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BetreuerIn * 19.03.01

Appellbeschluss des Universitätsbeirates

Der Beirat der Universität Graz hat in seiner Sitzung am 16. März 2001 folgenden Appell beschlossen:

1. Wettbewerb und korporative Autonomie der Universität erfordern Strukturen, die verantwortliche ziel- und profilorientierte Wahrnehmung eigener Angelegenheiten ermöglichen.

2. Dies bedeutet insbesondere, dass
a) die Studienkommissionen in die gesamtuniversitäre Entwicklung strukturell eingebunden werden müssen. Ihr Votum sollte als Vorschlag an die Universitätsleitung und den Senat gelten, dem die abschließende Entscheidung obliegt.
b) staatliche Genehmigungsvorbehalte in Studienangelegenheiten grundsätzlich entfallen und beispielsweise durch Akkreditierungsverfahren ersetzt werden.

3. Der Universitätszugang muss auch im Hinblick auf die Einführung der Studiengebühren aus Sicht der Studierenden neigungsorientiert und aus Sicht der Universität qualitäts- und kapazitätsorientiert geregelt werden. Wettbewerb und Profilbildung bedingen angemessene Auswahlverfahren durch die Universität.

4. Studiengebühren müssen der jeweiligen Universität zur Verbesserung ihres Studienangebotes überlassen bleiben; sie sind insofern ein wichtiges wettbewerbliches Element.

5. Im Rahmen der nächsten Stufe der Universitätsreform muss sich der Staat aus universitätsinternen Organisationsvorschriften zurückziehen. Im Sinne des Wettbewerbs werden weitgehende Experimentierklauseln empfohlen.