|
Stellungnahme
der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zum Gestaltungsvorschlag
über die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten
Die
vorliegende Stellungnahme wurde in der Sitzung des Fakultätskollegiums
am 6. November 2001 einstimmig beschlossen.
ALLGEMEINES
1 Es sind keine aus der Sache resultierenden, rational und logisch
zwingenden Gründe für die radikale Neuerung der Vollrechtsfähigkeit
im dargestellten Sinne und schon gar nicht für die Hektik des
Vorgehens erkennbar. Wenn dies so geschehen soll, dann handelt es
sich um eine rein politische Entscheidung zugunsten eines Prozesse
von mittlerweile wesentlich suggestivem und weit weniger rationalem
Charakters.
Das Papier argumentiert immer wieder mit den neuen Anforderungen.
Diese werden jedoch nicht näher definiert bzw. erweisen sich
bei näherem Hinsehen als mehr oder weniger platte Gemeinplätze,
Selbstverständlichkeiten und unbewiesene Behauptungen, wodurch
dem ganzen Prozeß ein naiv euphorischer Charakter der Autosuggestion
und Selbsterfüllung wie der Diskriminierung der Universitäten
zukommt.
Einen derartigen Prozess mit dem Etikette weltklasse-uni
zu versehen, ist peinlich und möglicherweise demaskierend.
2 Kaum ein halbwegs auf Vernunft rekurrierender Vorschlag wird jeglicher
positiver Elemente entbehren. Eine Stellungnahme zum Gestaltungsvorschlag
hat deshalb vorweg klarzulegen, ob sie den Vorschlag seinem wesentlichen
Inhalt nach für akzeptabel und damit für reparabel hält
und sich der Interpretation aussetzen will, dass es sich um eine
prinzipielle Zustimmung handle, die nur partielle Verbesserungen
fordere, oder nicht.
Um sich dieser Manipulation nicht auszusetzen, lehnt die vorliegende
Stellungnahme den Gestaltungsvorschlag vollkommen ab.
3 Die vorliegende Stellungnahme signalisiert keineswegs Reformunwillen,
sondern vertritt eine sinnvolle, den Möglichkeiten entsprechende
schrittweise Modernisierung, die sich an den Erfordernissen primär
der Universitäten und nicht an den Erfordernissen primär
des Marktes orientiert. Dass die Universitäten ihrerseits an
Reform interessiert und auch selbst aktiv sind, ist wohl hinreichend
deutlich gemacht worden; und Reform geschieht ja auch, wenn auch
nicht immer mit großem Marktgeschrei.
Die vorliegende Stellungnahme geht von folgenden Annahmen aus:
1) Die Universitäten sind zur Erhaltungen der Kontinuität
in Forschung und wissen-schaftsgeleiteter Lehre verpflichtet, d.h.
zur Erhaltung des Erkenntnisprozesses. Aus diesem aus der Sache
resultierenden und in Vielfalt sich realisierenden Agieren heraus
schaffen die Universitäten, schafft die Wissenschaft Neues
und nicht aus bloßem Reagieren auf die Anforderungen
eines Marktes.
2) Es gibt kein handlungsorientiertes Wissen ohne Grundlagenwissen,
alles andere wäre bloße Fertigkeit; daraus folgt, daß
das Grundlagenwissen und damit die Grundlagenforschung den analogen
anwendungsorientierten Bereichen vorangehen und gesichert sein müssen.
3) Die Universitäten stehen gleichermaßen wie
sie innerhalb des Systems Wissenschaft stehen innerhalb der
Gesellschaft und sind auch auf deren Interessens- und Realisierungsfelder
hin orientiert.
DETAILS
d.h. Stellungnahme, die unter Hinweis auf grundlegende Elemente
des Vorschlags erläutert, weshalb eine völlige
Ablehnung ausgesprochen wird
1 Der Vorschlag erscheint grundsätzlich bestimmt von der Zielsetzung
der Dominanz anwendungsorientierter, unmittelbar operationalisierbarer
Forschung und adäquater Lehre und steht damit in tiefem Widerspruch
zur immer noch gültigen Vorstellung von Universität.
Derartige Zielsetzungen haben durchaus ihre Berechtigung, doch nur
in einer sekundären Ebene in jenen Bereichen, die solches liefern
können.
2 Dem in Punkt Details 1 angesprochenen Grundzug entspricht die
unbedachte Differenzierung, ja Distanzierung der Entscheidungsebene
von jeglicher wissenschafts-sachbezogener Kompetenz. Die einzig
angesprochene und geforderte Kompetenz ist Management-Kompetenz
und dies reicht natürlich für die Leitung eines
Systems wie einer Universität, insbesondere einer klassischen
Universität bei weitem nicht hin und kann deshalb niemals zur
Maxime eines Vorschlages von derartiger Tragweite gemacht werden.
3 Im Sinne des Punktes Details 2 würde die Realisierung des
Autonomie propagierenden Vorschlages das Ende der akademischen Selbstverwaltung
bedeuten und damit einen der bislang nicht angetasteten in
seiner Tragweite fundamentalen Faktor der universitären Struktur
eliminieren.
4 Das an sich neutral und einsichtig erscheinende Instrument der
Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird indem es unausweichlich
operationalisierbare Leistungen von weniger bis nicht operationalisierbaren
Leistungen differenzieren wird spaltend und zuungunsten der
Grundlagenforschung, insbesondere so wenig griffig argumentierbarer
Bereiche wie der Geisteswissenschaften wirksam werden oder zur Leerformel
verkommen.
Es ist sehr wohl wünschenswert, dass möglichst alle Wissenschaftsbereiche
sich in ihrer Effizienz darzustellen vermögen, es kann dieser
Forderung aber nicht jener Stellenwert zugemessen werden, wie er
ihm im Vorschlag zukommt. Die Universitäten benötigen
Wissenschaftler unterschiedlichster Disziplinen und nicht Selbstdarsteller.
5 Der Vorschlag geht vom Gegebensein idealer, d.h. unfehlbarer MonokratInnen
aus und enthält praktisch keine korrigierenden Elemente auf
der Basis je qualifizierter Mitwirkung von Vertretungen aller Universitätsangehörigen.
Indem die Struktur vom Rektor abwärts offen ist, ist der Raum
möglicher Fehlentscheidungen enorm groß und die Möglichkeit
des rechtzeitigen Erkennens von Fehlentscheidungen enorm klein.
Das Risiko ist dementsprechend groß, der Einsatz in diesem
Spiel verantwortungslos gewaltig.
6 Der Vorschlag ist geeignet, das System Universität in einem
noch weit höheren Ausmaß als derzeit zu demotivieren
und damit seiner fundamentalen Ressource zu berauben. Es ist uneinsichtig,
weshalb auf die beratende Sachkompetenz eines wesentlichen Teiles
der Universität verzichtet und dessen Identifizierung mit der
Universität minimiert wird, indem dessen Kompetenz vollkommen
mißachtet wird. Eine derartige Handlungsweise zeugt nicht
von Führungs- und Managementqualität der Gestalter der
Vorschlags.
7 Indem nach einem Jahr nach Realisierung des in Rede stehenden
Vorschlages alle Dienstverträge auf Vertragsbasis zur Diskussion
stehen sollen, wird der Vorschlag eine Fülle von sozialen "Lateralschäden"
zeitigen, die sich nicht minder negativ auf die Universität
auswirken werden.
8 Es ist nicht einsichtig, weshalb den Universitäten nicht
im derzeitigen Organisationsgesetz jene Bedingungen zuerkannt werden
sollen, die den wesentlichen Inhalt der Autonomie ausmachen, ohne
dass sie deshalb organisatorische Mehrbelastungen auf sich nehmen
müssen, wie sie aus der Übernahme des Angestelltenrechtes
resultieren.
Wenn sich im Vorschlag mehrjährige Budgets, die
Überschreitung des Jahresgrenzen in der Verwendung der Gelder
und freie Verfügbarkeit hinsichtlich der Gestaltung der personellen
Struktur (Errichtung von Professuren, Verwendung von Personalmitteln
für wissenschaftliche oder nichtwissenschaftliche Positionen
nach universitätseigenem Ermessen), Errichtung oder Schließung
von Studiengängen etc.etc. finden, weshalb sollte das nicht
in Abänderung der gegenwärtigen Struktur ebenfalls möglich
sein?
9 Man sollte sich wieder daran erinnern, dass die Universitäten
ihrer eigentlichen Bestimmung entsprechend zugunsten des wissenschaftlichen
Fortschritts und der Gesellschaft arbeiten sollen. Derzeit sind
sie maßgeblich Objekt eines weitgehend von der Sache losgelösten
Spieles. Man sollte sich mehr um die Einhaltung von Gesetzen kümmern
und sich nicht darum drücken, indem man einfach neue erfindet.
Die Intervalle zwischen den Reformen der modernen Universität
in Österreich sagen dazu einiges aus: 1849, (1872/73), (1922),
1955, 1975, 1993, 2001/2002.
Was gefragt ist, ist eine zügig-stete, schrittweise Adaptierung
zum Besseren ohne Vergeudung von personellen und anderen Ressourcen,
die derzeit in einem Ausmaß verschwendet werden wie schon
lange nicht mehr.
Die Universitäten haben seit Jahrzehnten Veränderungen
gefordert, die als unmöglich realisierbar zurückgewiesen
worden sind. Nun findet sich ein nicht unwesentlicher Teil dessen
im Vorschlag zusammengepackt mit unnotwendig-ungereimten
Attitüden des Tages.
|