ERASMUS 2010/11
Bewerbungsvoraussetzungen Bewerbungsablauf
Restplätze (für das Sommersemester 2011 bis 10. September 2010)  Finanzierung Vorbereitung auf den Aufenthalt nach dem Aufenthalt Kontakt
Study Abroad Fotowettbewerb Erfahrungsberichte
| Bewerbungsvoraussetzungen |
Förderungsberechtigt am ERASMUS-Programm sind ordentliche HörerInnen, die:
- sich zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes mindestens im 3. Semester ihrer für den ERASMUS-Aufenthalt relevanten Studienrichtung befinden,
- bisher noch keinen ERASMUS-Studienaufenthalt absolviert haben.
Zusätzliche Bewerbungsvoraussetzungen der einzelnen Studienrichtungen sind in den Fakultätsbroschüren (siehe Bewerbungsablauf) zu finden.

| Bewerbungsablauf für das Studienjahr 2010/2011 |
++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++ | Beratungsnachmittage zum Bewerbungsablauf |
++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++ | Beratungsnachmittage 1. Bewerbungsrunde: | Beartungsnachmittag 2. Bewerbungsrunde: | Beratungsnachmittag Restplätze für das Sommersemester 2011: | - 12.11.2009, 12 Uhr, HS 01.15 (Universitätshauptgebäude, 1.Stock)
- 10.12.2009, 12 Uhr, HS 01.15 (Universitätshauptgebäude, 1.Stock)
- 14.01.2010, 12 Uhr, HS 01.15 (Universitätshauptgebäude, 1.Stock)
| - 09.03.2010, 13 Uhr, HS 01.15 (Universitätshauptgebäude, 1.Stock)
| - 08.06.2010, 13.00 Uhr, HS 01.15 (Universitätshauptgebäude, 1.Stock)
|

| Bewerbung um einen ERASMUS Platz |
| Bewerbungsfristen UGO | | Online-Bewerbungsfrist 1. Bewerbungrunde: | Online-Bewerbungsfrist 2. Bewerbungsrunde: | Online-Bewerbungsfrist Restplätze für das Sommersemester 2011: | 7. Dezember 2009 bis 21. Jänner 2010 | 1. bis 18. März 2010 | 23. August bis 9. September 2010 |
Schritt 2) Abgabe der Bewerbungsunterlagen im BIB | Das aus UNIGRAZonline ausgedruckte Bewerbungsformular sowie die übrigen Bewerbungsunterlagen (siehe Bewerbungsunterlagen der entsprechenden Studienrichtung in der jeweiligen Fakultätsbroschüre) sind im Büro für Internationale Beziehungen (BIB) einzureichen. Dieses verteilt die Bewerbungen an die zuständigen ERASMUS KoordinatorInnen, die die Studierenden auswählen. Die folgenden Abgabefristen sind sowohl für Aufenthalte beginnend im Wintersemester 2010/2011 als auch für jene im Sommersemester 2011 gültig. |
| | Abgabefristen Büro für Internationales | | Abgabefrist 1. Bewerbungrunde: | Abgabefrist 2. Bewerbungsrunde: | Abgabefrist Restplätze für das Sommersemester 2011: | 22. Jänner 2010 | 19. März 2010 | 10. September 2010 |
Fakultätsbroschüren (Informationen über Plätze, Bewerbungsunterlagen und Kontakt):
Schritt 3) Auswahl und Nominierung durch KoodinatorInnen | Die KoordinatorInnen nominieren die Studierenden über UNIGRAZonline an das Büro für Internationale Beziehungen. Die Auswahl durch die KoordinatorInnen erfolgt nach folgenden Kriterien: - Studienerfolg (Notendurchschnitt und Anzahl absolvierter Semester)
- Motivation
- Anrechenbarkeit des geplanten Studienprogramms
- Sprachkenntnisse
- Falls zutreffend: Positive Bewertung der Mitarbeit als Mentor/in für Incoming Studierende
|
Schritt 4) Information an Studierende | Das Büro für Internationale Beziehungen informiert die Studierenden über die erfolgte Nominierung und Bewerbung um das Mobilitätsstipendium.
|
Schritt 5) Bewerbung für das Mobilitätsstipendium | Nominierte Studierende suchen im Büro für Internationale Beziehungen um ein ERASMUS-Mobilitätsstipendium an. Dazu benötigen Sie das Antragspaket sowie die entsprechende Checkliste (Wintersemester 2010/11, Sommersemester 2011, Restplatzbewerbung Sommersemester 2011), auf der alle wichtigen Fristen vermerkt sind. Nominierung für das Studienjahr 2010/2011 - Informationen zum Ausfüllen des Antragspaketes für bereits nominierte Studierende:
02. März 2010, 13.00 Uhr, HS 01.15 16. März 2010, 09.00 Uhr, HS 01.14 23. März 2010, 13.00 Uhr, HS 01.15 31. März 2010, 13.00 Uhr, HS 01.15 (für nachnominierte Studierende) 05. Oktober 2010, 13.15 Uhr, HS 15.14 RESOWI E1 (für nachnominierte Studierende) - Frist für die Abgabe der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen für das Mobilitätsstipendium (Seiten 2 bis 4 des Antragspaketes und Kopie der Einzahlungsbestätigung der Kaution) im Büro für Internationale Beziehungen:
31. März 2010
|
Schritt 6) Bewerbung an der Gastuniversität / Learning Agreement | Bitte beachten Sie, dass die Partneruniversitäten ihre eigenen Zulassungsformulare haben, die zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Diese Formulare - soweit vorhanden – wie auch Informationen über die dementsprechenden Einreichfristen erhalten Sie im Büro für Internationale Beziehungen. Sollte die Partneruniversität über kein eigenes Bewerbungsformular verfügen, dann ist das Applicationform (Seite 5 des Antragspaketes) zu verwenden. Zusammen mit den Bewerbungsunterlagen muss auf alle Fälle ein Learning Agreement (Seite 6 des Antragspaketes oder entsprechendes Formular der Gastuniversität) abgegeben werden. Dabei handelt es sich um ein erstes Studienprogramm das gemeinsam mit dem/der KoordinatorIn erstellt und von diesem/dieser unterschrieben wird. Verlangt die Gastuniversität eigene Unterlagen (siehe auch „Bewerbung an der Gastuniversität“) dann sollen diese verwendet werden. Abgabefristen im Büro für Internationale Beziehungen: - 30. April 2010: für Universitäten, deren Bewerbungsfrist vor dem 29. Mai endet*
- 20. Mai. 2010: für alle anderen Studierenden, die im Wintersemester nominiert sind*
- 15. Oktober 2010: für alle anderen Studierenden, die im Sommersemester nominiert sind*
*ACHTUNG: Bitte achten Sie auf die Bewerbungsfrist Ihrer Gastuniversität und geben Sie Ihre Unterlagen so ab, dass noch genügend Zeit bleibt, sie rechtzeitig per Post an die Gastuniversität zu schicken! |
Schritt 7) Vorausanerkennung | Vor dem Auslandsaufenthalt muss ein Vorausbescheid beantragt und eine Kopie im Büro für Internationale Beziehungen abgegeben werden. Das wird je nach Fakultät entweder zur Gänze oder teilweise über UNIGRAZonline abgewickelt. Bitte kontaktieren Sie Ihr Dekanat bezüglich der genauen Vorgehensweise. Falls Sie ein Formular zur Vorausanerkennung brauchen, verwenden Sie die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen bzw. das fakultätseigene Formular. Als Mindeststudienleistung für das Mobilitätsstipendium müssen 3 ECTS-Punkte pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. Unabhängig von dieser Mindeststudienleistung sollten Studierende Lehrveranstaltungen von 30 ECTS-Punkten pro Semester erbringen (entspricht der Studienleistung eines Semesters). Bei wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeit, Dissertation) im Ausland tritt an Stelle des Nachweises von ECTS-Punkten die Bestätigung des Betreuers/der Betreuerin über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit. Studierende der REWI- und SOWI-Fakultät müssen das Formular ihres Dekanates verwenden. Anerkennung von Prüfungen im Ausland (Richtlinie des Studiendirektors) - 01.06.2010 - für Aufenthalte im WS, die im Juli/August beginnen
- 30.06.2010 - für Aufenthalte im WS, die ab September beginnen
- 15.11.2010 - für Aufenthalte im Sommersemester
|
Schritt 8) Registrierung / Vertragsunterzeichnung in der ERASMUS Online Datenbank | Um tatsächlich ERASMUS Studierende/r zu sein und damit auch das Stipendium zu erhalten müssen Sie einen Vertrag unterschreiben. Dies läuft über die so genannte ERASMUS Online Datenbank. Nach der Nominierung durch das Büro für Internationale Beziehungen erhalten Sie ein E-Mail mit der Aufforderung zur Registrierung, die so rasch wie möglich erfolgen soll. Den Erasmus-Vertrag müssen Sie dann im letzten Monat vor der Abreise entweder online in der ERASMUS Datenbank unterschrieben werden oder in zweifacher Ausführung ausdrucken, unterschreiben und an den OeAD weiterleiten. - Informationen der SOKRATES Nationalagentur über ERASMUS Online - Homepage der Nationalagentur |

NEU: Provisorische Restplatzlisten für das Sommersemester 2011:

Das ERASMUS-Mobilitätsstipendium ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten.
ACHTUNG: Besteht die Möglichkeit der Förderung des Auslandsaufenthaltes gemäß Studienbeihilfengesetz, so muss diese Finanzierungsmöglichkeit genützt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienbeihilfenbehörde (8020 Metahofgasse 30, Telefon: 0316/81-33-88).

| Vorbereitung auf den Aufenthalt |
- Sprachkurse im Gastland/an der Gastuniversität
ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) der Europäischen Union. Erkundigen Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über (Intensiv-) Sprachkurse.
- Wohnen im Gastland:
Teilweise stellen Unis Unterkünfte zur Verfügung bzw. helfen bei Wohnungssuche. Link zu Casaswap
- Zimmer zur Verfügung stellen:
Wenn Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes Ihr Zimmer für Austauschstudierende in Graz zur Verfügung stellen möchten, so laden Sie bitte das Formular des OeAD herunter, füllen es aus und faxen es an: Mag. Claudia Arnez Steyrergasse 5, A-8010 Graz Fax: ++43 316 324759.
- Links:
Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich
- Erfahrungsberichte von ehemaligen Erasmus-Studierenden

- Abgabe der Aufenthaltsbestätigung beim OeAD
- Ausfüllen des Erfahrungsberichtes in der ERASMUS Online Datenbank
- Anerkennung der absolvierten Kurse
- Abgabe der Kopie des Anerkennungsbescheides im Büro für Internationale Beziehungen
Mag. Karin Schwach Tel. +43 / 316 / 380-2212 Fax: +43 / 316 / 380-9156 Parteienverkehrszeiten Mo - Fr von 9.30 - 12, Mi von 13 - 15 Uhr (vorlesungsfreie Zeiten: Mo - Do von 10 - 12 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung
Facebook: University of Graz - International Student Exchange

|