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Appellbeschluss
des Universitätsbeirates
Der
Beirat
der Universität Graz hat in seiner Sitzung am 16. März
2001 folgenden Appell beschlossen:
1.
Wettbewerb und korporative Autonomie der Universität erfordern
Strukturen, die verantwortliche ziel- und profilorientierte Wahrnehmung
eigener Angelegenheiten ermöglichen.
2. Dies bedeutet insbesondere, dass
a) die Studienkommissionen in die gesamtuniversitäre Entwicklung
strukturell eingebunden werden müssen. Ihr Votum sollte als
Vorschlag an die Universitätsleitung und den Senat gelten,
dem die abschließende Entscheidung obliegt.
b) staatliche Genehmigungsvorbehalte in Studienangelegenheiten grundsätzlich
entfallen und beispielsweise durch Akkreditierungsverfahren ersetzt
werden.
3. Der Universitätszugang muss auch im Hinblick auf die Einführung
der Studiengebühren aus Sicht der Studierenden neigungsorientiert
und aus Sicht der Universität qualitäts- und kapazitätsorientiert
geregelt werden. Wettbewerb und Profilbildung bedingen angemessene
Auswahlverfahren durch die Universität.
4. Studiengebühren müssen der jeweiligen Universität
zur Verbesserung ihres Studienangebotes überlassen bleiben;
sie sind insofern ein wichtiges wettbewerbliches Element.
5. Im Rahmen der nächsten Stufe der Universitätsreform
muss sich der Staat aus universitätsinternen Organisationsvorschriften
zurückziehen. Im Sinne des Wettbewerbs werden weitgehende Experimentierklauseln
empfohlen.
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