in ihrer Effizienz darzustellen vermögen, es kann dieser Forderung aber nicht jener Stellenwert zugemessen werden, wie er ihm im „Vorschlag” zukommt. Die Universitäten benötigen Wissenschaftler unterschiedlichster Disziplinen und nicht Selbstdarsteller.

5 Der Vorschlag geht vom Gegebensein idealer, d.h. unfehlbarer MonokratInnen aus und enthält praktisch keine korrigierenden Elemente auf der Basis je qualifizierter Mitwirkung von Vertretungen aller Universitätsangehörigen. Indem die Struktur vom Rektor abwärts offen ist, ist der Raum möglicher Fehlentscheidungen enorm groß und die Möglichkeit des rechtzeitigen Erkennens von Fehlentscheidungen enorm klein. Das Risiko ist dementsprechend groß, der Einsatz in diesem Spiel verantwortungslos gewaltig.

6 Der Vorschlag ist geeignet, das System Universität in einem noch weit höheren Ausmaß als derzeit zu demotivieren und damit seiner fundamentalen Ressource zu berauben. Es ist uneinsichtig, weshalb auf die beratende Sachkompetenz eines wesentlichen Teiles der Universität verzichtet und dessen Identifizierung mit der Universität minimiert wird, indem dessen Kompetenz vollkommen mißachtet wird. Eine derartige Handlungsweise zeugt nicht von Führungs- und Managementqualität der Gestalter der „Vorschlags”.

7 Indem nach einem Jahr nach Realisierung des in Rede stehenden Vorschlages alle Dienstverträge auf Vertragsbasis zur Diskussion stehen sollen, wird der Vorschlag eine Fülle von sozialen "Lateralschäden" zeitigen, die sich nicht minder negativ auf die Universität auswirken werden.

8 Es ist nicht einsichtig, weshalb den Universitäten nicht im derzeitigen Organisationsgesetz jene Bedingungen zuerkannt werden sollen, die den wesentlichen Inhalt der Autonomie ausmachen, ohne dass sie deshalb organisatorische Mehrbelastungen auf sich nehmen müssen, wie sie aus der Übernahme des Angestelltenrechtes resultieren.
Wenn sich im „Vorschlag” mehrjährige Budgets, die Überschreitung des Jahresgrenzen in der Verwendung der Gelder und freie Verfügbarkeit hinsichtlich der Gestaltung der personellen Struktur (Errichtung von Professuren, Verwendung von Personalmitteln für wissenschaftliche oder nichtwissenschaftliche Positionen nach universitätseigenem Ermessen), Errichtung oder Schließung von Studiengängen etc.etc. finden, weshalb sollte das nicht in Abänderung der gegenwärtigen Struktur ebenfalls möglich sein?

9 Man sollte sich wieder daran erinnern, dass die Universitäten ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend zugunsten des wissenschaftlichen Fortschritts und der Gesellschaft arbeiten sollen. Derzeit sind sie maßgeblich Objekt eines weitgehend von der Sache losgelösten Spieles. Man sollte sich mehr um die Einhaltung von Gesetzen kümmern und sich nicht darum drücken, indem man einfach neue erfindet.
Die Intervalle zwischen den Reformen der modernen Universität in Österreich sagen dazu einiges aus: 1849, (1872/73), (1922), 1955, 1975, 1993, 2001/2002.

Was gefragt ist, ist eine zügig-stete, schrittweise Adaptierung zum Besseren ohne Vergeudung von personellen und anderen Ressourcen, die derzeit in einem Ausmaß verschwendet werden wie schon lange nicht mehr.
Die Universitäten haben seit Jahrzehnten Veränderungen gefordert, die als unmöglich realisierbar zurückgewiesen worden sind. Nun findet sich ein nicht unwesentlicher Teil dessen im Vorschlag – zusammengepackt mit unnotwendig-ungereimten Attitüden des Tages.