Veranstaltungen & Termine
Graz University Summer School - GUSS 2010
July 18th - August 1st 2010 Application are now open for this year's summer school in Seggauberg. click here for more information.
Fachprüfungstermine 1. Fachprüfung Literaturwissenschaft:26.03.2010, 12.45-14.45 Hörsall 11.01 1. Fachprüfung Sprachwissenschaft: 22.03.2010, 12.00-13.00 Uhr Hörsaal 11.01
Terminänderung: Die Lehrveranstaltung "511.157 Linguistics Seminar" bei Prof. Royle hat neue Termine erhalten (siehe UniGraz-Online)

Schwarzes Brett
Achtung: neue Vorgehensweise beim Abschluss eines Lehramtsstudiums!
Die Protokollierung findet ab sofort nicht mehr bei uns am Institut statt, sondern bei der Koordinationsstelle für Lehramtsstudien im Hauptgebäude Universitätsplatz 3, Parterre. Auf deren Homepage http://www.uni-graz.at/lehramtsstudien finden Sie unter Studienabschluss alle wichtigen Schritte vom Einreichen Ihres 1.Studienabschnittes bis zur Diplomprüfung.
VORSITZENDE DER CURRICULA-KOMMISSION
Ao. Univ.-Prof. Dr. Annemarie Peltzer-Karpf Sprechstunde: Di 11:00 - 12:00 Uhr, Zi. 324 Tel. 380-2490, annemarie.peltzer@uni-graz.at
Anleitung für Studierende zum Erfassen von Anerkennungen in Uni-Graz online HIER.
Achtung: neue Fristen für wissenschafliche Arbeiten und Abschlussprüfungen
Der Zeitraum zwischen der Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit und der das Studium abschließenden Prüfung bzw. dem Studienabschluss darf vier Wochen nicht unterschreiten. Wird das Studium mit einer das Studium abschließenden Prüfung beendet, so kann diese frühestens zwei Wochen nach Vorliegen der/des Gutachten/s beim Prüfungsamt oder dem Dekanat absolviert werden.
Dier Beschluss tritt mit Beginn des Sommersemesters 2010 (1. März 2010) in Kraft.
Wichtige studienrechtliche Information für das Bachelorstudium
Die gemeinsamen Bestimmungen für den Wechsel des Studiums nach dem ersten Studienabschnitt in den Bachelorcurricula vom 1.10.2008 (mit Ausnahme Transkulturelle Kommunikation) an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besagt:
Nach dem ersten Studienabschnitt ist ein Wechsel zu dem jeweils als gebundenes Wahlfach gewählten Studium ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen möglich. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die im ersten Studienabschnitt als Pflichtfach absolvierten 24 ECTS-Anrechnungspunkte für das weitere Studium als gebundenes Wahlfach anerkannt. Voraussetzung für einen Wechsel ist die vollständige Absolvierung der im ersten Studienabschnitt als Pflichtfach vorgesehenen Module beider Studien. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 17 Abs. 2 Z 1 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) gilt dies nicht als Studienwechsel.
Aufgrund dieser Bestimmung wurde folgender administrativer Ablauf von den (Vize-)Studiendekanen der GEWI-Fakultät festgelegt:
1. Einreichung des 1. Studienabschnitts am Institut
2. Abholung der Bestätigung über den 1. Studienabschnitt am Prüfungsreferat
3. Ummeldung des Studiums in der Studien- und Prüfungsabteilung
4. Bekanntgabe des „Studienwechsels“ am Prüfungsreferat
5. Der/Die Studierende erhält eine Bestätigung über den ersten Studienabschnitt des neu gemeldeten Bachelorstudiums am Prüfungsreferat (Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser zweiten Bestätigung bis zu zwei bzw. drei Wochen dauern kann!)
Nach diesem Prozedere scheinen alle Prüfungen der/s Studierenden im UNIGRAZonline auf dem "Studienerfolgsnachweis mit Anerkennungen" (erhältlich in der Studien- und Prüfungsabteilung) unter dem neu gemeldeten Bachelorstudium auf bzw. sind alle Prüfungen im UNIGRAZonline auf der Visitenkarte der/s Studierenden unter „Studienerfolgsnachweis“ – „Abschrift der Studiendaten“ unter dem neu gemeldeten Bachelorstudium ersichtlich. Es ist daher keine Anerkennung der einzelnen Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts über UNIGRAZonline notwendig.
Studierende, auch in den neuen Bachelor-Studien, müssen nach Absolvierung aller notwendigen Lehrveranstaltungen den 1. Studienabschnitt einreichen, um die Bestätigung über den Abschluss des Abschnitts und den entsprechenden UGO-Eintrag zu erhalten, der für die Voraussetzungsüberprüfung bei der LV-Anmeldung relevant ist.
Wichtige studienrechtliche Hinweise für alle Studierenden
Studierende, die in den neuen Studienplan übergetreten sind, müssen sich (am besten SOFORT nach Übertritt, damit es bei den Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen bzw. zu Vorlesungsprüfungen keine Schwierigkeiten gibt!) ihre Zeugnisse für den neuen Studienplan anrechnen lassen (via UniGraz-online), da bei Anrechnungen von Prüfungen das Datum der Anrechnung als Datums der Ablegung dieser Prüfung gilt.
Eine spätere Datierung von Prüfungen kann möglicherweise massive Auswirkungen auf den Erhalt von Studien- bzw. Familienbeihilfen haben, darum bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, notwendige Anrechnungen so bald wie möglich nach Ablegung einer Prüfung vorzunehmen, um finanzielle Nachteile für Sie zu vermeiden.
Bei Unklarheiten im Zusammenhang mit Anrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Curriculakommission für Anglistik/Amerikanistik, Ao. Univ.-Prof. Dr. Annemarie Peltzer-Karpf.
PRÜFUNGSTERMINE
Prüfungsanmeldungen finden seit Herbst 2006 ausschließlich über UniGraz-online statt (ausgenommen sind derzeit nur die Fachprüfungen des zweiten Studienabschnittes sowie die litwiss. Fachprüfung des ersten Abschnittes). Bitte beachten Sie unbedingt den jeweils bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Anmeldezeitraum. Nach Ende dieses Anmeldezeitraumes (üblicherweise einen Tag vor der Prüfung) ist keine An- oder Abmeldung mehr möglich. Prüfungsanmeldungen sind verbindlich, d.h. Studierende sind verpflichtet zu erscheinen, wenn sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben!
Fachprüfungen Die Arbeiten und die Ergebnisse der letzten Fachprüfung können im Sekretariat Fr. Jenewein/Fr. Freitag (Zi. 315) abgeholt werden!
1. Fachprüfung Literaturwissenschaft: Nächster Termin am Freitag, 26. März 2010 von 12.45 bis 14.45 Uhr im HS 11.01, Anmeldung bitte ab 01.03.2010 im Sekretariat Fr. Jenewein (Zi. 315).
Voraussetzung: •Diplom-Studierende: Zeugnis über das litwiss. PS •Lehramts-Studierende (alt):Zeugnis über das litwiss. P •BA-Studierende: Zeugnis über das litwiss. PS • Lehramts-Studierende (neu): Zeugnisse über Mod. A+E (6 Stück)
Die entsprechenden Zeugnisse sind bei der Anmeldung vorzulegen!
2. Fachprüfung Literaturwissenschaft: (2.StA, mündlich) nach Vereinbarung mit den Prüfern in deren Sprechstunden. Voraussetzung: Zeugnis über ein literaturwissenschaftliches SE. Ab sofort ist die Lektüreliste Literaturwissenschaft auch online unter "Studienpläne" zu finden!
1. Fachprüfung Sprachwissenschaft: (1. StA, schriftlich): Nächster Termin am Montag, 25. Jänner 2010 von 10.15 bis 11.15 Uhr im HS 11.01 sowie am 22. März 2010 von 12.00 bis 13.00 im HS 11.01. A8b sofort ist die Terms-Liste Sprachwissenschaft auch online unter "Studienpläne" zu finden! 2. Fachprüfung Sprachwissenschaft: (2. StA, mündlich) nach Vereinbarung mit den Prüfern in deren Sprechstunden.
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