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Das
neue Dienstrecht: Informationen zum aktuellen Stand
Dr. Stefan Titscher von der Steuerungsgruppe für Strategie
und Planung im Universitätsbereich des bm:bwk hat am 2. April
2001 folgende Mitteilung übermittelt:
1.
Es geht nicht um ein Sparprogramm! Das hat mittlerweile auch der
Finanzminister (zuletzt am 28.3.01) deutlich gesagt.
2. Das vorgelegte Modell ist ein Dienstrecht für den Übergang.
Allein schon deshalb, weil eine vollrechtsfähige Universität
ihr Personal nur nach dem Angestelltenrecht beschäftigen wird.
3. Es ist wichtig, dass es an den Universitäten ein Grundmodell
für Karrieren gibt. Insofern soll das 4-Säulen-Modell
(wissenschaftliche Mitarbeiter Universitätsassistentinnen
/ Universitätsassistenten Vertragsprofessorinnen
/ Vertragsprofessoren Universitätsprofessorinnen
/ Universitätsprofessoren) eine Vorbildwirkung haben.
Wichtige Zielsetzungen sind dafür:
a) Dienstverhältnisse sollen nach Zeitablauf über Bewerbungen
und somit über einen Karrieresprung fortgesetzt werden können.
b) Assistentinnen / Assistenten mit nachgewiesenen Qualifikationen
können sich für eine Stelle als Professorin / Professor
bewerben.
c) Analog dazu müssen sich alle Professorinnen / Professoren
einer Evaluation stellen.
d) In der Übergangsphase soll ein Schwerpunkt auf die befristeten
Professuren gelegt werden.
4. Das 4-Säulen-Modell wurde auf Grund der Diskussionen in
einigen wesentlichen Bereichen zu einem Karrieregrundmodell weiterentwickelt.
Weiterentwicklungen aufgrund der Verhandlungen sind:
a) Die erste Beschäftigung (wissenschaftliche Mitarbeiterin
/ wissenschaftlicher Mitarbeiter) an einer Universität soll
ein Ausbildungsverhältnis sein.
b) Die zweite Säule (Universitätsassistentin
/ Universitätsassistent) wurde auf max. 6 Jahre
verlängert;
c) Die Umwandlung einer Stelle als Vertragsprofessorin / Vertragsprofessor
(3. Säule) in eine unbefristete Stelle ist auf Antrag möglich.
Für jeden Antrag sind Qualitätsprüfungen notwendig.
d) Eine derartige Umwandlung kann aber auch von der Universität
selbst in die Wege geleitet werden, wenn sie eine/n besonders Qualifizierte/n
auf Dauer halten will.
e) Alle Professorinnen / Professoren werden sich mehrmals (etwa
alle vier Jahre) einer Evaluation mit Konsequenzen stellen müssen.
5. Jetzt im Dienst befindlichen Assistentinnen / Assistenten, die
ein provisorisches Dienstverhältnis haben, werden zwei Chancen
eröffnet:
a) nach einer Habilitation werden sie wie bisher definitiv gestellt;
b) ohne Habilitierung kann wie bisher die Definitivstellung beantragt
werden. Für die notwendige Begutachtung werden zwei zusätzliche
externe Expertinnen / Experten beigezogen.
6. An Lösungen, wie mit besonders überqualifizierten Einzelfällen
im zeitlich befristeten Dienstverhältnis umzugehen ist, wird
derzeit noch gearbeitet.
Die nächsten Schritte:
- Von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite wurden Expertengespräche
vereinbart, die am 4. April 2001 beginnen.
- Verhandlungen auf politischer Ebene sollen unmittelbar nach Ostern
stattfinden.
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