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Geisteswissenschaftliche Fakultät HomeKarl-Franzens-Universität Graz

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BITTE LESEN: Email-Etikette!

Placement Test:
Dritter Termin für das WS 2011/12:
11.6.2012, 15-16 Uhr, HS 11.01

Im SoSe 2012 kann folgende Lehrveranstaltung des Instituts für Sprachwissenschaft auch als Linguistics PS absolviert werden kann (die genauen Studienplanzuordnungen finden Sie via UniGraz-online):

518.039 PS: The American Languages
Vortragender: Richard Rhodes
Die Lehrveranstaltungsbeschreibung sowie die Termine finden Sie ebenfalls via UniGraz-online. Die Anmeldung zum Proseminar ist von 15. bis 27.2.2012 möglich.

Schwarzes Brett

NEU: Änderungen in der Lehre im SS 2012!


Zusätzliche Lehrveranstaltungen im SS 2012 (anmeldung über UniGraz-online):

511.410 PS Methods and Techniques of Foreign Language Teaching (Fachdidaktisches PS 1)
Gruppe C: Grangl

511.041 12S 1SSt KS Pronunciation
Gruppe G: Elicker

511.050 Language Awareness and Contrastive Analysis
Gruppe F: Wally
Gruppe G: Weissenböck

511.745 Error Analysis and Assessment
Gruppe B:Pölzleitner

Applied Language Studies: 511.753 Commercial English
Gruppe B: Phillips

1x 511.120 Language in Use
Gruppe F: Resnik

511.420 Communicative Grammar
(Fachdidaktisches PS 2)
Gruppe B: Newby

511.314 12S 2SSt PS British Cultural Studies (Politics of Difference)
Gruppe B: Klambauer

American Cultural Studies PS (Horror Films: Genres, History, Culture)
Fuchs

American Cultural Studies PS, 2SSt PS (Natives and Strangers: The Politics of Difference in U.S.-American Culture)
Eckhart


Achtung: Ab WS 2011/12 treten neue Curricula für Bachelor Anglistik/Amerikanistik und Lehramt Englisch in Kraft!


Am 1. Oktober 2011 treten die neuen Curricula Bachelor Anglistik/Amerikanistik und Lehramt Englisch in Kraft. Dies bedeutet auch, dass ab WS 2011/12 für beide Studienpläne die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) eingeführt wird. Der Placement Test als Voraussetzung für die Belegung von Kursen des Moduls A ist Teil dieser Eingangsphase.

Mehr Informationen zum neuen Curriculum finden Sie hier.



VORSITZENDE DER CURRICULA-KOMMISSION

Ao. Univ.-Prof. Dr. Annemarie Peltzer-Karpf
Sprechstunde: Di 11:00 - 12:00 Uhr, Zi. 324 Tel. 380-2490, annemarie.peltzer@uni-graz.at


Anleitung für Studierende zum Erfassen von Anerkennungen in Uni-Graz online HIER.



Wichtige studienrechtliche Information für das Bachelorstudium

Die gemeinsamen Bestimmungen für den Wechsel des Studiums nach dem ersten Studienabschnitt in das Bachelorcurriculum vom 1.10.2011 an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät besagen:

Wer innerhalb des ersten Studienjahres das gebundene Wahlfach vollständig absolviert hat, kann ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen einen Wechsel in das jeweils als gebundenes Wahlfach gewählte Studium vornehmen. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die als Pflichtfach aus den Modulen A (Introduction to English Studies I) und B (Introduction to English Studies II) absolvierten Leistungen für das weitere Studium als gebundenes Wahlfach anerkannt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem § 17 Abs. 2 Z 1 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) gilt dies nicht als Studienwechsel.

Details über den administrativen Ablauf werden noch bekannt gegeben!


Studierende, auch in den neuen Bachelor-Studien, müssen nach Absolvierung aller notwendigen Lehrveranstaltungen den 1. Studienabschnitt einreichen, um die Bestätigung über den Abschluss des Abschnitts und den entsprechenden UGO-Eintrag zu erhalten, der für die Voraussetzungsüberprüfung bei der LV-Anmeldung relevant ist.



Wichtige studienrechtliche Hinweise für alle Studierenden

Studierende, die in den neuen Studienplan übergetreten sind, müssen sich (am besten SOFORT nach Übertritt, damit es bei den Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen bzw. zu Vorlesungsprüfungen keine Schwierigkeiten gibt!) ihre Zeugnisse für den neuen Studienplan anrechnen lassen (via UniGraz-online), da bei Anrechnungen von Prüfungen das Datum der Anrechnung als Datums der Ablegung dieser Prüfung gilt.

Eine spätere Datierung von Prüfungen kann möglicherweise massive Auswirkungen auf den Erhalt von Studien- bzw. Familienbeihilfen haben, darum bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, notwendige Anrechnungen so bald wie möglich nach Ablegung einer Prüfung vorzunehmen, um finanzielle Nachteile für Sie zu vermeiden.

Bei Unklarheiten im Zusammenhang mit Anrechnungsfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Curriculakommission für Anglistik/Amerikanistik, Ao. Univ.-Prof. Dr. Annemarie Peltzer-Karpf.