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BetreuerIn * 02.04.01

Das neue Dienstrecht: Informationen zum aktuellen Stand

Dr. Stefan Titscher von der Steuerungsgruppe für Strategie und Planung im Universitätsbereich des bm:bwk hat am 2. April 2001 folgende Mitteilung übermittelt:

1. Es geht nicht um ein Sparprogramm! Das hat mittlerweile auch der Finanzminister (zuletzt am 28.3.01) deutlich gesagt.

2. Das vorgelegte Modell ist ein Dienstrecht für den Übergang. Allein schon deshalb, weil eine vollrechtsfähige Universität ihr Personal nur nach dem Angestelltenrecht beschäftigen wird.

3. Es ist wichtig, dass es an den Universitäten ein Grundmodell für Karrieren gibt. Insofern soll das „4-Säulen-Modell” („wissenschaftliche Mitarbeiter” – „Universitätsassistentinnen / Universitätsassistenten” – „Vertragsprofessorinnen / Vertragsprofessoren” – „Universitätsprofessorinnen / Universitätsprofessoren”) eine Vorbildwirkung haben. Wichtige Zielsetzungen sind dafür:
a) Dienstverhältnisse sollen nach Zeitablauf über Bewerbungen und somit über einen Karrieresprung fortgesetzt werden können.
b) Assistentinnen / Assistenten mit nachgewiesenen Qualifikationen können sich für eine Stelle als Professorin / Professor bewerben.
c) Analog dazu müssen sich alle Professorinnen / Professoren einer Evaluation stellen.
d) In der Übergangsphase soll ein Schwerpunkt auf die befristeten Professuren gelegt werden.

4. Das 4-Säulen-Modell wurde auf Grund der Diskussionen in einigen wesentlichen Bereichen zu einem Karrieregrundmodell weiterentwickelt. Weiterentwicklungen aufgrund der Verhandlungen sind:
a) Die erste Beschäftigung (wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter) an einer Universität soll ein Ausbildungsverhältnis sein.
b) Die zweite „Säule” (Universitätsassistentin / Universitätsassistent) wurde auf „max. 6 Jahre” verlängert;
c) Die Umwandlung einer Stelle als Vertragsprofessorin / Vertragsprofessor (3. Säule) in eine unbefristete Stelle ist auf Antrag möglich. Für jeden Antrag sind Qualitätsprüfungen notwendig.
d) Eine derartige Umwandlung kann aber auch von der Universität selbst in die Wege geleitet werden, wenn sie eine/n besonders Qualifizierte/n auf Dauer halten will.
e) Alle Professorinnen / Professoren werden sich mehrmals (etwa alle vier Jahre) einer Evaluation mit Konsequenzen stellen müssen.

5. Jetzt im Dienst befindlichen Assistentinnen / Assistenten, die ein provisorisches Dienstverhältnis haben, werden zwei Chancen eröffnet:
a) nach einer Habilitation werden sie wie bisher definitiv gestellt;
b) ohne Habilitierung kann wie bisher die Definitivstellung beantragt werden. Für die notwendige Begutachtung werden zwei zusätzliche externe Expertinnen / Experten beigezogen.

6. An Lösungen, wie mit besonders überqualifizierten Einzelfällen im zeitlich befristeten Dienstverhältnis umzugehen ist, wird derzeit noch gearbeitet.

Die nächsten Schritte:
- Von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite wurden Expertengespräche vereinbart, die am 4. April 2001 beginnen.
- Verhandlungen auf politischer Ebene sollen unmittelbar nach Ostern stattfinden.