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ERASMUS - Praktika














AKTUELLE PRAKTIKUMSPLÄTZE
an Schulen in Italien für Studierende der Studienrichtung „Italienisch Lehramt“:

Kurzbeschreibung der Schulen:
Die Schule Leonardo da Vinci, gegründet 1984 und vom Unterrichtsministerium und der Region Toskana als Ausbildungszentrum anerkannt, hat das Intern. Qualitätszertifikat ISO zugesprochen erhalten und ist Mitglied des ASILS (Assoziation von Schulen mit Ital. als Zweitsprache), des AIL (Ital. Sprachakademie), der ELITE (Europäische Föderation von Vereinigungen für den Unterricht von Muttersprachen an Ausländ. Studierende). Seit 2005 arbeitet sie mit der Univ. per Stranieri in Siena zusammen, ist anerkannter und evaluierter Sitz von internationalen DITALS Zertifikationen. Die Standorte in Rom (Piazza dell’Orologio 7) und Firenze/Florenz (via Bufalini 3) sind bereit, am Erasmus Praktikum mitzuwirken, indem sie PraktikantInnen des Studiengangs Italianistik an der Universität Graz aufzunehmen.
(http://www.scuolaleonardo.com)

Die Schule für italienische Sprache und Kultur PALAZZO MALVISI aus Ravenna, gegr. im Jahr 1984, ist vom Italien. Unterrichtsministerium anerkannt und wird durch die Stadtverwaltung von Ravenna unterstützt. Sie ist Vertragspartner der Università per Stranieri Siena seit 2006, des Centro DITALS ebf. Seit 2006 sowie seit 2004 des Centro CELI (Univ. per Stranieri di Perugia). Sie erklärt sich bereit, PraktikantInnen des Studiengangs Italianistik an der Universität Graz aufzunehmen.
(http://www.palazzomalvisi.com; http://www.italienischkurse-in-italien.com)

Die Sprachschule Laboling auf Sizilien wurde 1994 gegründet, ist in Italien vom Unterrichtsministerium anerkannt und ist Mitglied des ASILS (Verband der Italienisch Sprachschulen in Italien). In Zusammenarbeit mit der Università per Stranieri di Siena organisiert Laboling Aus- und Weiterbildungsseminare und Praktika für Italienischlehrer/innen und ist Prüfungszentrum für das DITALS-Diplom (Certificazione di competenza in didattica dell’italiano a stranieri), welches als Befähigungsnachweis für den Italienischunterricht für Ausländer gilt. Bei Laboling ist es zudem möglich das CILS-Examen (Zertifikat Italienisch als Fremdsprache) abzulegen. Die Sprachkurse finden ganzjährig in Milazzo, einer vom Massentourismus verschonten Stadt, die ihren typischen italienischen Charme bewahrt und durch die Nähe zu den einzigartigen Liparischen Inseln besticht, statt.
(http://www.laboling.com)

Praktikumsdauer:
mindestens 3 ganze Monate, maximal 12 Monate

Praktikumsbeginn:
flexibel

Finanzielle Förderung:
ERASMUS Praktikumsförderung möglich. Siehe Informationen unter: Förderungen

Nähere Information und Bewerbung:

Mag. Dr. Simona Bartoli Kucher

Institut für Romanistik

Karl Franzens-Universität Graz
Merangasse 70, A-8020 Graz
Tel. +43 / 316 / 380 / 2518
Fax: +43 / 316 / 380-9770
Emal: simona.bartolikucher@uni-graz.at

Mag. Monika Oštir-Schein

Büro für Internationale Beziehungen

Karl Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3, A-8010 Graz
Tel. +43 / 316 / 380-1246
Fax:+43 / 316 / 380-9156
Email: monika.ostir-schein@uni-graz.at


Kurzbeschreibung

Studierende der Universität Graz haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungsprogramms für LEBENSLANGES LERNEN ein studienbezogenes ERASMUS Praktikum in Unternehmen im europäischen Ausland zu absolvieren.

Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/ Einrichtungen (auch Hochschulen) fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Ausgeschlossen sind Europäische Einrichtungen, Organisationen, die EU-Programme verwalten, und Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate etc.) der Herkunftsländer.

Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst. (Praktikumsbörsen / -angebote finden Sie hier)

Man unterscheidet drei Arten von Praktika:

  • berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach)
  • facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum)
  • sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum)

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Bewerbungsvoraussetzungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Studierende dürfen bisher noch keinen ERASMUS-Praktikumsaufenthalt absolviert haben
  • Praktikumsdauer muss mindestens 3 ganze Monate, maximal jedoch 12 Monate betragen
  • Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln
  • Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium (freiwilliges Praktikum) anerkannt wird.

Bitte verwenden Sie für den Antrag auf Anerkennung für Praktika die Vorlage des Büros für Internationale Beziehungen.

Link zur Richtlinie des Studiendirektors für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anerkennung von Prüfungen im Ausland („Vorausbescheid“): http://www.uni-graz.at/zvwww/gesetze/richt15.html.

! ACHTUNG !
>> Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich
>> Bewerbung auch dann möglich, wenn man bereits einen ERASMUS Studierendenaufenthalt absolviert hat

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Bewerbung

Abgabe folgender Unterlagen im Büro für Internationale Beziehungen:

  • Antragsformular
  • Training Agreement: muss von einer vertretungsbefugten Person der Aufnahmeeinrichtung, von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz (z.B.  Curriculumsvorsitzende/r) und dem/der Studierenden selbst unterzeichnet werden
  • Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis: muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz (z.B.  Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden (Ausfüllhilfe)
  • Versicherungserklärung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • 1 Empfehlungsschreiben einer/eines Vortragenden der Universität Graz
  • Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (erhältlich in der Studienabteilung)
  • Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (z.B. Zeugnis)
  • Antrag auf Erlass des Studienbeitrags

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Auswahlkriterien

  • Motivation
  • Studienrelevanz des beabsichtigten Praktikums
  • Studienerfolg
  • sprachliche Qualifikation
  • Zusatzqualifikationen, z.B. MentorIn für ausländische Studierende
  • Gesamteindruck der Bewerbung

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Förderungen

Studierende, die ein ERASMUS Praktikum absolvieren, sind für die Dauer ihres Aufenthaltes vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreit.

Das ERASMUS-Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen € 298 und € 395 pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern ist ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Eine Liste der Stipendienhöhen sortiert nach Ländern finden Sie hier.
Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt.

Sprachkurse (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) können unmittelbar vor dem Praktikum absolviert werden und sind gefördert. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) angeboten, für die es separate Förderungen gibt.

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To Dos nach der Nominierung für ein Erasmus Studierendenpraktikum

Studierende, die für ein ERASMUS Studierendenpraktikum ausgewählt wurden, werden vom Büro für Internationale Beziehungen in der ERASMUS Online Datenbank nominiert. Die Studierenden erhalten danach ein Nominierungsmail mit der Aufforderung zur Registrierung, die so rasch wie möglich erfolgen soll.

Anschließend erhalten die Studierenden ein Zuerkennungsmail des ERASMUS Referats des ÖAD, in dem sie aufgefordert werden, den Online-Vertrag auszudrucken und unterschrieben (in 2-facher Ausfertigung) an das ERASMUS Referat des ÖAD (z.H. Eva Weixler, Steyrergasse 3-5, 8010 Graz) zu senden. Dies muss VOR Antritt des Praktikums erfolgen.

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To Dos während des Erasmus Studierendenpraktikums

Ausstellung folgender Unterlagen durch das Unternehmen:

  • Praktikumszeugnis (Transcript of Work): sollte sich inhaltlich mit dem zuvor unterzeichneten Training Agreement decken (dates of the placement period, knowledge, skills and competences to be acquired, detailed programme of the training period, tasks of the trainee, evaluation of the trainee)
  • Aufenthaltsbestätigung: muss vom Gastunternehmen ausgestellt und unterzeichnet werden und den gesamten geförderten Praktikumszeitraum abdecken. Die Bestätigung muss nach Abschluss des Praktikums beim ERASMUS Referat des ÖAD eingereicht werden.

Änderungen des Training Agreements
Eine allfällige Änderung des Training Agreements ist binnen 1 Monat nach Ankunft  der/des Studierenden an der Aufnahmeeinrichtung durchzuführen und von allen Beteiligten zu unterzeichnen.

Verlängerung
Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Verlängerungsantrag zumindest vier Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes im Büro für Internationale Beziehungen vorliegt und genehmigt wird. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger sein als der ursprünglich zuerkannte Zuschusszeitraum (insgesamt max. 12 Monate).
Bei Verlängerung des Aufenthaltes muss das Training Agreement neu ausgestellt und unterschrieben werden.

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To Dos nach Beendigung des Erasmus Studierendenpraktikums

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums beim ERASMUS Referat des ÖAD, (Ansprechperson: Eva Weixler, Steyrergasse 3-5, 8010 Graz, eva.weixler@oead.at) einzureichen:

  • Aufenthaltsbestätigung
  • Praktikumsbericht in ERASMUS Online (Studierende erhalten am Ende des vorletzten Monats des Aufenthaltes ein Erinnerungsmail zwecks Praktikumsberichterfassung über die online Datenbank)
  • Gegebenenfalls Sprachkursbestätigung

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Praktikums im Büro für Internationale Beziehungen einzureichen:

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Bewerbungsfrist

Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt.

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Links

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Kontakt

Mag. Monika Oštir-Schein
Tel. +43 / 316 / 380-1246
Fax:+43 / 316 / 380-9156
Parteienverkehrszeiten
Mo - Fr von 9.30 - 12, Mi von 13 - 15 Uhr
(vorlesungsfreie Zeiten: Mo - Do von 10 - 12 Uhr)
und nach telefonischer Vereinbarung

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